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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Juni 1548. 955

(will?), angesechen die Handlungen, so sich setz zwüschent ir Mt. (und üch?) erzeigend und tractierend,^vhalb ir üch sölicher ansprechern nit heftig beladen, sonders sy wpseil nnd anhalten, gemelten tractateu"^chzegan, wie dann hochgedachte k. Mt. üch thnt schryben, und söllent flyßig acht haben, das fürnemst zu^^koinenlicheni end z>l bringen um des Nutzens und fruchtbarkeit willeil, so beiden theilen darus erschießenerfolgeil mag; dailn ir hienacher gilugsamlich zyt uild wyl, iil söllichen kleinfügen fachen zchandlen haben^^'deut, darinne der kiinig gsinnet, gegen und mit üch zu handlen, daß ir billich llrsach habeil werden, üch^ begilügeil." t. Die Gesandteil geben schriftlich ihren Vortrag über die Erneuerung der Vercinung ein;^ ist derselbe dem Text einverleibt). Sie bitten die Eidgenossen, ihrem letzten Abschied nachzukommen und^>e weitern Verzug entsprechende Antwort zu geben. Zu diesem BeHufe legen sie ihren Gewaltbrief undalte Vereinung vor, damit man sie nach Gutfinden ändern könne. Die Bezahlung der Pensionen seiadiirch verzögert worden, daß der größte Theil des Geldes, das der Tresorier empfangen, „eitel" Münze^weson, die er vorerst in Gold habe verwandeln müssen, „wie dann üivere gesandten, so das geld hindertrisonieren gesechen, üch Harum haben mögen zügnuß geben". Es werde übrigens nichts versäumt,^>it er sich beförderlich hieher verfüge. Einige Boten haben nur Auftrag anzuhören, was der übrigenAe Meinung sei, und es heimzubringen; Ammann Znmbrunnen erklärt, Uri bleibe bei seiner früher gegebenenatwort und werde sich auf die Sache nicht weiter einlassen vor der nächsteil Landsgemeinde, an der es diekwter (neu) besetze. Desgleichen wünschen Obivalden und Zug, die Sache noch ein Jahr ruhen zu lasseil,(w ihre Landsgeineinden halten werden; die Mehrheit aber beschließt, mit den königlichen Gesandten sofort^ die Mängel der frühem Vereinung zu reden und dabei folgende Ordnung zu beobachten: Man will^^uisaiu, den Befehlen der einzelnen Boten unvorgreiflich, mit den Gesandten niedersitzen, den Friedeil und^ alte Vereinnng artikelweise verhören und vorhandene Beschwerden des Königs oder unserer Herren undverbessern. Alles zwar nur auf Hintersichbringen, doch zuvor die Appellationen und andere SachenVrechuungsgeschäfte :c.) erledigen. Unterdessen hat man die französischen Gesandteil lim weitere Antwortllen der Allsprachen ersucht; da sie aber auf der abstehenden Erklärung beharren, so wird dieser Beschlußm: Wxjl der König den Ansprechern das Necht abschlage, die Boten noch ungleich instruirt seien, lindw ^"del eine eigene ruhige Tagsatzung erfordere; da ferner die Bundesgenossen von den III Blinden,

Wallis.

Abt und Stadt St. Gallen, Mühlhausen, Notweil lind Biel, die alle in der frühem Vereinung

ichlosseu süld, über die Sache noch nicht berichtet seien, so werde der ganze Handel in den AbschiedUild ^uiit jedes Ort vorerst den Frieden und die alten Vereinungen prüfe, sich über alle reiflich bcrathe^ Boten auf den nächsten Tag instrnire. Alles zu handeln, was der Eidgenossenschaft nützlich und^ wäre. Für den Fall, daß man sich hierüber vereinigen könnte, ist dann auch Vollmacht zu bringen,Hdie Zugewandten auf den (zweit-) nächsten Tag berufen wolle. Darauf eriviedem die französischenEri, ^ ^ ^ daß der Brief des Königs so großen Univillen errege und die Berathung über dieWld^^^ der Capitel dadurch verzögert werde, so bitten sie, jenes Schreibeil ans sich beruheil zu lassenObrigkeiten nicht vorzulegen; dann werden sie mit möglichster Beförderung dahin wirken, daß der!o»d oildere und ziemliche Antwort schicke. Sie bitten ferner, die Sache nicht länger aufzuschieben,^Ugen' ^ Boten auf den nächsteil Tag mit Vollmacht abzufertigen, die Berathung über die Capitel anzu-dxr da doch diese Vereinung den Eidgenossen so ersprießlich sein werde als dem König. In BetrachtschM ^ bezeichueten Umstünde wird aber den Gesandteil geantwortet, es gebühre den Boten nicht, die Zu-^ Königs den Obrigkeiten vorzuenthalten; sie wollen aber die gegebene Erläuterung heimbringen und