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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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August 1548.

voil Constanz sie driugendst bitten, ihnen zu einem billigen Frieden zu verhelfen. In einem spätem Schreibenzeigen sie an, daß dieselben, wenn sich die Eidgenossen ihrer nicht annehmen, von jeder Zunft einen Mannausschießen und mit Vollmacht zu dein Kaiser absenden werden, es betreffe das Interim (oder Anderes —Bern). 6. Darauf wird von der Mehrheit an die Boten in Kreuzlingen geschrieben, sie sollen denen vonConstanz anzeigen: Wenn sie das Interim nicht annehmen, den Bischof und die Priesterschast nicht wiederin die Stadt kommen lassen und die eidgenössischen Knechte nicht heimschicken, so könne man nicht hoffen,bei dein Kaiser etwas Ersprießliches auszurichten. Wenn sie aber dieses Alles thun, und man ihnen hernachin ihren übrigen Anliegen beratheu und beholfen sein könnte, so werde mau Kosten und Mühe nicht scheuen.Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen wollen aber an diesem Schreiben nicht betheiligt sein, soweit es sichum die gestellten Bedingungen handle. Es haben ferner die eidgenössischen Gesandten von Kreuzlingen ausberichtet, als sie nach Constanz gekommen, haben sie da viele (eidgenössische) Knechte angetroffen. In Folgedessen haben die sechs Orte beschlossen, jene bei Ehre, Gut, Leib und Leben abzumahnen. Dazu aber habendie Boten der zwei Orte (Zürich und Schaffhausen) auch nicht einwilligen wollen. 7. Die Boten der sieben(katholischen) Orte halten denen von Zürich und Schaffhausen vor, daß die nach Fraueilfeld verordnetenGesandten ohne Vorwiffen des Landvogts nach Constanz geritteil lind der von Schaffhausen offen geredethabe: „Botz slaisch, was wer's, wenn schon ein dotzet oder dry guter gsellen in die statt Costanz luffend";dies sei dem Abschied zuwider, der ausdrücklich sage, daß sie dein Landvogt beratheil und beholfen seinsollten. Da sie auch zu der in Kreuzlingen beschlossenen Abmahnung nicht gestimmt haben, so begehre manzu wissen, ob sie denen von Constanz etwelche Zusagen gethan, damit man sich darnach zu verhalten wisse.Zürich crwiedert, es habe mit den Constanzern kein Verständnis; gemacht; was es bisher gethan, sei alleinaus nachbarlichem Mitleiden und zur Wohlfahrt gemeiner Eidgenossenschaft geschehen; der Bote habe gemäßseinem Auftrag das Paradies vor Constanz und das eidgenössische Gebiet besichtigt und darüber seinen Herrenberichten müsseil; daran habe er so wenig gefehlt, daß man ihm eher Dank schuldig sei. Diesen Anzughaben die Gesandten heimgeschriebeu und darauf die Antwort erhalten, daß die Herren über solches Miß'trauen ein Bedauern empfinden; im Uebrigen wird der gegebene Bescheid bestätigt. In ähnlichem Sinneerklären die Gesandten von Schaffhausen, ihre Herren haben denen von Constanz nichts zugesagt; auch ihr Botewerde das kaum gethan haben, und wenn er „etwas" geredet, so sei er dazu nicht ermächtigt gewesen; siewollen übrigens den Anzug heimbringen. 8. Die Nathsboten zu Kreuzlingen, auch Burgermeister und Rathvoil Constanz melden zur Antwort auf das an sie erlassene Schreiben, sie haben nach gehaltener Gemeindedas Interim angenommen und wollen den Bischof und die Priesterschast in die Stadt aufnehmen, möchtenaber gerne die eidgenössischen Knechte behalten wegeil des zu besorgenden Ueberfalls oder eines Aufruhrszwischen dem Rath und den Bürgern; wenn wir jedoch für besser ansehen, daß sie dieselben beurlauben, sosolle das auch geschehen. 9. Nachdem man wieder „mancherlei unter und mit einander geredet", hat dieMehrheit den Boten befohlen, Bürgermeister und Rath voil Constanz mit freundlicheil Worten anzuzeigeil,daß sie unverzüglich die Knechte heimschicken sollen; denn man habe an den Kaiser geschrieben, man gedenkeeine Nathsbotschaft zu „Begadnung und Befriedung" der Stadt Constanz an ihn zu verordnen, und bitteihn unterthänig, derselben gnädiges Gehör zu leihen und darüber beförderlich schriftliche Antwort zu schicken.Will ihr der Kaiser eine Audienz geben, so soll Zürich einen nahen Tag nach Baden ausschreiben, um fürdie vorläufig bezeichneten Botschaften von Zürich, Lucern, Uri und Glarus Creditiv und Instruction aufzU'stelle»; auch soll Constanz auf diesen Tag geladen werden, damit es seine Beschwerden anzeigen könne. Weil