1022 September 1548,
Leutpriester, den sie für einen frommen Priester des alten wahren christlichen Glaubens gehalten haben, voretwa sechs Wochen die Tochter des Pfarrers von Oberwyl (das zu Bremgarten gehöre) zur Ehe genommenhabe. Jener Pfarrer sei zur Zeit, als der Cardinal von Verulan in der Eidgenossenschaft gewesen sei, vondem lutherischen Glauben abgestanden und „sich absolviren lassen in unser statt". Der benannte Leutpriesterhabe dann nach seiner Verehelichung in der Leutkirche zu Bremgarten als Pfarrer Messe gehalten bis mandie Sache erfahren habe. Auf dieses habe man ihn durch vier Männer im Pfarrhofe beobachten lassen („imzugen"), zumal er einige Silbergeschirre zu seinein Schwäher geflökt hatte, die man aber wieder erhaltenhat. Man habe auch gehört, er habe auf die Frage, wie es komme, daß er so schnell Messe halte, geant-wortet: „He ich gehyen unfern Hergott schnell hin und Wider, darum bin ich sobald gräch". Sein Schwäherhabe anfänglich keine Schuld getragen, aber in der Folge habe er mit seinem Tochtermann gegessen undgetrunken und sei mit ihm einig. Der Kilchherr zu Bremgartcn habe auch nach Zürich „gestellt" und daselbst einen„Stand" bekommen. Da er sich aber zu Bremgarten verfehlt habe, so glaube man ihn nach seinem Verdienenbestrafen zu sollen, doch nach dem Nathe der V Orte („üwer und unser"), weil Zürich und Bern, die als zivttOrte auch ihre Obern seien, an solcher Bestrafung kein Gefallen haben werden. Da nun die von Luccrn ohnedie übrigen (der V Orte) ihnen nicht ratheu wollten, so habe man ihnen geantwortet, sie sollen heimkehre», manwerde den Handel vor die V Orte bringe»; dabei habe man sie angewiesen, den gewesenen Kilchherrn aus dewPfarrhof zu nehmen und in den Thurm zu legen und wohl zu verwahren. Da man erfahren habe, er stlbeinebens ein belesener „schweziger" Mann und schon früher vom alten wahren Glauben abgefallen und dannwieder zu demselben gestanden, wie sein Schwäher, so habe man die von Bremgarteu beauftragt, sich hierüberzu erkundigen und auf Sonntag zu berichten, damit man die übrigen Orte diesfalls auch verständigen könne.Beinebens haben die von Lucern, was ihre Stimme betreffe, beschlossen, wenn es den übrigen Orten gefalle,denen von Bremgarten zu befehlen, den Pfarrer, unbesorgt um die Neugläubigen, nach seinem Verdienen Zübestrasen. St. A. Luccrn: Abschiede u. 8, k. 685.
Beim Lucerner Abschied liegen in diversen Concepten entworfene Instructionen lt. s. w. für Albert Rosin(der nach Rom verreisen wollte). Wir »otiren diesfalls: 1. ein Creditiv «all Dnomn Dlaesnllao», untenadressirt «III"" ost. Domino Dstro ^lozrsio Darnssio» est.» (die ganze Seite ist jedoch gestrichen),2. R"" est. Domino Dnnio, 0arclina1i Vornla.no» ost. (Im erstern sind sechsjährige Dienste jenesGesandten bei den Eidgenossen erwähnt, im zweiten das Jahr 1541 als Anfang dieser Wirksamkeit genannt!es wird daher die Sendung in das Jahr 1547 gefallen sein.) Dann folgt die «lnskrnotio nomino noskrorumHningno et clöinciö Lopkom Dalllolioornw, 0an1onnm Dolvstnornm» an Papst Paul III. und das Cnr-dinalcollegium: 1) Für die V Orte: a. Begrüßung, Fußfall tc. 1». Er wisse aus langer Erfahrung, mstwelchen» Fuße sie mit ihren Widerwärtigen (aäversariis) stehen, wie sie von denselben belästigt werden, n»tWelcher Bescheidenheit und Verträglichkeit sie die gemeine Wohlfahrt im Auge behalten, mit welcher Stand-hastigkeit sie Alles für ihren Glauben zu opfern bereit seien, und was der Nuntius (Hieronymus Frank?)der Hülfe wegen im Befehl habe. Man habe darüber auf dem Tag zu Baden, der am 5. d. M. angefangen-em apostolisches Breve empfangen; aber einige Boten haben dasselbe zuerst heimbringen wollen, um die persöwlichen Eröffnungen des Nuntius abzuwarten sc. In Ron» möge der Gesandte darin weiter Händelno. Förderung der früher betriebenen Erhebung des Bischofs von Constanz zun» Cardinal. 2) Für d»eVII Orte: a. Wie 1). v. (Weitläufiger ausgeführt, »vie die Cardinäle einzeln dafür zu gewinnen wäre».)I>. Verwendung für den Abt von Rheinau, resp. dessen Bestätigung, Erhaltung von dessen Privilegien ^(eine Instruction von den» Abt selbst und ein bezügliches Empfehlungsschreiben an den Papst w. sollen beigelegsein), zur Befestigung und Mehrung des wahren Glaubens, zur Ehre Gottes und seiner seligsten Gebärerin
Ob die Einreihung dieser datumlosen Schriftstücke zu diesem Abschiede richtig ist, ist in hohen» Grvbsfraglich. Die Empfehlung des Bischofs von Constanz zum Cardinal erscheint schon im Abschied vom 22. M"1546, wird aber mich wieder (wenn auch indirecte) erwähnt im Abschied von» 15. November 154?! ^8. Octobcr 1548 (siehe diesen Abschied Ii») ist Rosin jedenfalls »och in der Eidgenossenschaft. Man vergleicheauch den Abschied vom 5. Juli 1546 i 3.