Druckschrift 
4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
1034
Einzelbild herunterladen
 

1034 September 1548.

nach Mailand gehen lassei?, was dort nöthig sei, und das Aufschreiben wie das Verweilen des Prinzen z»lange währen möchte. Auch des Salzkaufs wegen hat man geschrieben und darüber Auskunft begehrt,z». Der Landvogt in den (Freien) Aemtern berichtet, wie ein Hans Müller von Muriverschreit" sei, daßer mit eii?er Mähre zu schassen gehabt; er habe dann Befehl gegeben, demselben nachzustellen, ihn aber nichteinbringen können, weil derselbe sich fluchtig gemacht. Er habe eine ehrliche Verwandtschaft und viele hübscheSöhne, die nun ihm (dem Landvogt) nachlaufen und anzeigen, daß ihr Vater und Freund nicht der Klage(als solcher) wegen, sondern nur ans Furcht vor übereilter und harter Marter entflohen sei; denn es sei ihmvor Jahren ein Achselbein zerhauen worden, das ihm heilte nochweetagen" verursache; wolle man ihm dasSeil erlassen, so unterziehe er sich gern aller andern Marter. Der Ankläger habe erzählt, wie er den Flüch-tigen im Walde bei der Mähre getroffen, worüber er (Kläger)seer von Herzeil" erschrocken sei, da Müllerje und allezeit sein guter Freund gewesen; er sei übrigens bereit, sich zu stellen und sich ihm gegenüber an einSeil schlagen zu lassen :c. Darauf hat man dem Landvogt befohlen, den Hans Müller ans Betreten gefangenzu nehmen und nach Gebühr gegen ihn zu verfahren; er soll auch dessen Person und Kleidung den Ortenbeschreiben, damit man, wo er ergriffen würde, nach Verdienen mit ihm handeln könne. «K In dein Spanzwischen den sechs Orten, wegen derer von Richensee, und Lucern, im Namen der Stift Münster und derervon Ermensee (Ernisee"), sind vor einigen Tagen Abgeordnete der Parteieil auf die Stöße gekommen, u>whaben nach Verhörung von Briefen, Urbaren und Leuten einen gütlichen Vergleich abgeredet, den aber dieStift Münster nicht annimmt, sondern das Recht vorzieht. Nachdem man Vogt Thnmysen von Zürich undden Vogt in den Aemtern darüber gehört, hat man Lueern gebeteil, sich nochmal ans gütliche Unterhandlung ein-zulassen, damit das Recht und größere Kosten erspart werden. Nimmt es solche an, so soll es Zürich benacstrichtigen, das dann die Verordneteil der sechs Orte auch berufen und Tag und Ort der Zusammenkimstbestimmen wird. Weil aber die Stift Münster denen von Nichensee ein bisher nie gethanes Verbot bctrcstfeild die Beholziliig angelegt hat, was für letztere allzu beschwerlich ist, so wird dem Laudvogt in denAemtern befohlen, dieses Verbot, jedoch der Stift an ihren Rechten unbeschadet, aufzuheben, damit die vonNichensee bis zum Austrag der Sache Holzeil können. ». Weil keine dringenden Geschäfte vorliege»,so wird keiir anderer Tag festgesetzt. Wenn aber einein Ort etwas begegnete, was eine Tagsatzung erfordernwürde, so mag es einen Tag (selbst) bestimmen oder durch Zürich ausschreiben lassen. 8. (VII katholischeOrte.) Ab dem letzten Tage war der Anzug heimgebracht worden, wie mau dein Kaiser antworten wolle,wenn er an die Eidgenossenschaft die Frage richten würde, ob sie die Beschlüsse des künftigen Concilim»^die den Glauben betreffen, annehmen werde; ferner ob, wenn er oder andere Fürsten an einige Orte Ä»'spracheil hätten, dieselben das Recht gestatten wollten, und ob man Zürich, Bern, Basel und Schaffhaust»zu Tageii oder durch Botschafteil darum ansucheil wolle oder nicht. Es lauten nun aber die Instruction»uligleich; einige Orte sehen für fruchtbar an, eine Botschaft zu ihnen zu verordnen, bevor man der H>>^'halb sich erklärte, und zwar so lang man noch in gutem Frieden und in Ruhe lebe, damit man erfahrwessen mau sich gegenseitig versehen dürfe. Es wird dafür ein Tag auf Sonntag den 7. October »»^Lucern angesetzt, wo die Boten mit Vollmacht erscheinen sollen, und falls man eine Botschaft senden ivolltc,müßten derselben Instructionen mitgegeben werden, damit die Einen sofort nach Zürich und Schaffhaus^bdie Andern nach Bern und Basel verrciten könnten. (VII alte Orte.) Vogt Bircher von Lucern bri»istvor, auf vorletztem Tage zu Baden sei beschlossen worden, es sollen Zürich, Nntcrwalden, Zug und GlaruS tv)/desgleichen Lucern ihre Voten auf den Span im Amt Nichensee verordnen; das sei geschehen, und Luccl»