August 1548. 1005
Abcracht vor. Dir VII Orte begreifen wohl, das; die Stadt Constanz der Eidgenossenschaft ein gelegenerPlatz wäre; aber des Bischofs Firmen und Weihe» habe die Oberhand. Man erwarte nun die Antwortder Constanzer zu Baden. St, sc. Wn-y - A. Taa!-ch..„a,
3) 1548, 18. Angust, Baden. Obige an Obige. Die i» v 7 des Textes gegebene Verhandlung zwischenden VII Orten und Zürich wird weiter ausgeführt. Die Zürcher Gesandtschaft fügte der im Text gegebenenVcrtheidigung noch bei: Wenn irgendwo Feuer entstehe, so sei leicht zu crmessen, daß der nächste Nachbaram eifrigsten sei, dasselbe zu löschen. In der Eidgenossenschaft sei wiederholt erfolgt, daß einige Orte fürsich und Andern zu gut, ohne Bewilligung gemeiner Eidgenossen Pässe, Schlösser und Städte eingenommenhaben, s/namentlich die Grafschaft Baden, Bellenz und andere Plätze; nachdem dann aber die Orte, welchenachher „darin kommen", gesehen haben, daß es ihr Nutzen und Vortheil sei, haben sie es gut sein lassen.Wenn auch die von Zürich in Betreff der Stadt Constanz „fürgeschosscn" hätten, so wäre daS zum Bestenfür sie und gemeine Eidgenossenschaft geschehen, indessen sei nicht die Meinung gewesen, fürzuschicßen; eskönnen nämlich alle Eidgenossen leicht erkennen, daß es ihr Vortheil sei, wenn die Stadt Constanz bei deralten Freiheit bleibe. Wenn der Kaiser Ansprüche an „uns" erheben wolle, so möge er das vermittelst derausgesprochenen Acht und Aberacht leicht vollführen, da in derselben ausgesprochen sei, daß wer die Constanzeraufenthaltc und ihnen Hab und Gut bewahre, wie die Geächteten zu halten sei. Man erinnere sich indessenauch einer Zeit, in welcher die Eidgenosse» nicht wie jetzt den Kaiser „cntsesscn" haben, z. B. als sie nachPcrpignan und' anderswohin gezogen seien. Auf dieses haben die VII Orte crwicdert, die Boten von Zürich(die ihre Antwort nur als persönliche Meinung abgegeben hatten) mögen den betreffenden Anzug ihren Obernschreiben, man wolle deren Antwort erwarten; der Anzug sei in eidgenössischer guter Meinung geschehen,damit man sich um so besser aller Treue gegen einander zu versehen habe. uaam».
4) 1548, 19. August, Baden. Obige an die verordneten KriegSräthe der Stadt Zürich. Ganz imGeheim habe die Botschaft des Papstes den Gesandten von Zürich angezeigt, wenn den vier (evangelischen)Orten damit gedient wäre, so würde genannte Botschaft den Papst vermögen, sich der Stadt Constanz anzu-nehme». Derselbe könne nämlich wohl ermessen, daß wenn Constanz in des Kaisers Gewalt komme, derEidgenossenschaft vcrunmöglicht würde,, dem Papst und andern Potentaten Hülfe zu gewähren. Die Botschaftglaube, der Papst würde Geld und Knechte auf seine Kosten aufbringen. Er beabsichtige dermalen niemandvon seinem Glauben zu drängen; mehr achte er darauf, daß der Kaiser nicht allzu gewaltig werde. DenVII Orten habe die Botschaft, zwar nicht im Rüth, sondern nur bei der Mahlzeit auch schon gesagt, siesollten die Stadt Constanz aus Gründen nicht in des Kaisers Gewalt kommen lassen. So seltsam undwunderbar dieser Vortrag sei, so hätten die Gesandten doch geantwortet, sie wollen den Boten der dreiübrigen Orte den Antrag mittheilcn, wahrscheinlich aber werden sie, wie die Boten von Zürich, keine Vollmachthaben, auf die Sache einzutreten. Besser schiene den Gesandten, wenn die Botschaft vor gemeinen Eidgenossenin einein Vortrag zeigen würde, wie wichtig den Eidgenossen der Verlust der Stadt Constanz sei. Das habedie Botschaft abgelehnt, weil der Kaiser es vernehmen und dann seinen Unwillen auf den Papst werfenkönnte. Man habe dann der Botschaft wiederholt, man wolle die andern drei Orte in Sache verständigenund ihre Meinung auch den Obern der Gesandten von Zürich eröffnen. Letzter» stelle man nun auch anhcim,ob sie etwa eine geheime Mitthcilung an Constanz machen wollen. uaaom.
Zu v 8 und 9. 1) 1548 (Vortrag des Raths an die Gemeinde zu Constanz?). Letzter Tage wurdeEinigen innerhalb des Scc's und auch gemeinen Eidgenossen vom Rath der Stadt Constanz geschrieben undsie gebeten, sich derselben mit gütlicher Unterhandlung gegenüber dein Kaiser anzunehmen. Die Herren inner-halb Sees' aber haben geantwortet, daß ihnen das wegen der ausgegangenen Acht und Abcracht schwer falle.Aber die zu Baden versammelten Boten der Eidgenossen haben „gestern" durch einige verordnete Eidgenossen,die jetzt zu Kreuzlingen sind, dem Rath auf sein Schreiben folgenden Bescheid anzeigen lassen: Wen» mandie eidgenössischen Knechte beurlaube, das Interim annehme und den Bischof mit sammt den Geistlichen Wiederin die Stadt kommen lasse, so wollen sie in Betreff der übrigen Punkte, namentlich wegen der geistlichen Güter