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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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August 1548.

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unter den Genossen des Berges Wandel seit langem ein Streit walte, der ungeachtet mau wiederholt auf denStoß gekommen, nicht beseitigt werden konnte, weil nicht immer jeder die nöthigen Gewahrsamen zur Hand hatte;n bitte die Obern, ihre Boten nochmals an Ort und Stelle abordnen zu wollen. Die Boten von Bern bemerken,«so das ort zu abtrag des laufenden kostens nit gnugsam", daß nicht nöthig sei, jemand dahin zu schicken,sondern es sollen die Gcwahrsamen reiflich untersucht und durch zwei von beiden Städten, denen die GenossenBerges und die von Schwarzenbnrg das Vertrauen schenken, der Streit beigelegt werden, vv. DerBogt von Grasburg berichtet über die Armut eines unlängst gestorbenen unehelichen Mannes, dessen Vcr-^ssenschnft nach Landesbrauch und Recht den Obern verfallen ist. Nachdem man auch erfahren hat, wie dieSchwester der armen Frau des gestorbenen Mannes großen Mangel leide, hat man dem Vogt aufgetragen,Antheil beider Städte dieser Frau zu belassen und mit dem ihm gebührenden Antheil sich ziemlich zuhalten, 117 Dem Uli Niso giebt man aus Gnaden einen Gulden und einen Mütt Dinkel, Berner WährungMaß. K-K-. Claus hat zwar den vom Vogt angezogenen Trostungsbruch und Frevel einigermaßen ver-antwortet, doch findet sich, daß er zum Theil schuldig ist und dessen auch geständig war. Es wird ihm nunnus Gnaden halbe Buße nachgelassen, mit der Bemerkung, daß er in der Folge keine Gnade mehr zu erwartenhabe. i»,». Der Vogt beklagt gemäß der Ordnung den Hans Jerli, weil er zwei Personen ein Stück fürsrei und eigen um 30 Gulden eingesetzt hat. Dieser verantwortet sich, seine Widerpart habe ihm solchesbewilligt. Man schenkt ihm halbe Buße, doch dem Antheil des Vogtes unvorgreislich. 11. Peter Summerau,Schaber des Gutes Helfenberg, legt einen Kaufbrief vor, demgemäß das Gut für frei, ledig und eigenZinse und Zehnten verkauft worden ist. Da der Vogt aber anzeigt, daß seit Altem her beideStädte den Zehnten darauf gehabt haben, so hat man erkennt, der Vogt soll wie früher den ZehntenZiehen; beschweren sich dessen die „Andern", so mögen diese ihren Währen belangen. Ii.lt.. Hans Wallenund Mthaften sollen den Zins von dem Berg Alt-Bpglen, den sie besitzen, gemäß dem Urbar entrichten,Uä'nlich g Pfu.id Berner Währung, 1 Ziger und 13 Pfund Anken jährlich oder nach Inhalt des Briefs^ Pfund Lausanner Münze, läufig zu Freiburg. 11. Dem Ammann zu Albligen soll der Vogt 10 PfundMier Währung nach altem Brauch verabreichen, in»». Der Vogt ist ermächtigt, denjenigen, welche an"Unkoinmlichen" Orten kohlen wollen, nach Verhältnis; ihres Bedürfnisses Buchenholz zu verwilligen. »»»». Beide^flkelnieister sind ermächtigt, im Schlosse zu Grasburg ein den Verhältnissen angemessenes Gefängnis; „an-^sächen". Zufolge des auf der letzten Jahrrechnung zu Bern erfolgten Abschiedes haben die von^'gnorre in der Herrschaft Mnrtcn abermals ihre Beschwerde gegen Hans Rudolf von Erlach und Georg^ubelmanns seligen Erben vorgetragen, nämlich wegen der durch die von Lugnorre jenen auferlegten gemeinen"läge und Dell, die diese nicht schuldig zu sein beglauben. Dieselben legen diesfalls den Vertrag vor,'"^cher zwischen den „bürgerlichen" Einwohnern beider Städte, die Güter in der Herrschaft Mnrten besitzen,^ Betreff der Tell vor längerer Zeit zu Bern errichtet worden ist, mit Red und Widerred beider Theile.

blitzt auf den angeführten Vertrag, welcher anzeigt, wie solche Güter in der Herrschaft Murten und andere"M)e" Güter sammt den Zinsen und Zehnten von allen Anlagen, Dellen und Beladnissen frei sein sollen, ist^"Nilt worden, daß Junker Hans Rudolf in Betreff seiner sechs Jncharten Neben, und des Georg Hubel-^a»us Erben in Betreff ihres großen Zehntens der Tell nicht unterworfen sein sollen, es wäre denn, daßLugnorre zeigen könnten, daß jene Neben und jene Zehnten von Altem hex tellpflichtig gewesen seien.Rechnung von Petermann von Erlach, Landvogt zu Grandson. Rechnung von Dietrich Bind-

^»»ier, Vogt zu Grasburg. »»« Jacques Berthie beklagt sich, es sei ein Stück Wald, welches zur Feld-

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