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August 1548,
gemäß sei, was sich bei einer Ausmarchung zeigen werde. Es wird beschlossen, die beide!: Parteien solle»ihren Rechtshandel vollführen, und wenn der Vogt belangt wird, soll er gemäß dem Inhalt des im Hände»des Escuier liegenden Lehenbriefes sich verantworten. «. Guillaume Pictet von Concise bittet um einigeHölzer. Der Vogt wird ermächtigt, ihm je nach Umständen zu entsprechen, p. Johann Michiel im Name»seiner Vogtstochter, des Herrn von Arrex seligen Kinds, begehrt, es wolle ein Zins, welcher ein Belehnterdes benannte!: Vaters der nun abgegangenen Capelle zu Vasson vergäbet hat, jenem Vogtskinde belasse»werden. Er wird abgewiesen, weil letztes Jahr befohlen wurde, diesen Zins zu Händen der Obern ß"beziehen. Würde sich aber zeigen, daß des Kinds Vater ii: jene Vergabung nicht eingewilligt hatte, so sollder Zins der genannten Tochter überlassen werden. «K. Die von Stäffis und St. Anbin beschweren sich/daß ihnen verboten worden sei, in den Wäldern voi: Grandson Holz zu schlagen, was sie von Altem h^gethan haben und wofür die von Stäffis einen Brief vorlegen. Anderseits macht der Vogt auf den Schade»und den unordentlichen „Bruch" aufmerksam. Mau läßt nun die voi: Stäffis bei ihren: Briefe verbleibe»!auch deuei: voi: St. Aubin ist gestattet, ii: dei: betreffenden Waldungen Holz zu schlagen, doch nur für ihrBedürfnis; und in Ziemlichkeit, ansonst sie der Landvogt nach alten: Brauch bestrafe!: soll. >» Coinnüsi^Lucas soll den: Gnillaume Thorens einen Brief betreffend die Befreiung voi: der Usages errichten, ge»»^den: Inhalt jenes andern, der in den Erkanntnissen enthalten ist. 8. Der Vogt und der Commissar soN»untersuchen, warum dieses Jahr die Zinse,: von: Hause la Lance 3 Florin und 4 Gros wenigerletztes Jahr ertragen haben, und der Vogt bei Ablage seiner Rechnung hierüber Bericht geben, t. Ii"Folge eines Anzugs des Vogts wird beiden Seckelmcistern aufgetragen, jene Schloßmauer, die einzustürze"droht, zu besichtige!: und das Erforderliche bauen zu lassei:. R». Den: armen, blinden Glado Pig»»^soll der Vogt ans Gnade,: 10 Pfund geben, v. De»: Bläse Bcausire wird der Antheil beider Städte a»den: Lob und der Soufferte jener Gitter, die er und ein Anderer von dein von Corselles au Zahlungssi^"annehmen mußten, bis an 4 Kronen erlassen. Mit den: Vogt soll er sich in Betreff seines Antheils abfinde»'Der arme Gesell, der einen Trostnngsbruch mit Werken begangen hat, soll einen Tag und eine Nachteingelegt werden und damit gebüßt haben, x. Der Landvogt zeigt an, es walte bei»: Aufnehmen dl»Tröstung der Mißbrauch, daß das dritte Gebot und der Handschlag, wie solches die Ordnung vorschttsi""nicht erfolge, und diejenigen, welche von den Streitenden Tröstung fordern, nicht mit Werken scheiden, sonNl"nur mündlich ermahnen, Tröstung zu geben. Der Vogt wird angewiesen zu verschaffen, daß die TrostmG'"gemäß der Ordnung gegeben werden, Pierre Bugniets arme Frau soll der Vogt mit den: Alnmsi"halten wie letztes Jahr verabschiedet worden ist. In Betreff des Verlangens des Mapors von Onnens »Nderkennt, er solle sich mit dein, was ihm von Alters her verabfolgt worden und gehörig ist, begiusill"'»»». Der Vogt frägt an, wie er die Kosten verrechnen soll, welche wegen Frevlern auflaufen, die eingeth""werden und nichts haben. Er wird angewiesen, sich um Hab und Gut der Fehlbaren wohl umzusi'l/"'Wer nichts hat, solche Kosten zu bezahlen, der soll so lange bei Wasser und Brod erhalten werden, bis ^abgebüßt hat und soll dann der Vogt Kosten, die nicht eingebracht werden, beiden Städten vcrrcchm""?»I». Die Boten von Bern sollen bei ihren Obern verschaffen, daß den: Herrn von Vauxmarcus zur 2N"lcgung des zwischen ihn: und der Herrschaft Grandson hängenden Spans ein Tag bestimmt und dersi "denen von Freiburg augezeigt werde, «e. Wenn die Boten beider Städte nach Grandson kommen, f"^'sie Gewalt haben, die Fischenzen und Anderes, das der Vogt in seinen: Anzug gemeldet hat, zu besichtig"und nach bestem Ermessen darin zu handeln. Der Landsvenner von Schwarzenburg berichtet,