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September 1548.
2) 1548, 6. September. Ulrich Nix berichtet vor dem Rothe zu Freiburg, zu Bern sei ihm auf seinenVortrag wegen des Grafen von Greperz geantwortet worden, man sei einverstanden, eine Botschaft oder einSchreiben im Namen beider Städte für den Grafen an den König abgehen zu lassen, wenn jener hienützufrieden sei; übrigens seien sie mit ihm in Verhandlungen begriffen, und haben ihm etwas vorzustellen;dieses werde bis Morgen beendigt sein; wenn der Graf so lange warten könne, so werde ihm dann derHandel „etlicher gestalt kund". Dabei hat es der Rath zu Freiburg bleiben lassen.
403.
Zürich. 1548, 6. September.
Staatsarchiv Zürich: Acten Constanz.
Vor dem Nathe zu Zürich eröffnen Hans Muntprat und Heinrich Hagk als Gesandte von Constanzim Namen ihres kleinen und großen Nathes: Nachdem die Stadt Constanz den Abt von Weingarten, denGrafen Friedrich von Fürstenberg, den Commenthur in der Mainau und den Ritter Hans Jacob von Landauallgegangen hatte, ihr beim Kaiser Friede und Aussöhnung zu erwirken, hätten sich diese wegen der Acht,in welcher Constanz stehe, beschwert, in der Sache zu handeln, bevor die Stadt die vom Kaiser gefordertenBedingungen allgenommen und den Fnßfall gethan habe. Da nun die Stadt Constanz in große Beschwerde»gerathell sei und sich noch darin befinde, und der voll den Eidgenossen zum Kaiser gesandte Bote eben langeausbleibe und seine Zurückknnft unbekannt sei, so seien klein und große Näthe der Meinung, die Sache wiedervor die Gemeinde und die Zünfte zu bringen. Sie bitteil nun die von Zürich und gemeine Eidgenossen,für den Fall, daß man sich entschließe, den Fußfall zu thun und die vom Kaiser vorgelegten Bedingungenanzunehmen, sich nichtsdestoweniger beim Kaiser um Gnade und Milderung der beschwerlichen Artikel z»verwenden und die Stadt Constanz für empfohlen zu halten, was diese zu entgelten trachten werde. DerRath von Zürich verdankt den Gesandten ihr freundliches Erbieten, drückt, wie es scholl früher schriftlichgeschehen, über den Unfall der Stadt sein Bedauern aus, meldet, was von Seite der Eidgenossen in dieserAngelegenheit verhandelt worden sei und wie man den an den Kaiser abgeordneten Boten täglich zurückerwarte.Die Antwort, die er bringe, wolle man sofort denen zu Constanz und gemeinen Eidgenossen mittheilen. Wennauch jene zu einem Frieden gedrängt werden sollten, werde dennoch die hergebrachte gute Nachbarschaft erhaltenbleiben. Könne man der Stadt Constanz Freundschaft und Liebe beweisen, sei man hiezu geneigt. Wen»die Boten verlangen, daß ihr Vortrag den Eidgenossen mitgetheilt werde, so soll dieses gescheheil.
St. A. Zürich: A. Constanz, mit dem unrichtigen Archivdatum vom s. September
Unterm 7. September theilt Zürich die Verhandlung den Orten mit; St. A. Zürich: A. Constanz;K. A. Schaffhansen: Correspondenzen. Als verhandelnde Behörde von Zürich werden hier klein und groß'''Räthe genannt.
4K4.
Wern. 1548, 0. September.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. sos, S. 2(ü>.
Mit dem Grafen von Greperz wird das Burgrecht erneuert und beschworeil; „zmen brief ufgricht".
Von den aufgerichteten beiden Briefen hat sich weder zu Bern noch zu Freiburg etwas auffinde» lasse»'