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Juni 1548,
genommen, (sie) verlange von denen von Bern als deren Erbburgerin nicht minder als ihre Mntter geschi^zn werden. Der Rath erkennt: 1. Man wolle dem Herrn von Nolle sein Gnt wieder zustellen, mit derBedingung, daß er bis Weihnachten sein Quernet tibergebe; im Unterlassungsfall sei die Strafe vorbehalte»und soll das Recht derer von Bern gewahrt sein. 2. Wenn man „im" in Betreff seines Handels M^»den König von Frankreich dienen könne, sei man hiczn gerne bereit. 3. Mit dem Ehchandel befasse >»»"sich nicht; wenn jemand die von Bern um Gericht und Recht anrufe für Sachen, die ans ihrem Gebietverloffen seien, so wolle man gutes Recht angedeihen lassen.
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LtlttlS. 1548, 2.9. Juni (Montag nach St. Johann des Täufers Tag). Jahrrechnung.
Staatsarchiv Lucern: LauiS und LuggaruS Abschiede. Staatsarchiv Aiirich: Ennetbirgische Abschiede 1512—1560, k. 148.
Staatsarchiv Bern: AUg. eidg. Absch.I^, S.781. ^tantonsarchiv (ylarns : Abschiede. Kantvnsarchiv Basel: Abschiede 1547 und 4^-
Kantonsarchiv Z-reibnrg: Abschiede Bd. 103.
Gesandte: Zürich. Hans Heinrich Sproß. Bern. Kaspar Wyßhan. Basel. Onofrius Holz»^'Frei bürg. „Her Burkhard". (Andere nicht bekannt.)
tt. 1. Der Seckelmeister entrichtet die Landsteuer mit 7026 Pfund 19 Spagürli, „ein pfnnd ist z»ch0>crüzer und das fünfthalbhundert minder ein halb welschen krönen, vier und fünfzig snnnenkronen, dr>)plapert, xx krüzer und ein spagürlin!" (?). 2. Die Commune Ponte gibt die Steuer mit 392 Pfnnd 3 Spagü» '3. Die Commune Sonvico übergibt 640 Pfund. 4. Die Commune Morco 320 Pfund. 5. Der abtrete»Landvogt Junker Hieronymus Frick von Bern hat an Bußen und Freveln 193 Kronen 43 Kreuzer verrea»» ^wovon zunächst der dritte Theil zn seinen und der Amtleute Händen fällt, also noch 129 Kronen iveMt^10 Kreuzer verbleiben; dem Landvogt bleiben nach Verrechnung seiner Ausgaben im Betrag von 209 Kre»^„sibcnthalben und hundert krützer", noch 81 Kronen und 2 a. (?) zu vergüten. 6. Der Zoll zubeträgt 1200 Sonnenkronen. 7. Zoll und Bank zu Mendris haben 100 Sonnenkronen ertragen. ^,Zoll zu Lauis wird an Franz Cribell von Pura um 1250 Sonnenkronen verliehen; von dieser S»»»'^wird ihm nichts nachgelassen, außer in Zeiten von Krieg, Seuchen oder Theurung. «. Da sich erst» ^daß Miser Vincenz Castanea und Christoffel Cribell von Lauis zu Baden zu Fiscalen von Lauis ern»»^worden sind, was gemäß frühern Beschlüssen nicht hätte geschehen sollen, da diese Aemter lediglich »nl ^Sindicat zu Lauis vergeben werden sollen, hat man es doch für diesmal dabei bewenden lassen, dieaber in den Abschied genommen, damit solches nicht mehr geschehe. «R. Anwälte der Landschafteröffnen, die Capitel, welche zwischen den Eidgenossen und dem Herzog Franz Sforza im Jahr 1532 (-)"gerichtet worden, werden in neuester Zeit übel gehalten und in einer Weise ausgelegt, die den Eidgen»»^und ihren Nnterthanen namentlich in Betreff der Zölle nachtheilig sei. Da nun dem Vernehmen nachkaiserliche Gesandte neue Capitel mit dem Herzogthum Mailand beantragt worden, bitten sie um beso» ^Berücksichtigung folgender Artikel: 1. Daß der Paß für Korn und Getreide, auch in Zeiten von Theurnng, ^Herzogthum frei sei, damit man dasselbe überall im Mailändischen kaufen und ausführen und auchkaufen und durch das Gebiet von Mailand sichren dürfe, ohne irgend eine Beschwerde oder Zoll.sie gleiche Freiheit auch in Betreff aller andern Kaufmaunswaaren haben, die im Herzogthnm ^wachsen oder gemacht werden, ohne irgend einen Vorbehalt. 3. Daß die Salzzufuhr frei sei, wie >»