996 August 1548.
nicht einwilligen wollen. Letztere befinden sich mcistenthcils zu Constanz und hnben angezeigt, es seidieses von ihren Obern befohlen worden. Die Boten der sechs Orte seien dann mit der Abmahnung Mgefahren, habe» aber hiedurch bei denen von Zürich und Schaffhausen großes Mißfallen erregt und sei manchesmit ihnen geredet worden, was hier zu schreiben unnöthig sei. Man habe die von Zürich und Schaffhausi"gebeten, ihren Obern in Eile zu schreiben, daß sie an die Ihrigen ebenfalls eine Abmahnung ergehen lässigwie es die Boten der sechs Orte („wir") thun, weil dieses auch von ihren Herren zugesagt worden und >»a»es in Folge der Erbeinung schuldig sei, um keinen Krieg zu veranlassen. Die Gesandten von Zürich >>»d^chaffhauscn haben dann ihren Ober» geschrieben und am 16. August fast übereinstimmend die Antwort erhalt^'ihre Obern hätte» sich versehen, es werde der in Baden gefaßte Beschluß vollzogen, nämlich daß mau bei W'Absendung der drei Boten verbleibe; deßhalb haben sie in Betreff der Abmahnung keine Befehle crthcl».sondern wollen die Boten, die jetzt nach Baden kommen, hierüber verhandeln lassen. Man könne Hierasentnehmen, welche Meinung da walte. Dieses haben die Boten der V Orte auch jenen Gesandten ch^Obern geschrieben, die jetzt nach Baden kommen, damit sie ihr Verhalten darnach richten können. Maubestimmten Bericht, daß die zu Lindau das Interim angenommen haben und dein Willen des Kaisers e>ösprechen wollen. Zu Constanz seien der Rath und die Gemeinde uneinig; die Zünfte haben sich gccwißt,»och zwei oder drei Tage zu warten, ob die Eidgenossen in Folge „ires" Schreibens sich mit einer ^mittlung befassen wollen. Wenn dieses nicht der Fall sei, so wollen sie, um einen ziemlichen Friedenerlangen, von jeder Zunft einen Alaun zum Kaiser schicken und sich auf Gnade und Ungnade ergeben. Geß^seien auch die Boten von Bern, Freiburg und Solothurn hier augekommen, was wohl hätte unterbleibdürfen. Heute habe man auf das Schreiben derer von Constanz an gemeine Eidgenossen von den Bote»Baden eine Antwort empfangen, des Inhalts, man solle denen von Constanz anzeigen, wenn sie die ans ^Eidgenossenschaft zu ihnen gezogenen Knechte entlassen, das Interim annehmen und den Bischof snmmt ^Domcapitel und „ander" wieder in die Stadt kommen lassen, so wolle man ihnen in andern Punkten g^vermitteln helfen. Dieser Auftrag sei heute vollzogen worden; doch aber haben sich die Boten von Zt^i ^Bern und Schaffhansen von „uns" gesöndert und nicht einwilligen wollen. Der Rath (zu Constanz) ^dann keine Antwort gegeben, sondern wolle die Sache Morgen an den großen Gewalt bringen und d-»>"dessen Bescheid mittheilen. Diesen werde mau dann eilfertig den Boten zu Baden übermitteln.
St. A.Lucer»: Acte» Stadt
.., 19. August, Kreuzlingen. Sproß an Zürich. Das letzte Schreiben von Zürich Hab? ^
wahrend dieser Nacht erhalten. In demselben werde gemeldet, daß die von Constanz in die Acht und Äbc^itrkläti worden seien, und werde dem Gesandten aufgetragen, dieses einigen vertrauten Personen mitzatl/i^damit sie Hab und Gut desto besser in Sicherheit bringen können; endlich soll der Gesandte erfahren,die Achtscrklärung laute. Der Gesandte habe dieses seinem vertrauteil Späher, Schultheiß Fedcrli, cröfl»'und dieser ihm geantwortet, am Tage, als die Spanier die Stadt Constanz angegriffen haben, seivom Kaiser zu Augsburg auf das Schärfste in die Acht und Aberacht erklärt worden; Schriftliches seinoch nichts zugekommen; sobald man eine Abschrift, um die man sich bemühe, erhalte, wolle man dein ^sandten eine solche zustellen. Eine Warnung wegen Rettung von Hab und Gilt sei unnöthig, da die ,
in Voraussicht der Acht und Anderes zum Verwundern viel geflüchtet haben. Wie der Gesandtegemeldet, haben heute die Constanzer ihre letzte Gemeinde gehalten lind den Boten Bericht gebracht, si^einig geworden, das Interim anzunehmen und den Bischof wiedereinzusetzen; die Knechte aber wollen sie ^malen »och bei ihnen in der Stadt behalten. Dabei hoffen sie, es werde zwischen ihnen und dem KaisieBetreff der Einsetzung eines Vogts in die Stadt, des Anlagcgeldes und des Schutzes durch die Eidge>>b..wohl vermittelt werden. Ein Theil der Boten sei unzufrieden, daß die Constanzer die Knechte, namentlichvon Zürich, Bern und Schaffhauscn, behalten wollen, und es sei in diesem Sinne nach Baden gesih"^ivo>den. Wenn aber die von Constanz einsehen, daß ihnen das Behalten der Knechte mit BezugVermittlung durch die Eidgenossen nachthcilig sei, so werden sie, wie der Gesandte glaube, sich nichtdieselben zu entlassen; die Boten der acht Orte behaupten fortwährend, das Behalten der Knechte widerst^