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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
Seite
997
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August 1548.

der Erbeinung. Von Neuigkeiten nur soviel, daß es heiße, der Kaiser lasse Geschütz von Ravensburg nachSpeyer herunterbringen. St. si. Zürich: A. Tagsatzung.

16) 1548, 19. Anglist, Kreuzlingen. Heinrich Fleckenstein an Schultheiß Hug und Hans Bircher ansdem Tag zu Baden. Schon bevor er ihr Schreiben empfangen, habe er durch Leute, welche gute Gönnerund Freunde in der Stadt Constanz haben, zu erfahren gesucht, ob derselben von etlichen Orten Zusagengeschehen seien, aber nichts vernehmen können; obwohl man es glauben müsse, so werde die Sache doch sehrgeheim gehalten, so daß nur wenige Leute darum wissen; auch ein Edelmann, der Vettern im Rath habe,bringe darüber nichts heraus. Es müsse aber doch ein Verständniß vorausgesetzt werden, da die Boten vonZürich, Bern und Schaffhausen sich auf den Brief von Baden von den andern abgesöndert haben; der vonBern habe auch offen erklärt, er wisse ganz wohl, daß der Gesandte zu Baden zu dem Schreiben nichtgestimmt habe. Die drei Orte wollen auch ihre Knechte nicht abmahnen; es werde also nöthig sein, tapfermit ihnen zu reden, sonst würde ein Mehr nichts mehr gelten w. Die Boten seien übrigens hier nichtmehr nöthig, dennoch habe sein Antrag, heimzukehren, nicht das Mehr erhalten; sie erwarten nun weiternBefehl Zc. St. Lucern: Allgcm. Abschiede u. s, k. So«.

17) 1548, 23. August. Vortrag vor den Gemeinden und Zünften zu Constanz. Sie wissen, was letzterTage auf den Bescheid der Eidgenossen in Betreff der Unterhandlung mit dem Kaiser durch das Mehr derGemeinde beschlossen worden sei. Dieses habe man dann den eidgenössischen Boten zu Kreuzlingen mündlichberichtet und das Gleiche auch den zu Baden versammelten Eidgenossen zugeschrieben. Ferner habe man denAbt zu Weingarten, Graf Friederich zu Fürstenbcrg, den Commenthur zu Meinau und Hans Jacob vonLandau über die Angelegenheit berichtet und sie für Vornahme gütlicher Unterhandlung ersucht. „Also istgestern von den Eidgenossen zu Krüzlingen ein schryben, das inen von iren mitherren zu Baden zugekommen,"dem Rath vorgebracht worden, des Inhalts: Sie wollen eilig eine Botschaft, um für die Stadt ConstanzFriede zu erwirken, an den Kaiser abordnen, zu welchem Zwecke sie um eine Audienz bitten wollen. Ebensohätten sie die Nachbarn von Constanz ersucht, gegen diese Stadt nichts Thätliches vorzunehmen, wofür um-gekehrt auch Constanz angegangen werde. Nachdem die großen Räthe alle diese Schreiben besehen, habe derRath den Gesandten zu Kreuzlingen geantwortet, man habe die Nachricht über die Schritte der Eidgenossengegenüber dem Kaiser und den Nachbarn mit Vergnügen vernommen, danke dafür und bitte um die Mit-theilung des Rothes der Nachbarn. Wie man sich gegen den Commenthur von Meinau und die Eidgenossenfrüher habe vernehmen lassen, so sei man noch gesinnt; die eidgenössischen Knechte wolle man Urlauben „undso man als gestern den großes») rat und hüt die gineind gehalten als darnach die urlouben". Unter solchenUniständen hätten klein und große Näth gestern beschlossen: 1. Man wolle die Antwort des Kaisers ans dasSchreiben der Eidgenossen erwarten. 2. Da man die eidgenössischen Knechte entlassen wolle und doch voreinem Ueberfall nicht sicher sei, so wolle man die angenommenen Landsknechte behalten, doch keine andernannehmen, es wäre denn, daß einige abgiengen und ersetzt werden müßten. Man glaube, hiergegen werdeniemand etwas haben, sonst möge der Betreffende es bei seiner Zunft anzeigen. 3. Da einige von kleinund großen Näthen abgegangen sind, so sollen dieselben durch die Zünfte ersetzt werden; wenn aber einige„jetzt" aus der Stadt gezogen sind, so soll deren Wahl anstehen bis ans weitere Verhandlung des Raths. —Das wurde den Gemeinden und den Zünften am 23. August vorgetragen.

Stadtarchiv Constanz: Urlunden zur Geschichte der Kirchenrcform, Bd. SS.

18) 1548, 26. August. Constanz an Zürich. Nach der Verhandlung, welche vcrrukter Tage durch dieNathsboten der Eidgenossen in Betreff der Stadt Constanz zu Kreuzlingen vcrpflogcn worden, sei denen vonConstanz auf ihre Bitte von den Gesandten bewilligt worden, ihnen die Antworten, welche von den Nach-barn ans die erlassenen Schreiben der Eidgenossen erfolgen, zur Kcnntniß zu bringen. Nicht minder habe mandie Gesandten gebeten, die Antwort des Kaisers, sobald dieselbe einlange, denen von Constanz mitzutheilen.Da bisher weder in einer noch anderer Beziehung etwas erfolgt sei, so wolle man hieran freundlich erinnerthaben. St. A. Zürich: A. Constanz.