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. August 1548. 1019
den Artikel betreffend dnS Schreiben des Prinzen von Picmont, den die Gesandten von Bern im Auftrageihrer Obern denen von Freiburg vorgetragen haben, vergessen dem Abschiede derer von Bern beizufügen. Manbedauere das und bitte, denen zu Bern vortragen zu wollen, man habe das genannte Schreiben gemäß deinAnbringen der Boten von Bern vor Augen genommen und wohl ersehen mögen, welche Orte der Eidgenossen-schaft dasselbe vorzugsweise berühre. Da nun auf Verlangen derer von Wallis in Betreff des Meersalzesein Tag nach Freibnrg bestimmt worden sei, so habe man denen im Wallis eine Abschrift des betreffendenSchreibens mit Meldung dessen, was die Boten von Bern vorgetragen haben, übermittelt und sie gebeten,ihren Boten für den genannten Tag diesfalls zu instruiren. K, A, Freiburg: Misswcnbmh Nr. i-i, istv—tg, e. im.
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Ireiburg. 1548, 27. und 31. August.
KailtoilsarMiv Areiburg: Rathsbuch Nr. oo.
I. (27. August.) Vor dem Rath zu Freiburg eröffnet der Graf von Greyerz, wie ihm in Betreff seinerAnforderung von den Gesandten des Königs von Frankreich begegnet worden sei. Insbesondere aber erzählt^ er sei zu Tagen mit andern Ansprechen:, bevor die neue Vereinung in Behandlung genommen wordenvor den Boten der Eidgenossenschaft erschienen und habe gefordert, daß das Recht an der March walte,wenn man ihn nicht gütlich bezahlen wolle. Da sei er dem: allwegen als der erste Ansprecher genanntworden. Zuletzt aber, als man mit den übrigen Ansprechen! übereingekommen sei, habe man ihn weggelassenund die neue Vereinnng angenommen, was ihn veranlaßt habe, sich von Baden zu entfernen, in der Meinung,'Ucht mehr vor geineinen Eidgenossen zu erscheinen, da er bisher immer rechtlos gestanden und von nirgendsher Hülfe zu gewärtigen habe als von den beiden Städten Bern und Freiburg, mit denen er im Bnrgrechthhe. Er habe nun letzte Woche den Rath zu Bern um Hülfe angegangen und guten Bescheid erhalten.Ebenso bitte er nun die von Freibnrg um Unterstützung, damit er zum Recht gelange. Könne ihm das^urgrecht hiezu nicht verhülflich sein, so begehre er desselben nicht mehr, und wolle auch dem König denDrden Heransgeben, weil ihm beschwerlich falle, Pflichten zu tragen, ohne Hülfe zu erhalten. Beinebcnsbittet er um Geleit für den von Nolle. Der Rath antwortet, der Bote, welcher zu Baden gewesen, habe'wch nicht Bericht erstattet; es werde das nächstens erfolgen und dann weiterer Bescheid gegeben werden.Dein von Rolle gebe man für Besorgung seiner Geschäfte für acht Tage Geleit. II. (31. August.) NachdemRath zu Freibnrg die Angelegenheit des Grafen von Greyerz nochmals berathen hatte, wurde beschlossen,"wn solle ihn vor Räthe und Burger kommen lassen „und da dise antwurt gesetzt werden": Man habe^ Bnrgrecht genau geprüft und sei erbötig, dasselbe laut Buchstaben zu halten, nämlich den Grafen widerdie ihn in seinem Land mit Gewalt und wider Recht antasten ,vollen, mit Leib und Gut zu Unter-hitzen und ihm zu jenen Dingen, wozu er Recht habe, Beistand zu leisten. Da er in gleicher Weise mitStadt Bern verbunden ist, so scheine es angemessen, sich dort zu unterreden, wie man ihm in seinerAngelegenheit behülflich sein könne, weßnahen man einen Boten dahin abordnen wolle.