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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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September 1548.

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Areilmrg. 1548, 9. und 10. September.

Kantoilsarchiv FrcibM'g: Rothsbuch Nr. JnstructionSbuch Nr. 6, k. 79.

Gesandte: Bern. Hans Jacob von Wattenwyl, Schultheiß; Anton Tillier („Tilger"), Venner, beideder Rathen. Wallis. Hans Kalbermatter.

I. (9. September.) Voraus und in Abwesenheit der Botschaft von Wallis eröffnen die Gesandten vonBern vor dem Nathe zu Freiburg, ihnen sei aufgetragen („angeheult") worden, bei diesem Anlaß, bei welchem"nt denen von Wallis wegen des Mecrsalzcs und des Prinzen von Savopen verhandelt werden soll, sich mitdein Rathe zu Freiburg über folgende besondere Punkte zu besprechen: 1. Da der Graf von Greperz ein-getretener Umstände wegen auf den Tag, den der König für den Orden angesetzt hat, zu Lyon nicht erscheinen^nne, so würde denen von Berit gefallen, mit denen von Freiburg eine Votschaft an den König abzuordnen,um den Grafen zu entschuldigen; die Boten halten Vollmacht, mit denen von Freiburg diesfalls das Näherefestzusetzen. 2. Mit Rücksicht auf den jüngsten Abschied von Baden betreffend den Handel wegen der Neis-strafcn im Thnrgan bedünke die von Bern, die III Städte sollten vor der nächsten Tagleistnng sich gemeinsambesprechen, wie der Angelegenheit zu begegnen sei. Die Boten seien ermächtigt, mit denen von Freiburg einenbiesfälligen Tag zu bestimmen. Der Rath antwortet: Zu 1. Der Graf werde morgen erscheinen; da wolle'"an von ihm vernehmen, was er zur Sache sage. Zu 2. Wegen des thnrganischen Handels mögen die Boten"on Bern einen Tag festsetzen. „Um die zwcn artikel diser tagsatzung sollen nach iinbis her stathalter Stnder,her Nix, her Sesinger, her Clando von Montenachen und her'Jenni mit den boten von Bern und Wallis"athschlagen und handlen".

II. (10. September.) 1. Der Tag wurde hauptsächlich veranlaßt, weil sich die von Wallis bei Bern und^rciburg dafür beworben haben, daß man sich in Betreff des Meersalzes an den König von Frankreich wenden"wlle. Es eröffnen diesfalls die Boten von Bern und Wallis ihre Instructionen und es legt insbesondereb<N' von Wallis mehrere Schriften vor, die er im Auftrage seiner Obern zu Genf enthoben hat und von'"clchen den übrigen Gesandten Abschriften gegeben werden. Ans diesen Acten ergibt sich klar, daß in innererZeit von des Königs Admodiatoren, Zollern und einzelnen Edelleuten der Zoll, welcher Gabelles und Maillesbenannt wird, gegenüber dem frühern Verhältnis) in einer Weise gesteigert worden ist, daß der Bezug desbetreffenden Salzes für die herwärtigen Länder keinen Vortheil mehr gewährt. Nachdem man hierauf Vielesbesprochen hat, vereinigen sich die Boten, an den Anwalt des Königs nach Solothurn zu schreiben, wie noth-wendig das Salz diesen Ländern sei und (einige Erleichterung) dem König wenig Abbruch thue; es mögebaher der Gesandte den König zu bestimmen suchen, daß er der Stadt Bern . . . ., der Stadt Freiburgöv M. (Mnpds?) und der Landschaft Wallis 200 Ms. jährlich aus den Salzkästen am Meer zollfrei verab-f"bgen lasse und (bezüglich des übrigen Bedarfs?) die Edelleute, die den Zoll besitzen, anhalte, denselben nicht

höherm Maße zu erheben, als es vor Aufrichtung des ewigen Friedens der Fall war. Dieses Gesuchfoll noch vor nächstem October, wo der König das Salz wieder zu verleihen pflegt, an ihn gelangen. 2. Zürichh"t jedem Ort abschriftlich das Schreiben des Prinzen von Piemont mitgctheilt. Nachdem dasselbe verlesen'"orden, bemerkt der Abgeordnete der Landschaft Wallis, seinen Obern sei dieser Tag zu nahe gewesen, umb"» Landrath versammeln zu können, wie die Wichtigkeit der Angelegenheit es erfordere. Sobald dieses

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