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September 1548.
Orten, nämlich zwischen St. Michelsamt und Hitzkircheramt, ist heimzubringen. «. Da die von Bremgarte»den gewesenen Kilchherrn gegen eine Geldstrafe entlassen haben, so ist heimzubringen, ob die V Orte das Geldzu ihren Händen nehmen, oder was sie mit denen von Bremgarten darüber reden wollen, t". Vogt Schiltervon Schwpz wird znm Schaffner des Klosters Engelbcrg erwählt. Heimzubringen, was an den Schaffnerund die Thalleute zu Engelberg geschrieben worden. K. Auf das Schreiben Zürichs an Lucern, betreffenddie von Constanz hat Lucern geantwortet, es sähe nicht ungern, daß es um dieselben besser stünde; es müsseaber bei dem letzten Abschied von Baden verbleiben und die Antwort des Kaisers erwarten; wenn geineineEidgenossen dann etwelchermaßen vermitteln könnten, werde Lucern sich nicht söndern. I». Dein Herr»Schultheiß Fleckenstein und Albrecht von Saal wird jedem eine Liccnzia an den Gubernator zu Mailandverwilligt. 1. Lieber Herr Ammann, seid eingedenk des zu Küßnacht auf Zins und Gült der Frauen vonEngelberg erfolgten Hafts, daß derselbe gelöst werde, weil genannte Fraueil keine Schuld „daran" trage»lind das Pfrundlehen zu Küßnacht „nit ir" ist.
I» und i aus dem Schwyzcr Abschied.
Bei dein Lucerner Abschied liegt ein rohes Concept des Abschieds, mit kurzer Angabe der Differenzenüber ».
iL tm-Zo des Schwyzer Abschieds: „Kost der abscheid v batzen".
Zu Hieher scheint ein bei dem Lucerner Abschied liegendes Blatt zu gehören; es enthält nämlichdie Abschrift einer eidlich und rechtsförmig am Montag den 10. September aufgenommenen Kundschaft1. Gargi Steiner, der eben in Zurzach gewesen und auf dem Heimweg in Baden eingekehrt ist, bezeugt'Im Wirthshaus seien zwei Jünglinge zu ihnen gekommen, die sich für Zürcher ausgegeben, welche aber ebe»von außen herein gereist wären. Sie haben gesagt, es sei in Ulm die gemeine Gassenrede, der Kaiser st'mit den V Orten eins und habe ihnen eine Summe Jochumsthaler gegeben. Der Zeuge habe das alsunglaublich abgelehnt; denn wäre der Kaiser auf eidgenössisches Gebiet gekommen, so wäre wohl der Hintersteso bald aus dem Thal ausgerückt als der Vorderste; er wisse übrigens die Namen der Jünglinge nicht'Ebenso habe Einer von Stein, den er auch nicht kenne, als Gerücht angezeigt, das; einige Orte Geld empfangthätten, damit man nicht kriegte. 2. Das Letztere wird von drei andern Zeugen bestätigt.
467.
Mern. 1548, 18. September ff.
Staatsarchiv Beim: JnsiructionSbuch v, t'. 437. bkantoiiSarchiv Arciburg: Abschicdebaud lt0 (Berucr Abschiede ISio—1794).
KaiitouSarchiv Solothiiru: Abschiede Bd. 97 (bei de» Abschieden von 1S47).
Conferenz zwischen Bern, Freibnrg nnd Solothurn.
Gesnndte: Bern. Hans Jacob von Wattenwyl, alt-Schnltheiß; Anton Tillier („Tilger"), Ve»»^'Freiburg. Ulrich Nix. Solothurn. Konrad Graf.
I. Die Gesandten prüfen vorerst den zu Baden auf den 30. Juli (Montag nach Jacobi) in Betreff ^Neisstrafen erfolgten Abschied und den Bund der VIII Orte mit Freiburg und Solothurn mit Bezug »»f ^daselbst vorgeschriebene Form der Berechtigung und eröffnen dann ihre Instructionen. Da diese ungleich st^so legen die Abgeordneten dieselben dein gesessenen Nathe vor. Der findet, daß die Sache mit Befördert»^