August 1548.
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von Murten wollen auf ihren Antheil Buße verzichten; die von Bern aber verlangen, es soll der Schultheißdie betreffenden Personen mit Gefängnißbußc belegen. «». Die von der Landschaft Murten klagen gegen diein der Stadt, daß diese für Bauten und Neiskosten Tell anlegen ohne derer von der Landschaft Wissen undBeisein. Dabei gehe es lange, bis die bezügliche Rechnung abgelegt werde, wobei großer Kosten mit Zehrungund Anderem auflaufe. Sie verlangen, daß dieses abgestellt werde. Anderseits erwiedern die Abgeordnetender Stadt Murtcn, es sei das von ihren Borfahren hergebrachte Hebung, bei der sie verbleiben zu könnenhoffen; die zur Sache Verordneten handeln als Biederleute und wie der diesfällige Eid es fordere; wenn dieauf der Landschaft glauben, daß etwas nicht in der Ordnung sei, so anerbiete man, vor beiden StädtenRechnung zu geben, und wenn sich Fehler zeigen, sich hiefür strafen zu lassen. Es wird erkennt: die vonMurten sollen bei ihren Freiheiten und altem Herkommen bleiben; so zwar, wenn sie einen großen Bau auf-führen wollen, soll der unter Begrüßung und mit dem Nathe der Botschaften beider Städte angeschlagen,über Alles genaue Rechnung geführt und sobald er vollendet ist, spätestens in Jahresfrist, wie das Hebung war,die Rechnung eröffnet und die Kosten angelegt werden. Die Reiskosten sollen sie nicht erst lange nach statt-gehabtem Auszug anlegen, wie es geschehen ist, sondern sofort nach vollendetem Krieg, wenn die Ausgezogenenwieder zurückgekehrt sind, wie das früher gepflogen wurde und die Briefe lallten, p. Der Prädicant vonMerlach verlangt, es sollen beide Städte die Zinsen, Zehnten, Güter und anderes Einkommen dieser PfarreiKl dem Schnltheißcnamt legen und ihm eine Pfründe bestimmen und ans dem Seckel ausrichten. Die vonBern wollen entsprechen; die Boten von Freiburg aber sind der Meinung, die Zinsen, Zehnten und sonstigesEinkommen sollen, wie es früher verfügt worden sei, vom Prädieanten bezogen werden, doch wollen sie dieSache heimbringen. «4. Bei letzter Jahrrechnnng wurde beiden Seckelmeistern aufgetragen, Pfarrhaus undScheuer zu Merlach in bessern baulichen Stand stellen zu lassen. Es ist das noch nicht geschehen, soll nunaber unverzüglich vollzogen werden. »» Dem Jacob Seiler von Murten wird die Buße, was den Antheilbeider Städte betrifft, in Gnaden erlassen. Bischof, Hauptmann und der Landrath von Wallis habenBetreff einer Verwendung beim König von Frankreich wegeil des Meersalzcs an beide Städte geschrieben.Man will nun diesfalls einen Tag zu Freiburg halten und am 9. September Abends daselbst eintreffen.Das soll iilan denen von Wallis berichten und sie ersuchen, ihre Botschaft ebenfalls dahin abfertigen zu wollen.^ Rechnung Hans Künzi's, Landvogts zu Orbach und Echallens. »». Rechnung Petermanns von Lustrach,Mannt Mapox, Schultheißen zu Murten.
In Artikel 8 wird als Schlußdatum der 22. August angegeben. Den Abschied unterschreibt der Stadt-schreiber zu Bern.
Die Namen der Freibnrgcr Gesandten ans dortiger Instruction, K. A. Freiburg: Jnstructionsbuch Nr. 5,k. 69, und dem Nalhsbuch von Bern Nr. 695, S. 241.
453.
Ajessenz. 1548, 2-1. August (nf Bartholomen den 29 (wo) Ängsten amplius).
LaudcSarcliw Tchwyz! Abschiede.
Jahrrechnnng der III Orte.
Vor den Boten eröffnet der Rath der Stadt Bellcnz, wie daselbst sehr oft Einer gegen den Anderngrobe nnehrbare Worte brauche, wodurch mittlerweile große Uneinigkeit erwachsen möchte. Wenn schon ein