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Juli 1548.
449.
(Kngelverg?) 1548, c. Juni.
Jahrrcchnung der Schirmorte.
Gesandte: Lucern. Jost Holdermcyer. (Andere nicht bekannt.)
Es steht uns nur die dem Lucerner Gesandten ertheilte Instruction zur Hand.
Diese Instruction geht dahin: 1. Er soll Obacht geben, daß gute Rechnung abgelegt werde und waser wahrnimmt, heimbringen; doch hat er Gewalt, mit den übrigen Boten die Rechnung zu beschließen.soll trachten, daß der Span zwischen dem Abt und denen von Küßuacht gütlich beigelegt werde. Kann d ^nicht geschehen, so soll hierüber das Recht ergehen vor denen von Schwyz, damit die Sache beseitigt und "von Udligenschwyl mit einem Priester versehen werden; andernfalls müßte man sich des Weitern uinsclst^3. Lucern für seinen Theil ist einverstanden, daß der Abt mit Rücksicht auf den vorhabende» Bau 300 e ^400 Gulden auf das Kloster aufnehme, aber nicht mehr, und er soll dieses Anleihen in Kurzem wieder alösen. 4, Man soll bei dem Abt darauf dringen, daß er mit dem Haushalt sich ziemlich benehme und >» tunnütze Koste» verwende.
St. A. Luccrn- Actenband Nr. 34, 5. 21 (Engelberg). Das JahrcSdatum ist von neuerer Hand auf den Nand geschriewird aber durch Punct 2 dieser Instruction, verglichen mit Artikel iv des Abschiedes vom 5. Juli bestätigt.
441.
StllNS. 1548, 5. Juli (Doustag nach St. Ulrichstag).
Staatsarchiv Lueern: Actenband Nr. 34, i. 22 (Engelbcrgcr Acten). LandeSarchiv Schwyz: Abschiede.
Tag der Schirmorte des Klosters Eugelbcrg. ,
Gesandte: Luc er n. (Jost) von Meggen, Schultheiß; Vogt (Jost) Pftzffer. Schwyz. HierowM»Schorn» („Schorer"); Vogt; Jost Lüönd. ^
t». Dieser Tag ist ausgeschrieben worden wegen der langwierigen Anstände zwischen deinEngclberg und denen von Küßnacht. Der Abt vermeint, wenn er den Küßnachtern zwei ehrbare ^ ^gebe, so sollen sie verbunden sein, die Pfarre zu Udligenschwyl auch zu versehen, weil es laut Briefe» >Kundschaften von Alters her so geübt worden sei und bis auf die jüngste Zeit sich niemand dawiderhabe. Hiergegen machen die von Küßnacht geltend, der Abt von Engelberg sei gemäß alten Briefe» ^pflichtet, ihnen zwei tangliche Priester zu geben und zu erhalten, aber daß diese Udligenschwyl, das ,Gericht und Gebiet derer von Küßnacht liege, versehen müssen, werde mit keinen Briefen erfunden we>können; deßhalb hoffen sie bei ihren alten Freiheiten und Gerechtigkeiten zu bleiben. Die drei Orte L»^Schwyz und Untermalden, als Kastvögte Engelbergs, haben schon alles Mögliche versucht, den Span b" ^zu vereinbaren und dem Abt auf sein Ansuchen gerathen, gemäß Verpflichtung denen von Küßnacht ^Priester zu geben, welche die Pfarrei zu Küßnacht versehen, wie es von Alters her üblich gewesen,aber auch Udligenschwyl versorgen sollen; wenn dann die Küßnachter dessen sich weigern, so möge erdas Recht bieten. ?». Im Namen des Franenklosters zu Engelberg eröffnet Vogt Hünenberg, die vo» > ^nacht verweigern dem Kloster die bei ihnen gelegenen Zinse und Zehilten, wcßhalb die Klosterfrau?» ^Hülfe und Rath bitten. Das wird dem Boten von Schwyz in den Abschied gegeben, damit seine Ob??"