1092 August 1548.
sprachen und dabei Alles gemeldet, ivas sich auf diesem Tage zugetragen hat. v. Michael, Graf zu Greyerz,erbietet sich, wenn unsere Herren und Obern von ihren Feinden angegriffen würden, Leib und Gut zu ihnen zusetzen; er wolle nichts desto weniger auch Bern und Freiburg Alles leisten, wozu er durch sein Vurgrecht ver-pflichtet sei; nur wünsche er, seine Leute in einem Haufen beisammen zu lassen. Er überreicht auch ein Schreibendes Herrn von Rolle und meldet, daß derselbe von gleicher Gesinnung und ein tapferer Kriegsmann sei; er u»ddieser Herr haben jetzt bei 200 Lanzen guter Kürassiere und Edelleute bestellt, die mit ihnen ziehen würde»«Damit er (von Rolle) nun die Laudsart, wie mit den Kürissern zu fahren sei, besichtigen und mündlichen Berichtgeben könne, begehre er, daß man ihn auf den nächsten Tag vergleite oder einige Hauptleute zu ihm abordneso wolle er ihnen des Feindes Art und den Kriegsbrauch zeigen. Es wird dieses Anerbieten freundlichverdankt, mit der Anzeige, daß man es getreulich heimbringen wolle, I. Schultheiß Hug von Luceru beschwertsich, daß die französischen Anwälte behaupten, Venner Weingarten, er und der Landvogt von Baden hätten ihnc»im Namen gemeiner Eidgenossen angezeigt, sie seien bevollmächtigt und entschlossen, mit dem König über b»Erneuerung der Vereinung zu tractireu. Das sei nicht geschehen und er wolle sich hienüt verantwortethaben; auch Weingarten, wenn er hier wäre, würde sich ohne Zweifel gleich erklären. N» Der Laudvog?zu Luggarus schreibt, 1. es werden im Herzogthum Mailand Rüstungen gemacht; seine Kundschaft habe jedochvom Langensee her keinen andern Bericht empfangen, als daß einige Flecken in Piemont besetzt werde»sollen, weil der König von Frankreich anrücke. 2. Als man die „Hochwerinen" am Schloß Luggarus geschlissenhabe, seien einige „Halbvestineu" und starke Mauern übrig geblieben, aus denen die Feinde, wenn sie hü»einkämen, nicht leicht wieder zu vertreiben wären; deßhalb bitte die Landschaft um gänzliche Schleif»»!?derselben. Heimzubringen. Da man überall Rüstungen wahrnimmt, so soll jedes Ort wachsam sein und de»andern mittheilen, was es erfährt, damit man sich darnach zu verhalten wisse. I». Zu Ausgang des T»!»''-erscheint der Graf von Grepcrz nochmals und beklagt sich, daß er schon so lange umsonst gegen den Kol»!?von Frankreich Recht begehre und von den Franzosen nur aufgezogen werde; es sei ihm beschwerlich, ^Recht zu erwarten; wenn ihm aber die Eidgenossen für seine Ansprache zum Recht verHelsen können, soer Willens, dem König seineu Orden zurückzuschicken und sich anders zu „versehen"; doch wolle er allezc'?Leib und Gut zu der Eidgenossenschaft setzen. In der Berathung bemerken einige Orte, man könne de>»Grafen auf keinem andern Wege behülflich sein, als daß mau dem König erkläre, man werde mit ihm b0Vereinung halb nichts unterhandeln, bis er dein Grafen als einem Eidgenossen des Rechten sei. Weil oberein Nathschlag darüber ergangen ist, den die Herren noch nicht verhört haben, so will man das heimbringe»'I. Unter den VII (katholischen) Orten fällt ein Anzug, welche Antwort mau dem Kaiser zu geben ho?b-wenn er an die Eidgenossen die Frage stellen würde, ob sie sich den Beschlüssen des Couciliums in Betrmdes Glaubens unterwerfen werden; desgleichen wenn er au „etliche" Orte eine Ansprache und Forden»^hätte, ob dieselben jedermann des Rechten sein wollten. Es wird nun in den Abschied genommen/ »man zu Tagen von Zürich, Bern, Basel und Schaffhauseu darüber Aufschluß verlangen wolle, bevor >»»"ihnen einige Hülfe zusagte.
k. Verhandlungen der vier evangelischen Städte unter sich betreffend Constanz und das Intel»'»'siehe Note.
I. Verhandlung zwischen Nri und Basel; siehe Note.
Im Zürcher, Berner, Glarner, Basler, Schaffhauscr und Appenzeller Abschied fehlt <4.