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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
Entstehung
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993
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August 1543, ggZ

7) 1548, 12. August, Kreuzlingcu. Sproß an Zürich. Die von Coustanz stehen auf Wacht („Dcnssp");laut Vernehmen haben sie 400 Eidgenossen angenommen; Hauptmann derselben sei der junge Studer vonSt. Gallen. Nun aber haben die von St. Gallen ihre Leute abgemahnt, und ebenso der Abt, von dessenLeuten die meisten aus der Grafschaft hergekommen seien. Es sei sehr zu fürchten, das; die guten Constanzerauch noch um das Geld kommen, welches sie den Knechten gegeben haben. Die Constanzer haben den Dol-metsch des Obersten gefangen; was sie aber von ihm vernommen haben, wisse der Gesandte nicht, denn lautder vom Statthalter heute gewordenen Mittheilung haben sie so viel mit sich selber zu thun, das; sie nochnie bei dem Gefangenen gewesen seien. Indessen haben die Gesandten („wir") dem Landvogt im Nheinthalgeschrieben, er soll nach Bregcuz kundschaften, denn es sei angezeigt, es solle sich hier ein Zug sammclu. Indieser Stunde sei der Flcckenstein zu Kreuzlingen angekommen und habe mitgetheilt, es werde eine Botschaftvon Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug ebendaselbst anlangen. Beinebens habe er dein Gesandten eröffnet,die benannten Orte („sy") wollen alle ihre Knechte abmahnen. Man möge daher den Gesandten von Züricheilends berichten, was er zu thuu habe. Ihm schiene gut, wenn die von Bern ihre Botschaft auch da hätten;Fleckenstein habe zu verstehen gegeben, daß die V Orte es nicht gern sehen, daß die von Schaffhauscn ihreBotschaft da haben, da sie keinen Antheil am Thurgau haben. Der Bote von Glarus sei noch nicht erschienen,warum wisse man nicht. Die V Orte seien bei einander gewesen; warum? das habe der Gesandte denFleckenstein nicht fragen dürfen. Die von Zürich haben ihren, Gesandten aufgetragen mit einein Vertrautenderer von Consta»; sich zu besprechen, wie man ihnen helfen könnte. Er habe das gethan, nämlich denSchultheiß Federli an den Zunftmeister „Beren", ihren Statthalter, gesendet und ihn diesfalls berichtenlassen. Der habe am 12. August folgende Antwort gebracht: Man verdanke den guten Willen und sei sehreinverstanden, wenn die Obern des Gesandten fürfahren, damit die von Constanz den Krieg desto eher ertragenmögen. Sie wünschen das gegen Entrichtung einer Geldsumme, insoweit sie solche aufbringen können. Dochmöge man beschließen, wo dieses Geld, wenn es erhältlich würde, abgelegt werden solle. Sie wollen vondemselben nur 300V Gulden entheben und das übrige an dem ihnen angezeigten Orte liegen lassen. Morgenfrüh werde der Gesandte mit dem Fleckenstein und dem Boten von Schaffhauscn nach Frauenfcld reiten.Da kommen die Gerichtshcrren zusammen und man werde einen Beschluß fassen, daß jedermann wisse, wasrr zu thun habe, wenn wieder ein solches Geläuf entstünde. Fleckenstein sei dann zu dem Gesandten gekommen,--ich bin gar ab in, erschrocken". Wegen derer von Constanz frage er ihm nichts darnach. Fleckcustein habem Abwesenheit des Boten von Schaffhauscn mit dem von Zürich verhandeln wollen. Dessen habe letzterer sichgeweigert, weil der Bote von Schaffhausen gemäß dem Abschiede von Baden von seinen Obern verordnet wordenfei, weßhalb der Gesandte von Zürich nicht ohne de» von Schaffhausen verhandeln werde. (Bericht über dieBerhandlung in Augsburg betreffend Constanz.) St. A. M-iH: A. Tagsatzung.

8) 1548, 12. August. Rath zu Bern um die fünfte Stunde nach Mitternacht. „Ein rathsbot von'u. h. gen Constanz zu ins Thurgöuw geordnet H. J(acob) Wagner". Der soll trachten, bei den andernEidgenossen, soviel bei diesen erwirkt werden kann, für Constanz das Beste zu thun.

St. A. Bern: NathSbuch Nr. 305, S. L2L.

9) 1548, 12. August. Bern instruirt den Jacob Wagner, alt-Vcnncr, ins Thurgau wie folgt. Nachdem>"an das Schreiben der V Orte von Lucern aus erhalten hat, in welchem gemeldet wird, das; sie ihre Boten--hinus" schicke», und denen von Bern überlassen, dasselbe ebenfalls zu thun, werde dem Gesandten alle Gewaltgegeben, mit den andern eidgenössischen Bote» zu berathschlagen und vorzunehmen, was gemeiner Eidgenossen-schaft zu Lob, Nutzen und Wohlfahrt gereichen mag, insbesondere einen „wehrlichcn", sichern und gelegenenPlatz auszuwählen, auf dem sich die Thurgaucr und Andere, im Falle das kaiserliche Kriegsvolk wiedervorrücken und auf eidgenössischen! Boden Fuß fassen wollte, sammeln und aushalten könnten, bis der rechteGewalt herauskommen würde; man glaube, dieser Platz wäre am geeignetsten in möglichster Nähe bei derDtadt Constanz, damit sie von dorther Hülfe und Trost, Geschütz und Anderes bekommen und hinwiederdiese Stadt einigen Schirm haben möchte, auch weil Constanz ungefähr in der Mitte des Thurgaus liege.

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