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Juni 1548.
10 Schilling obiger Währung; aus der Geleitsbüchse zu Kliuguan 4 Pfund 8 Schilling; aus der Geleitsbüchftzu Mellingen 25 Pfund 17 Schilling; aus der Geleitsbüchse zu Brcmgarten 7 Pfund 10 Schilling; aus derGeleitsbüchse zu Coblenz 1 Pfund 10 Schilling; aus der Geleitsbuchse zu Zurzach I Pfund 10 Schilling, Allesobgenaunter Währung! aus der Geleitsbuchse zu Baden 25 Sonnenkrouen, mehr 3 Kronen, darunter sind einigekaiserliche, 20 Pfund an Basler Münze vorgenannter Währung, mehr 2'/e Pfund 16 Schwpzer und 24 ShawBatzen 20 Constanzer Batzen 1 Joachimsthaler und 2 Dickpfeuuinge; von Joachiin Möttelis Strafe 20 Gulden,vom Zins des Schindershof 15 Kronen „der sonnen"; vom Landvogt zu Baden 14 Pfund obgenaunter Währung««K«K. Jacob Vogel, Landschreiber zu Glarus, bittet die von Bern um ihr Wappen in sein neues Haus. vv. DerGesandte von Basel zieht au, Rudolf Frig, des Raths, sei Vogt von den Kindern des verstorbenen OswaldNütiuer. Auf bittliches Gesuch des Schultheißen Honegger zu Brcmgarten habe er bewilligt, daß sich diese Kinderauf vierzehn Tage zu Honeggers Frau begeben mögen. Nachdem diese Zeit längst verflossen sei, weigere sichHonegger, diese Kinder gemäß seinem Versprechen zurückzubringen. Die von Basel fordern nun, daß Honegg^bestimmt werde, diese Kinder, welche ihre Bürger seien, dem Vogt zurückzustellen. Nachdem man sowohl denRudolf Frig als den Schultheiß Honegger über diese Angelegenheit gegenseitig angehört hat, wird verfügtHonegger behalte die fraglichen Kinder bei sich, bis die Zeit verflossen und „das jar herum komme", dnRudolf Frig wegen Kirchengut Rechnung ablegen wird. Da wird sich ohne Zweifel die ganze Freundschaftversammeln; die soll dann bestimmen, wohin sie die Kinder behufs ihres Unterhalts verdingen wolle.erscheint Jacob Reif von Freiburg in Betreff einiger Ansprachen an dem König von Frankreich, herrührend vo»Anton Vütschclbachs scl. Pensionen u. s. w. Es sollen nnu die von Freiburg diese Ansprachen untersuchen, »sie begründet seien oder nicht; finden sie dieselben begründet, so mag er zu Tagen wieder vor die Bote"der Eidgenossen kommen, wodann dieselben ihm wie andern Ansprechen: znin Recht verhelfen werden.
KK?. Der Huber von Märstetten hat „dein nüfor wirt daselbs" Haus und Scheune verbrannt. Obwo)er nun deswegen nach seinem Verdienen vom Leben zum Tode gerichtet wurde, hat nichtsdcstominder ^Wirth großen Schaden empfangen. Da nun der Huber laut Bericht 300 Gulden oder mehr Guthabthinterlassen hat, so hat man sich entschlossen, dem Wirth aus demselben 100 Gulden zu geben. Aus diese»soll er zehn Fenster mit den Wappen der X Orte hübsch und gut machen lasse,:. I»I». Der alte Landowin: Thurgau, Lienhard Holzhalb, des Raths der Stadt Zürich, hat den Orten 25 Gulden verrechnet, die c»von Hans Eß von Alterschwyl bezogen hat, weil dieser den Commeuthur von Laudenberg aus derzu Kreuzliugen herausgefordert hat. Laut Bericht des Laudvogts fordert nun der Abt von Kreuzli»^'dieses Geld als halbe Buße, weßhalb er 10 Gulden, die der genannte Laudvogt den: Abt oder seinen A>»^leuteu geliehen hat, eiubehalteu wolle. Es soll nun der jetzige Laudvogt mit den: Abt reden, daß er de»alten Vogt sein ausgegebenes Geld erstatte, i». Der Laudvogt in: Thurgau soll dem Landweibel dnsi'lim Namen der Orte 4 Gulden geben. sc si. «»-->-»- Act-nb°»d Nr. s«? i
Kit,. Es waltet ein Anstand zwischen den: Abt von St. Gallen und Gebhard Müller von Meisterhaft^betreffend einen Hof zu Meisterhusen, der den: Gotteshaus St. Galleu gehört, den: Gebhard Müller » ^laut Inhalt eines Lehenbriefes geliehen worden ist. Von Seiten des Abts wird diesfalls vor den Gesa»der X Orte augeführt, der Lehenbrief sage deutlich, wenn Gebhard Müller über die bedingten ArtikelHolz und Andern: etwas ab den: Hof verkaufe, vertausche oder sonst veräußere, soll er das Lehenhaben. Nun habe er ohne Wissen und Willen des Lehenherrn Heu und Holz ab den: Hofe verkauft ' ^dadurch die Güter des erster,: geschwächt. Deßwegen glaube der Abt, Gebhard Müller solle „handabth»"