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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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September 1548.

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seines strengen Verbotes seien Viele in die Stadt Constanz gegangen; Andere wollen immer stürmen und denConstanzern Hülfe leisten, da dem Kaiser nicht zu trauen sei; da und dort habe man einen Sturm ange-schlagen den er nur durch eilige Anstalten zu verhindern vermocht. Von Einigen werde geredet:MinHerren die Eidgenossen sitzent darinnen und lassent si) zu schyter gan, Gott geb wie es inen am anstost ergange";er spüre den Urhebern dieser Rede schon lange vergeblich nach, hoffe sie aber doch herauszufinden. 3. EineAnzahl von denen, die zu Constanz gewesen, haben die ihnen geliehenen Gewehre und Harnische weggetragen;es seien zwar einige, soweit er solche zu erfragen gewußt, zurückgestellt worden, doch bleiben noch mehrereausständig. Er begehre zu wissen, wie er darin zu verfahren habe. Heimzubringen. I. Es wird angezogen,wie der päpstliche Legat ans dem letzten Tage (30. Juli «) verbelltet habe, daß der Kaiser etivas Geld indie- Eidgenossenschaft schicke, um sie zu trennen. Wiewohl man solches niemand zutraut, soll doch jedes Orttreulich Vorsorgen, daß keine Spaltung entstehe. Dem päpstlicheil Gesandten wird geschrieben, erlöge unver-züglich berichten, in welchen Orten und welchen Personeil Geld gegeben werden solle und wer ihm solchesgesagt habe, damit man der Sache auf den Grund kommen und das Nöthige verfügen könne. «». In demSpail um die Neisstrafen im Thurgau wird beiderseits die Bitte wiederholt, von dein beanspruchten Rechtenabzustehen. Da beide auf ihrer Meinung beharren und die Bitte der drei Orte Basel, Schaffhanseii undAppenzell, den Streit eine Weile ruhen zu lassen, nicht verfangen will, so zeigen die drei Städte an, daßsie. um längern Hader zu vermeiden, in Gottes Namen Kläger sein wollen, und begehren nun, daß einNechtstag nach Ufingen angesetzt werde. Es wird nun ein Nechtstag nach Zofingen anberaumt auf Sonntag»ach St. Othmar, den 18. November, und bestimmt, es sollen Zürich (für die VII Orte) den Redner, Lucernund Uri die Zugesetzten, die übrigen vier Orte die Rathgeber dazu verordnen. Kaspar Bodmer, LandschreiberZU Baden, wird zum gemeinen Schreiber, Hans Locher, Landschreiber zu Frauenfeld, zum Schreiber derVII Orte/ Rülaus Zurkinden von Bern zum Schreiber der drei Städte ernannt. Es sollen alle Theile mitvollkommener Gewalt erscheinen, damit die Sache zu Ende gebracht werden könne, i». Die Gesandten vonZürich bringen vor, die von Bremgarten haben seit ungefähr zwei Jahreil einen Leutpriester gehabt, derv°r kurzer Zeit die Religion geändert und ein Eheweib genommen habe; nachdem sie das erfahren, habenlw denselben in der Leutpriesterei bewachen lassen, dann in Eisen gelegt und große Kosten auf ihn getrieben,ihm mich vorgehalten, wie er die Messe gelästert habe, ihm Alles, ivas er bei ihnen verdient, zurückbehalten,ihn endlich aus ihren Gerichten verwiesen und seine ganze Habe in Beschlag genonnnen w. Obschon dievon Vremgarteil eigenes Gericht und Recht haben, so finde doch Zürich, daß der Leutpriester zu hart bestraftworden sei, indem er jener Lästerung gar nicht geständig sei; man habe ihn darüber ernstlich verhört undwürde ihn nicht ungestraft lassen, wenn er solche Worte gebraucht hätte; er bethcnre aber hoch, dieselben"icht geäußert zu haben. Zürich bitte nun, man möchte die von Bremgarten freundlich anhalteil, die StrafeW mildern und dem Leutpriester Hab und Gut verabfolgen zu lasseil. Heimzubringen. «». Der kaiserlicheGesandte Panizonus übersendet etliche Schreiben, die ihm von dem Statthalter Don Fernand Gonzaga zu-kommen sind des Inhalts, daß die Eidgenossen die gnädige Gesinnung des Kaisers gegeil sie wohl erkennen"nd ferner empfinden werden. Der Abschlag der Kornzufuhr sei durch Mißwachs veranlaßt, indem man^"erst) für die Unterthanen im Herzogthum Mailand sorgen müsse; sobald Alles aufgezeichnet und derPrinz von Spanien, der mit einem unzählbaren Volke herausziehe, fort sei, ,verde man den Eidgenossen soviel möglich wieder'entsprechen lind sich als guter Nachbar erzeigen. Diese Mitthcilung wird dem Statt-holter verdankt mit der ernstlichen Bitte, den Unfern den feileil Kauf zu gestatteil, da sie hinwieder Alles' 130