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August 1548,
fahrt derer vou Fiez gehöre, vom Laudvogt aus Befehl seiner Obern einein Laudmauu geliehen worden.Gestützt auf den Abschied vom letzten Jahr wird erkennt, es bleibe bei der Leihung, es wäre dem:, daß dievon Fiez nachweisen können, daß der Lehennehmer mehr eingeschlagen habe, als ihm verliehen worden ist!in diesem Falle mögen sie dessen genießen. 88. Dem Hans Jacob Ziegler (Grasburg) ist halbe Buße nach-gelassen. Die andere Hälfte soll er bezahlen und mit dem Vogt in Betreff seines Antheils sich vereinbaren-tt. Das Verlangen des Stadtschreibers von Murten, die Erkanntnisse zu verdolmetschen, wird abgewiesen-im. Der Vogt soll dafür sorgen, daß die Tell, welche die Herrschaft wegen der „in disem uszug" von derStadt Bern ihr auferlegten 25 Mann beschlossen hat, ordentlich auf die Güter verlegt werde, damit dieArmen nicht gezwungen werden, soviel zu geben wie die Neichen, vi. Dem Vogt ist bewilligt, „ein com-Mission dem prior voll Grandson uf dein, so er zu ernüwernng siner erkanntnissen wärt erwellen, zu stellen-iviv. Die Boten von Bern haben aus eigenem Antrieb, ohne Auftrag ihrer Obern, für Hans Holard, derhier Decan gewesen ist, gar freundlich gebeten, daß man ihn begnadige,: und wieder zu Stadt und Land mögewandeln lassei:, xx. Und bevor sie abgetreten sind, haben sie eine „ganz wohlgeschickte" Danksagung st"die ihnen erwiesene Ehre und gute Gesellschaft gethan, unter Wünschung alles Glücks und Heils und dabeigebeten, man möge in Betracht der altei: loblichen Mitbnrgcrschaft einander in allen Dingen treulich behoste»und berathen sei,:. Das hat man gern und mit Freuden gehört und die Angelegenheit betreffend Holaibvor weitern Gewalt gewiesen.
5-5'. Verhandlung in Betreff des Meersalzes; siehe Note.
55. Verhandlung wegen der Reisstrafen in: Thurgau: siehe Note.
»»». Verhandlungen betreffend den Prinzen von Savoyen; siehe Note.
Ii—1t aus dem Freiburger Abschied; im und vv hat der Berner Abschied nach der vom übrige»Abschiedetext getrennt gehaltenen Rechnung; der Freiburger aber nimmt diese Artikel in den Text auf, st^dagegen s und 4 der Rechnung nach; ivvv und xx aus den: Rathsbuch von Freiburg Nr. 66 vom 30. A»gw'wo diese Artikel der Rechnung nachgestellt sind.
Die Namen der Berner Gesandten aus dortiger Instruction, St. A. Bern: Jnstructionsbuch v, k.und Missive von: 27. August, ikiclsiu: Deutsch Missivenbuch X, S. 953.
Zu 1548, 12. September. Bern an Freiburg. Was zu Freiburg in Betreff einer Verwend»»bbei dem König von Frankreich wegen des Mcersalzes beredet und verabschiedet worden sei, habe man hc»verstanden. Da der Bote von Bern das von dort gewünschte Quantum nicht angezeigt habe, so bcr'sV^man nun, daß man sich wie Freiburg mit 50 Mütt begnügen wolle. Die von Freiburg wollen daher sol»)im Sinne des Abschiedes dem in Solothurn befindlichen französischen Botschafter zuschreiben.
St, A, Bern! Deutsch Missivenbuch S. ebb.
Zu 55. 1548, 13. September. Bern au Solothurn. Die vou Bern haben einiger Geschäfteihre Nathsbotschaft zu Freiburg gehabt. Daselbst sei denen voi: Bern überlassen worden, Tag undeine Besprechung in Betreff der Neisstrafcn im Thurgau zu bestimmen, um auf den: nächsten Tag zu s,gefaßt zu sein. Da nun diese Angelegenheit Solothurn nicht minder als die beiden übrigen Städte berü) 'so habe man sich vereinigt, denen von Solothurn anhcimzustellen, Zeit und Ort für eine solche Zusw»»"kunft aller drei Städte festzusetzen. St. A, Bern- Deutsch Missivenbuch 2, S. o^-
Zu iiiiii. 1548, 31. August. Freiburg an Hans Pastor und Hans Rudolf von Graffenried.dein letztere gestern „heimfertig" geworden, habe der RathSschreibcr von Freiburg heute angezeigt, er )»