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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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August 1548, 995

Ror" (a Pro?) von Uri und dem Boten von Zug verstanden; das aber gefalle dem Fleckenstein nicht. DieBoten seien aber noch nicht alle beieinander. Die Gerichtsherren seien zu Frauenfeld versammelt gewesenund haben einen Auszug (Kricgsordnung) gestellt; wenn die Boten beisammen sind, werde man denselbenverbessern oder bleiben lassen. Morgen gehe der Gesandte wieder nach Kreuzlingen. Da sein Knecht krankgeworden sei, so bitte er um einen andern, denn der Heini wolle heimreiten. u>ia°m,

12) 1548, 15. August, Kreuzlingen. Obiger an Obiges. Den Brief von Zürich, das Abmahnen derKnechte betreffend, habe er erhalten. Die Boten von sechs Orten hätten sich vereinigt, die Knechte abzumahnen,obwohl der Gesandte von Zürich sie angesucht habe, nicht zu eilen, bis ihm Antwort von seinen ObernZugekommen sein werde; er bitte daher um schnelle Weisung, wie er sich zu verhalten habe; man habe esungern gehabt, daß die Gesandten von Zürich und Schaffhausen nicht auch einwilligen wollten; die Botenbehaupten nämlich, es sei zu Baden verabschiedet worden, man wolle sich derer von Constanz nicht beladen,sondern die Erbeinung halten; dieser sei es nun zuwider, wenn die Knechte der Stadt Constanz zulaufen.In dieser Stunde seien zwei vom Rathe der Stadt Constanz zu den Bote» nach Kreuzlingen gekommen undhaben verlangt, man möchte denen von Zürich und den andern in Baden versammelten Boten schreiben, das;sie sich berathen möchten, wie die Constanzcr mit dem Kaiser zu einein Frieden gelangen könnten. Das seiihnen bewilligt worden. Hierauf haben die Boten der sechs Orte ihnen angezeigt, warum sie hier seien;sie werden nämlich die Knechte abmahnen, obwohl ihnen lieber wäre, wenn die von Constanz selbst sie entlasse»würden. Das versprachen die Boten von Constanz an ihre Herren zu bringen; die betreffende Antwort seiuoch nicht bekannt. Ebenfalls in dieser Stunde erhalte man Warnung von Zell, der Herr von Büren sollMit 20,000 zu Fuß und 5000 zu Pferd nach Constanz hinaufziehen und die Wälschen, welche im Würtenwbergerland liegen, sollen im Hegau zusammenkommen und der Kaiser werde sich selbst dahin begeben. DeinGesandten sei von drei Knechte» von Zürich, nämlich von Ludi Hartmann, Mathis Kienast und vom Jäger,dein Tischmacher, etwas begegnet, wessen er sich vor de» andern Boten habe schämen müssen, wolle nun aberdie Sache bis zu seiner Heimkunft ruhen lassen. ii-iavm.

13) 1548, 15. August (Maria Himmelfahrt). Kreuzlingen. Die Gesandten der V Orte zu Kreuzlingenan die Gesandten der V Orte zu Baden. Einige („unter uns") Boten seien erst gestern nach Frauenfeldgekommen, daher sie erst heute m Kreuzlingen zusammengekommen seien. Da erfahren („finden") sie, daßviele Knechte aus der Eidgenossenschaft, namentlich von Zürich und Schaffhausen, denen von Constanz zuge-zogen seien. Als man nun zusammengesessen sei und die Boten der V Orte („wir") jene bei Eid und Ehre,Leib und Gut hcimmahncn wollten, haben die Boten von Zürich und Schaffhausen hierin nicht einwilligenwollen, sondern bemerkt, sie seien diesfalls ohne Auftrag, wollen aber ihren Herren schreiben und ihrendiesfälligcn Befehl erwarten. Das habe den übrigen Boten nicht gefallen; doch müssen sie es geschehenlassen. Der Gesandte von Zürich habe sie zwar gebeten, stillzustehen, bis er von seinen Herren Bescheidbekommen habe. Nichtsdestoweniger haben die „übrigen sechs ort" sich entschlossen, auf Morgen im Namenihrer Obern die Knechte („sy") abzumahnen, damit von ihrer Seite nichts versäumt werde; ob dieses aberso viel nütze, wie wenn man einhellig wäre, möge man bedenken. Das habe man den Boten „nebst demgemeinen schryben" nicht vorenthalten wollen. St. A.Lucem: Nneingcbundene Abschiede.

14) 1548, 17. August, Kreuzlingen. Heinrich Fleckeustein an Luccrn. Als er herausgekommen sei, habeor geglaubt, die Boten von den übrigen der V Orte werden gemäß dem Beschluß ebenfalls sofort anlangen.Das aber habe sich so lange verzogen, daß man erst am 15. August (unser l. Frauentag) zusammen gekommensLi. Doch sei hierdurch nichts versäumt worden, weil der Handel durch seinen Vetter, den Landvogt, undondere Ehrenleute gestillt worden sei. Bei ihrem Zusammentritt haben die Boten erfahren, daß viele Knechteous der Eidgenossenschaft denen von Constanz zugezogen seien. Da dieses dem Befehl der Eidgenossen undder Erbeinung entgegen sei, so habe man geglaubt, jene Leute sollten heimgemahnt werden. Während dieBoten der V Orte und derjenige von Glarus hierin einig giengen, haben die von Zürich und Schasfhausen