August 1548
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weil unter dein „schpn" desselben ihncu viele Eichen geschlagen werden. 2. Man möchte die Nsages, welcheder Commissar Lucas dein Schlosse zugeeignet hat, die Unterthanen aber nicht pflichtig zu sein auerkennen,^ltcn lassen. Man verabschiedet: 1. In Betreff der Nsages bleibe es bei dem Briefe derer von Bonvillars;der Commissar Lucas soll daher die Erkanntnisse um so viel ändern und die Nsages daraus thuu. 2. InBetreff des Gestrüpps soll der Vogt sich erkundigen, und dann soll auf der nächsten Jahrrcchnung diesfallsverhandelt werden; wen der Bogt als Frevler erfindet, den soll er der Ordnung nach büßen. «R. Die vonBist,: klagen, es habe der Laudvogt in letzten Jahren ein Gestände, welches zu ihren: Weidgang gehöre,Einein verliehe,:, wogegen sie gute Gewahrsamen aufweisen können. Der Vogt erwiedert, er habe die Matteouf den: Berg abmessen lassen und dabei gefunden, daß er zu jener Verleihung ebenso befugt sei als seineVorgänger, die dasselbe gethan hätten; würde diese Verleihung geuichtet, so würden die Unterthanen die""dern alten Lcihungen auch abstelle,: wollen. Man vereinbart sich, den: Landvogt und seinen Nachfolgernöu verbieten, solche Leihungen vorzunehmen, außer es seien dieselben auf der Jahrrechnung bewilligt worden,^ie i» Rede stehende soll aufgehoben sein und das Stück wieder,:,,: zu Weidgaug gelassen werden. Die vonBffin sollen indessen den: Lehennehmcr die Kosten vergüten, v. Der Vogt hat von Apme Wullio einenRestex JMu gefordert, weil des letzter,: Eltern diesen Zins dem Gotteshaus la Lance ver,nacht oder verkauft^ben und dieses den: Haus Grandson zuständig ist. Apine Wullio hat den Zins gutwillig bezahlt, verlangtober, es möge ihm gestattet werden, denselben abzulösen. Es wird beschlossen, Wullio soll den Zins laut^ltlifbrief jährlich entrichten; wenn er aber ablösen wollte, soll mau ihn gnädig halten. I'. Da die vonNvonand durch ein Gewitter stark beschädigt worden sind, so bitten sie, sie in Betreff der Zinse gnädig zuholten und ihnen au die weggeschwemmte Brücke eine Steuer zu geben. Es werden ihnen an: Zins 20 Floriii"och Marchzahl nachgelassen. K. Da den: Johann Balkis in: Dienst beider Städte ein Pferd beschädigt("gewürsct") worden ist, so soll ihm der Vogt 4 Floriu geben oder am Zins nachlassen. I». Der Mestral vonÄvonand beklagt sich in Betreff der ihn: verliehenen Mühle. Der Vogt soll dieselbe besichtigen und ist^nächtigt, das Nothwendige zu verbessern, I Den: Zeheuter Bastian Kibolla, der sich wegen einigen „Nach-dez Weinzehnteus beklagt, wird die Hälfte dessen, was er noch schuldig ist, in Gnaden erlassen. Ii,. Dersaurer Claudo Pictet, der das Hochgericht zu Grandson gebaut hat, verlaugt Verbesserung seines Lohnes,^o derselbe gering sei. Der Vogt soll ihm zwei Kronen und einen Mütt Korn geben. I. Im Namen desPriors von Grandson bittet dessen Schaffner, man wolle ihn: gestatten, einige de»: Priorat zuständige^bniodiationzinse, welche wegen Entlegenheit schwierig zu beziehen sind, zu verkaufen; mit den: Erlös würde^ wenn es den Obern gefällig wäre, jenen Zins ablösen, den das Priorat von seinen: Zehnten zu MontcnachSchloß Grandson schuldig ist, und den allfülligen Ueberschuß anderwärtig in der Vogtei Grandson an-legen. Dem Prior wird gestattet, jenen Adinodiazzins, der an der Grenze des Herzogthums Lothringen und«Unrichtigkeit" gelegen ist, so theuer als möglich zu verkaufe»; den Erlös soll er mit Varmissen derRichte sicher anlege,:. Die gewünschte Ablösung des Zinses auf dem Zehnten des Priorats wird von der^ond gewiesen, in. Man hat heitere Kundschaft in Betreff des Weinzehntens von einen: Stück Neben,welches Julian Testan von Chamble besitzt, und worüber gemäß früherem Abschied das Recht bis auf dasUcheil geübt worden ist. Es wird nun verabschiedet, dieser Zehnten solle ohne Widerspruch den: Priorat)ei,i:dieueu. n. Pierre Escuier und Jacques Kirtling sind im Streit wegen eines Stück Landes, das beidenfliehen ,vorden sein soll, und es wird dcßwegen auch der Vogt in: Namen beider Städte als Währen^ongt. Dabei berichtet der Commissar Lucas, Kirtling habe mehr Land in: Besitz, als seinem Lehenbrief