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setzen voraus, daß dieselben ihren Boten auf den nächsten Tag Vollmacht ertheilen werden, wenn inzwischeneine bessere und geziemende Antwort einlange. Die Gesandten versichern endlich, daß der Tresorier auf de»10. Juli in der Eidgenossenschaft sein werde, um die Pensionen der Privatpersonen zu bezahlen. Dem Graß"von Greyerz und andern Ansprechern, die wieder dringend bitten, ihnen zu gütlicher Bezahlung oder K""Recht zu verhelfen, indem sie den Sachen nicht länger nachwerben können, wird angezeigt, daß die französischeGesandten eine bessere Antwort von dem König in Aussicht stellen; für den Fall jedoch, daß er auf ßb""Antwort verharrte, soll jeder Bote auf dem nächsten Tag Vollmacht haben, den Ansprechern zum Recht i"verHelsen. K. lieber die Beschwörung der Bünde erklärt sich Zürich dahin: Es wolle, wenn gemeine Eid-genossen zu schwören Willens seien, sich darin nicht absöndern, um ein so nützliches und gntes Werk »Gzu hindern; es bewillige daher, ohne ferneres Arguiren mit allen Orten iin Rainen Gottes die Blinde z"erneuern, wenn jedem Ort der Eid nach seinem Gebrauch und Glauben vorgesprocheil und gegeben werde,was, wie es hoffe, billig sei und beiden Theilen zu besonderem Lob und Ehre gereichen werde. Die VII (kathrtischen) Orte vermeinen hingegen, es sollen die Bünde ohne alles Arguiren laut des Buchstabens eröffnet >»"beschworen werden, und der Bote von Zürich oder wer den Eid in der Stadt Zürich vorspreche, inOrteii, wo die Bünde geschworen werden, Gott und die Heiligen nennen, weil Bern schon früher, Basel »"Schaffhausen auf diesem Tage zugegeben, daß die Heiligen in dem Vorsprechen genannt, aber niemand de"Ihrigen es nachzusprechen genöthigt werden solle; da nun Zürich (nach altem Brauch) den Eid im R»»"'"aller Eidgenossen eröffne und gebe, so sollen die Heiligen in allen Orten gemäß dem Buchstaben der Bn»genannt, aber niemand es zu wiederholen gezwungen werden, und diese Form dem Landfrieden lind ihtt>"Glauben durchaus unnachtheilig sein. Zürich erwiedert, es dürfte genügen, wenn der Eid jedem Orte »"seinem Glauben vorgesprochen würde, und bittet, es nicht zu benöthigen, in Bern, Basel, Schaffhausen odüandern Orten, oder die Botschaft von Bern in Zürich, wo überhaupt die Heiligen nicht genannt werde»,mitzunennen; weiter werden die Herren sich kaum einlassen; es bitte, dieses Erbieten heimzubringen.nimmt es in den Abschied, und es soll nun jeder Bote mit allein Ernste dahin wirken, daß die Bünde eiw"beschworen und erneuert werden. I». Der alte (eben abgehende) Landuogt zu Nheineck zeigt an, daß dieRüti sich von der Gerichtsbarkeit des Abtes zu Pfäfers losgekauft haben und nun begehren, Appellatw"^von ihrem Stab und Gericht an den Landvogt zu ziehen, jedoch ohne Weiterzug. Heimzubringen.wird ein Tag nach Baden angesetzt auf Sonntag nach Jacobi den 29. Juli; wenn ein Bote nicht rechtserscheint, so soll er denen der übrigen Orte die Kosten ersetzen, wie es schon mehrmals verabschiedet wol^ik.. Es waltet ein Span zwischen dem Abt und der Stadt St. Gallen in Betreff der Zölle, desund anderer Sachen, worüber die Unterthanen des Abtes sich sehr beschweren; da beide Theile begehre»,den zwischen ihnen aufgerichteten Briefen und Vertrügen zu bleiben, so hat man sie zusammen gew'ch 'damit sie sich gütlich mit einander vertragen; wenn aber dieses fruchtlos wäre, so sollen sie wieder ) ^erscheinen. Heimzubringen. I. Die französischen Gesandten treten zu Ende des Tages nochmals »»" ^ .begehren, daß das Geschäft der Vereinung nicht so lange hinausgezogen werde, und stellen daher die Fuob man einen Tag an gelegener Malstatt, wenn der König einen solchen in seinen Kosten ansetzenbesuchen würde. Antwort: Man nehme das in den Abschied; sofern der König einen Tag in seine» ^berufen wolle, möge er (resp. der Gesandte) es Solothurn anzeigen, damit dieses alle Orte berichtendann werde man Solothurn anzeigen, ob man den Tag besuchen wolle oder nicht. Wenn ein solche" ^gemeinsam besucht würde, so soll jedes Ort seine Botschaft über alle Geschäfte instruiren, wegen dere»