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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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.September 1548.

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habe da zwei Marchbricfe gezeigt, welche deutlich sage», daß seine March von einer Aa zur andern bis in denHnllwplersee gehe; die Kundschaften haben nicht dawider geredet und allevon hörlisag" gemeldet, daß eineMarch oben beim Saarbach am Bächli, an dem Weg nach Minister, sein solle, aber nicht angegeben, obdas eine Landmarch oder eine Holzmarch sei; deßhalb bitte Lncern, es bei den Briefen gütlich bleiben zn^sscn. Dagegen hat man den Meister Thumyscn von Zürich und die aufgenommenen Kundschaften vonöOlovjührigen Leuten verhört und darin erfunden, daß die March bei dem genannten Saarbach gewesen,und ein Angehöriger der Stift Münster, der alteTallhein", als er entflohen, weil er in den Gerichten vonMinist^- gemetzget und man ihn deßhalb verfolgt, bei dem Saarbach Halt gemacht und gerufen habe, jetzter sicher, da er das Hitzkircher Amt betrete. Weil man die Freien Aemter erobert und im Amte Nichensce^ets die Gerichte, Zwinge, Bünne, Gebote und Verbote besessen, länger als Menschengedächtniß, und die Vögtevon Lncern, zuletzt nämlich Vogt Hünenberg, das auch so geübt haben, und die vorgewiesenen Marchbriefeverlegen seien, so hat man Lncern ersucht, die VII Orte, zu denen es ja auch gehöre, bei ihrer alten Gerech-tigkeit und langwierigem Besitzthum gütlich bleibe» zu lassen. K». Die Boten von Zürich wollen dessen gedenken,was der alte Landamman» von Schmilz betreffend die Besiegclung des Vertrags wegen Männcdorf und Stäfa'U't ihnen geredet hat. v. Alst dein letzten Tage sind Zürich, Schwpz und Glarns beauftragt worden, inM'treff der Schisfordnnng einen Tag in Utznach abzuhalten. Es wird ihnen eingeschärft, dafür zn sorgen,^si von keinem Orte mehr als Ein Schiffmeister bestellt und weder von Meistern noch Knechten Kaufmanns-schaft getrieben, überhaupt die alte Schiffordnung steif aufrecht erhalten werde, -»v. Zu gedenken, was derMuinann von Zug mit dem Boten von Schwpz (und andern; s. Varianten) geredet hat wegen des Fensters,welches die von Schmilz in die St. Oswaldskirche geschenkt haben; dasselbe sei gemacht und koste 0 Sonnen-tauen, die man auf dein nächsten Tag entrichten möge. x,. Der Ainmann (von Schmilz) wird gebeten,sagender Mittheilung der Boten von Zürich zu gedenken: Jacob Bluntschli, Bürger von Zürich, soll einem^a»er zu Weiningen, in den Niedern Gerichten des Herrn von Einsiedel«!, ans seinem Grien oderWerd"taige Standen abgehauen haben; darüber sei er ins Recht gefaßt, beim Gericht aber von allen Nichtern,'vt Ausnahme eines, der ihn zur Entschädigung an den Bauer anhalten wollte, freigesprochen wordenWarans sei die Sache auf dem Wege der Appellation vor den Abt gekommen und der habe das Urthcil des^"'zigen als das bessere erklärt. Als nun der Abt eine Badenfahrt nach Urdorf gcthan habe, sei Bluntschliöv ihm gekommen und habe sich beschwert, und als der Abt gefragt, ob er denn meine, daß er nicht rechtdurcheilt habe, habe Bluntschli geantwortet, er sage das nicht, aber wenn er dem Bauer die Stauden bezahlen'^'sse, so geschehe ihm Unrecht, denn durch die Kundschaften sei nicht bewiesen worden, daß die fraglichenfanden Eigenthum des Bauern gewesen seien. Auf dieses sei der Abt erzürnt worden und habe seinenbleuten befohlen, Alles, was Bluntschli in seinen Gerichten habe, mit Verbot zu belegen. Das gereiche"">l dein Bluntschli zu großem Schaden; denn wenn er jetzt im Herbst von seinen Schuldnern das Seinige"'A einbringen könne, müsse er es wieder ein ganzes Jahr ausstehen lassen. Er habe deßhalb die von'^"vich um Hülfe und Rath angegangen und diese hätten den Gesandten aufgetragen, mit dem AmmannWon Schmpz) freundlich zu reden, man finde nicht billig, daß der Abt in der Sache Ansprecher, Verbicter""d zuletzt auch Nichter sei; der Abt möge ihren Bürger besuchen, ivo dieser gesessen ist, oder zn Urdorf,'vo die Rede geschehen sei; man nehme aber an, der Ainmann »löge soviel erwirken, daß die Sache gütlich"Methan werde. 5'. Der Priester Johann de Becaris, Schulmeister zn Luggarns, ist ans seine Verant-"wrtung und gutes Erbieten hin begnadigt worden. Doch hat man dem Vogt geschrieben, er solle ein