1004 August 1548.
2) 1548, 14. August. Constanz au die Boten der Eidgenossen zu Baden. Das Schreibe» au bicXIII Orte, von Coustanz au Zürich erlassen, werden sie vernommen und daraus ersehen haben, was derStadt Constnnz aus Gottes Verhängniß begegnet sei. Von anderwärts habe man noch keine Antwort.Gestern Abend aber habe der Schreiber des Commenthurs in der Mainau einem dem letztern verwandte»Nathsfreundc geschrieben, nachdem die Acht erklärt worden sei, stehe dem Herrn nicht zu, sich der Sackstanzunehmen. (Weitere Ausführung der trostlosen Lage.) Bitte, die Sache zu beherzigen und wenigstens dalst»zu führen, daß Coustanz bis auf weitere Verhandlung der Eidgenossen oder Anderer ferner nicht überzöge»werde. Entschuldigung betreffend Annahme einiger Knechte aus der Eidgenossenschaft, Dank für die Aufnahmder flüchtigen Weiber und Kinder. Stadtarchiv Constanz: Urkunden zur Geschichte der Kirchcureform, Bd. so.
3) 1548, 17. August. Zürich an Constanz. Unlängst habe der Rath zu Coustanz an Zürich zu Hanl»»gemeiner Eidgenossen geschrieben, was beim Kaiser in Betreff der Aussöhnung verhandelt worden sei, swverlaugt, es möchten sich die Eidgenossen einer gütlichen Unterhandlung annehmen und eine leidliclstVerständigung zu erwirken suchen. Dieses Schreiben habe man gemeinen Eidgenossen mitgetheilt, umGesandten auf den Tag zu Baden von gestern zu instruiren. Inzwischen vernehme man, daß an die ewgeuössischen Boten im Thurgau eine gleiche Anmuthung in Betreff des Friedens geschehe. Da nun ConstaBdas Ziel für die Antwort der Eidgenossen bis auf heute angesetzt habe, bei deren Ausbleiben es selbstgehen werde, so bemerke man, daß in dieser Zeit zu Baden noch kein Beschluß zu Stande kommen werde,man glaube aber, die Eidgenossen seien willig zu entsprechen. Bitte um Geduld.
Stadtarchiv Constanz: Urknnden zur Geschichte der Kirchcnreform, Bd. SS.
Zu « 6 und 7. 1) 1548, 17. August, Baden. Heinrich Hagk an Constanz. Heute, Freitag Morge»^seien die Eidgenossen das erste Mal nnd „bis zu zwölfen" gesessen, denn die (der) Boten aus Unterwaldc»seien erst „nächt" Abends angekommen. Als nun Hagk den Gesandten von Zürich „uachgestrengt", ob »»was in Betreff von Constanz verhandelt worden sei, haben sie angezeigt, nach Verlesung beider Schreibettsei beschlossen worden, an Constanz zu schreiben, wenn das Interim angenommen und die eidgenössischKnechte von allen Orten abgemahnt werden, wolle man mit dein Kaiser zu unterhandeln suchen, namentlichdaß die Stadt nicht mit fremdem Kriegsvolk belastet werde; auch für den Fall, daß der Bischof und d»Pfaffen Wieder hineinkommen, daß ihnen doch keine „Erstattung" zu erfolgen habe, „dan was hin und verth»"
were, daß es hin sin sollte" zc. Stadtarchiv Constanz: Urknnden zur Geschichte der Kirchcnresorm, Bd. so.
2) 1548, 17. August, Baden. Die Gesandten von Zürich an Bürgermeister und Rath zu Zürich. Nachd^man heute die auf Constanz bezüglichen Briefe verlesen, haben Lucern, Uri und Schwpz gemäß ihren N'structioncn eröffnet, Wenn die von Constanz das Interim annehmen, wolle man ihnen in ihren Angelegenheit»unterhandeln helfen; diesem Antrag habe Unterwalden beigefügt, die von Constanz sollen auch den Bischund seine Clerisei wieder hereinlassen. Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen wollten einfach, ohne »cInterims oder anderer Dinge zu erwähnen, nach Constanz schreiben, sie sollen nicht eilen, man wolle an hKaiser schreiben, daß er gemeine Orte gütlich unterhandeln lasse. (Mehrheitsbeschluß wie im Text.) Vernnthhelfen wollen die Orte, welche das Mehr gemacht haben, saiumt andern Eidgenossen. Die Vermittlungwesentlich zwei Artikel ins Auge fassen: 1) daß kein fremdes Volk in die Stadt Constanz gelegt werh2) daß der Bischof die Constanzer in Betreff des eingezogenen Gutes nicht weiter bekümmeren und »>»?sonst in andern Sachen ihnen das Beste thun möge. Dabei sei von einigen Boten frei herausgesagt worlhwie sich die von Zürich (evangelischen Städte?) für Mittclpcrsonen halten können, da sie ihre in Constanz bef>»lichcn Knechte nicht abmahnen; wenn das nicht geschehe, so lade man sich selbst den Krieg auf den H'hund Anderes. (Weigerung der evangelischen Städte, dem beschlossenen Schreiben beizutreten.) Beide Ztd'hGesandten haben erklärt, man habe den Angehörigen von Zürich geboten, daheim zu bleiben; sie Hei»izum»l)hsei ihr Brauch nicht; so sei es auch in den Kriegen der Eidgenossen gehalten worden. Darauf seiwortet worden, man werde die Ungehorsamen so bestrafen wie jene, welche im „Schmalzhafen" gewesen sthZuletzt legten die von Notwcil die ihnen vom Kaiser zugeschickte über Constanz ausgesprochene Acht