Druckschrift 
4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
1023
Einzelbild herunterladen
 

September 1548.

1023

461.

Stein am Mein. 1548, 3. (?) September.

Consercnz zwischen Zürich und Constanz.

Wir sind auf folgende Schriftstücke angewiesen:

1) 1548, Z.September. Gemäß einem Schreiben von Zürich an Constanz, in welchem verlangt wurde,daß zwei von den Geheimen nach Stein abgeordnet werden sollen, wurden vom Nathe zu Constanz PeterLabhard und Hans Muntprat dahin geschickt. Diesen wurde von den Gesandten von Zürich in „höchstergcheimd" angezeigt, es wäre Hülfe vorhanden: man könnte nämlich durch „mittel und weg" 2000 Mannin die Stadt (Constanz) legen: diese würde der Franzos besolden: durch dieses Mittel möchte Constanz zueinem bessern Bericht und Versöhnung gelangen; gedenke man von dieser Hülfe Gebrauch zu machen, sowerde mau weitem Bericht geben. Die Abgeordneten von Constanz verlangten hierauf Weisung: 1. obsie sich in Folge dieser Vorgänge der Aussöhnung erwehren sollen; 2. was „er" (der Franzos) dagegenbegehre und was man „ine" dagegen thun müsse; 3. ob mau das Geld wiederum erlege» müsse. Aufdieses hätten die Gesandten von Zürich keine Antwort geben können. „Also Habcut unsere gesandten disMinen Herren anzuzeigen bewilligt". Stadtarchiv Constanz: Urknndcn znr Geschichte der Kirchcnrcsonn, Bd. 2g.

Von dem hier citirten Zürchcrschrciben enthält der benutzte Actcnband unter Nr. 174 nur das Adreß-blatt, mit der Bemerkung: „Zürich pressant den Z.September 1548".

2) 1548, 10. September. Constanz an Zürich. Die Rathsfrcunde von Constanz, die vergangener Tagein Folge des Schreibens derer von Zürich bei dem Gesandten der letztem zu Stein gewesen, haben überdie dortige Verhandlung berichtet. Man überzeuge sich hieraus von dem unveränderten guten Willen Zürichsgegen Constanz, den man freundlich verdanke. Aus verschiedenen Ursachen habe man sich dermalen „hierüber"nicht entschließen können; sobald dieses möglich sei, werde man berichten. Auf den Rath derer von Zürichsei man bisher in Betreff der vom Kaiser vorgelegten Bedingungen stillgestanden und werde das vielleichtnoch ciniae Taqe thun, in der Hoffnung, die Eidgenossen erhalten inzwischen Antwort vom Kaiser.

^ St. A. Zürich: A. Constanz.

Diese im Verhältnis; zu dem an der Spitze des unter Ziffer 1 mitgetheilten Gesandtschaftsbcrichteserscheinenden Datum etwas späte Missive, zumal im Vergleich mit der folgenden Verhandlung zwischen Constanzund Zürich vom 6. September macht das genannte Datum (3. September) in seiner Eigenschaft als Datumder Conserenz sehr zweifelhaft.

462.

Mern. 1548, 5. September.

Verhandlung zwischen Bern und Freiburg betreffend den Grafen von Greperz.

Wir müssen uns auf die Mittheilung folgender Auszüge beschränken:

1) 1548, 4. September. Näth und Bürger zu Freiburg beauftragen den Ulrich Nix, sich mit denenvon Bern zu bereden, wie man dem Grafen von Grepcrz, beider Städte Burger, behttlflich kein könne,1. daß er in Betreff 'seiner Anforderung an dem König von Frankreich in Gemäßheit der Capitcl zum Rechtkomme; 2. ihn mit einem freundlichen Briefe zu entschuldigen, daß er auf St. Michelstag, obwohl er ordens-Pflichtig sei, zu Lyon nicht erscheine. A. Freiburg: RaMbuch Nr. °°.