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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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959
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Juni 1548.

bitten, ihnen beholfen zu sein, damit sie dieser liederlichen Leute los werden möchten; denn erst dieser Tagesn dem Decan in Zurzach eine Scheune angezündet worden; müßten sie aber dieses Volk bei ihnen dulden^ wünschen sie wenigstens einen andern Platz für dasselbe auszuwählen. Heimzubringen, v. Da seit einigen^hren viele in fremde Dienste gezogene Knechte Harnisch und Gewehr dahinten gelassen haben, so wird allenWägten befohlen, sofort zu gebieten, daß sich jedermann mit Harnisch und Gewehr versehe; nach zwei Monatenjeder in seiner Vogtei nachsehen und (namentlich) darauf achten, daß keiner von andern etwas entlehne,"ad die Ungehorsamen bestrafen. Es soll dies auch jedes Ort in seinem Gebiete thun. H». In dein SpanAschen Lucern und den übrigen sechs Orten wird verordnet, es sollen Zürich, Nntcrwalden und Zug dieathsboten, die früher in der Sache gehandelt haben, auf Sonntag nach Bartholomen (26. August) nachtzkirch senden, um die Kundschaften zu verhören und wo möglich die Sache in Güte beizulegen, jedoch nur"af Hintersichbringen. Dieselben Boten sollen versuchen, den Span zwischen der Stift Münster und Einigenw de» Freien Aemtern gütlich zu vertragen, x.. Hauptmann Nichermuth von Zürich bittet abermals, dieauferlegte Rcisstrafe nachzulassen, weil er nicht des Kriegs wegen nach Kempten geritten, erst dort die^wlptinannschaft angenommen und keine Abmahnung erhalten habe zc. Zürich, Bern, Uri und Glarus lassenlw ihren Antheil nach; die vier ander» Orte nehmen es seiner dringenden Bitte wegen nochmals in denschied. (VII katholische Orte.) Da kürzlich in Zürich eine Chronik gedruckt worden ist, worin unsere^wen ,„,d Obern in einigen Artikeln beschimpft werden, so wird Lucern beauftragt, gelehrte Leute darüberö" setzen, um die Chronik zu lesen und einen Auszug von solchen Artikeln zu machen. Dann will man sich^einsam berathcn, ob man einen Gegendruck herausgeben oder wie man solche Angriffe sonst ablehnen wolle.

^ waltet Klage, daß die Schifflcute die Schiffe sehr überladen und nicht selten ihre eigene Waare führen,Währenddem sie die fremde zum Schaden der Kaufleute liegen lassen. Es wird nun Zürich beauftragt, mit" Schiffleutcu, sobald sie in dortige Stadt kommen, zu reden, daß solches vermieden werde; und da die°te» der drei Orte'um Michaelstag (29. September) zusammenkommen, sollen sie Vollmacht mitbringen, zulslließen, ,vie diesen Uebelständen zu begegnen sei. Die Gemeinde zu Pfyn und Joachim von Nappen-

haben nun lange einander herumgezogen, in große Kosten und Schaden gebracht und drohen, dieses nochZu thun und einander ganz zu verderben. Nachdem die Eidgenossen in dieser Angelegenheit viele'"he und Arbeit gehabt und die Sache doch nicht beigelegt werden mochte, wird beschlossen, es sollen Zürich" Glarus auf gelegene Zeit eine Botschaft auf Kosten beider Parteien nach Frauenfeld senden, diese daselbst^ chöre» und gütlich zu vergleichen suchen. Man hat auch beide Theile ernstlich ermahnt, die Anstände friedlichZulege,,. Sollte dieses aber nicht erfolgen, so sollen die Gesandten der genannten Orte den Parteien an-^ uach Recht und Brauch der Landgrafschaft Thurgau miteinander das Recht üben. Als Tag„ ^ Zusammenkunft in Fraucnfeld wird Sonntag der 8. Juli bestimmt. I»I». Die Boten von Zürich6^mken, wie Balthasar Hensli von Unterwalden ihre Obern um ein Fenster und ihr Ehrenwappen>eui ueues Haus gebeten hat. ee. Rechnung über die Vogteien: Zürich hat erhalten: Vom Zins von^ "Hofen 7 Kronen; vom Stadhof 3 Gulden 2 Batzen, je 18 Batzen flir einen Gulden; von dem Vogt^ Targanserland 175 Pfund, 20 Lucerner Schilling für ein Pfund; von dem Vogt in den Freien^ Pfund, 20 Lucerner Schilling für ein Pfund; vom Vogt im Nheinthal 83 Gulden; vom LandvogtFre' ^""6au 155 Gulden 4 Schwpzer Batzen; vom Pannerherr Kollin von Zug wegen alter Strafen in denbilckv 22 Pfund, 10 Basler Plapart oder 20 Lucerner Schilling für ein Pfund; aus der Geleits-

^ Zu Vilmergen 2 Pfund 3 Schilling obiger Währung; aus der Geleitsbüchse zu Lunkhofcn 2 Pfund