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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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September 1548.

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sei erbötig, dasselbe nach seinem Buchstaben zu halten und wenn nöthig ihm da, wo er Fug und Rechthabe, zum Recht zu verhelfen. Das hat er hoch verdankt und ebenfalls seine besten Dienste erboten. „Beidstctt: demnach ist dcsselbigen grasen Handlung von mincn g. Herren beider stellen fürgenommen..."

K. A. Freiburg: NathSbuch Nr. Lo.

2) 1548, 14. October. Der Graf zu Grcyerz verdankt vor dem Rath zu Freiburg das von beidenStädten für ihn an den König erlassene Schreiben und bittet, ihn auch bei de» französischen Anwälten zuempfehlen. Das wird ihm bewilligt, er soll aber das Geld (verfallene Zinsen) nach acht Tagen erlegen.

Ä. A. Freiburg ! Rathsbuch Sir. iZli.

Zu II 1. Das Maßzeichen für das gewünschte Quantum zollfreien Salzes ist undeutlich und muß mitVorbehalt gegeben werden.

Das Schreiben der Gesandten der drei Orte vom 12. September an die Gesandtschaft des Königs vonFrankreich steht abschristlich im K. A. Freiburg: Missivcnbuch Nr. 14, 1545—49, I. 151. Das Quantumdes verlangten Salzes wird hier auf 200 «gros nwsnro äs porgnois» angegeben, je 50 Mups fürbeide Städte Bern und Freiburg und 100 für Wallis. Der Gesandte wird dabei gebeten, den König zuvermögen, die drei Orte der «galzgllos, inaillos» und anderer Gebühren («ollargos»), die von dem betreffendenSalz für den König erhoben werden, zu befreien und nicht zu gestatten, daß die übrigen Herren («nrlltrsssoignonrs»), Welche Antheil an dem Zolle haben («gus än long do llosno pnrtüvipönl a.näiot,ös gudollosst, innillgs»), von den 200 Mups Salz andere Gebühren («Arolowros») beziehen, als eS zur Zeit derEingehung des Friedens (nlliunoo) der Fall tvar. (Französisch.,

4tt«.

Lucern. 1548, 12. September (Mittwoch vor Maria Geburt).

Staatsarchiv Luccr»: Wg. Abschiede U.g, k. 610. Laudcsarchiv Schwyz: Abschiede.

Tag der V Orte.

tt. Dieser Tag wurde ausgeschrieben wegen der Lästerungen gegen die V Orte, die in den Gebieten vonZürich und Bern und anderswo verbreitet werden. Es wird nun von einigen Boten vorgeschlagen, sich"uf dem nächsteil Tag mit Freiburg und Solothnrn zu berathen, was mit den Nengläubigen in Betreff desGubens, der eroberten Lande, des Predigers Walther und der neueil Chronik halb zu reden wäre, weil»lau sitzt in der Ruhe sei. Andere bemerken dagegen: wenn das zu gemeinen Tagen angezogen ,verde, so^li sich die andern Orte dazwischen und werden die Abschiede in Zürich und Bern „unterschoben" (?), wie^ auch schon geschehen; da „komme irem (der V Orte?) gemeinen man mit für in den sys (die evangelischenStädte?) aber stoßent (und) Unwillen machen" :c.; es wäre daher besser, Boten nach Zürich, Bern und andernZuteil zu si'ilden, die unterwegs, Ivo sie dazu Gelegenheit hätten, den Zweck ihrer Sendung angeben und dabei^'deuten müßteil, daß die V Orte solche Reden nicht dulden, sondern auf Bestrafung dringen müssen w.

Mail sich nicht vereinigen kann, so hat man den Handel in den Abschied genommen. I». Jeder Botewie Vogt Bircher von Lucern auf einem Tage zu Baden des Predigers Walther von Zürich wegen^n von Zürich erklärt hat, man wolle der unruhigen Zeit wegen einstweilen die Sache ruhen lasseil, aber^ gelegener Zeit darin weiter handeln, e» Des Bnndschwörens halb soll jeder Bote heimbringen, ob man°'U»lüthig dabei bleiben ,volle, daß die V Orte mit denen schwören wolleil, die ihnen lallt des Buchstabens^ Bünde schwören. «?. Der Anzug Schultheiß Hugs betreffend den Span z,vischen Lucern und den sechs