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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Mai 1548,

Zu n. Statt dieses Artikels hat der Baslcr Abschied mit anderer Schrift: „Vergessen des spans "itzwischen den drpen und siben orten schwebende."

Zu Dieser ^Artikel findet sich im Schwyzcr, Glarncr, Basler. Frciburgcr, Schaffhauscr und Appenszcllcr Abschied, während dann bei diesen Sammlnngen der ganz analoge Artikel,» im Abschied vom 11. I""'1548 fehlt; die Solothnrncr Sammlnng enthält den Artikel an beiden Stellen; die Obwaldncr in unser»'Abschied, ob auch beim 11. Juni kann nicht ermittelt werden, weil dieser Abschied dem Archiv Obwalde»fehlt; man vergleiche anch den Abschied vom 12. März e.

Zu «<;. 1) 1548, 14. Mai, Baden. „Von stctt und landen der mertcil orten rät und sandbotcn diser Z'stzu Baden im Argöw versamt" an Zürich, Bei der Taufe der Tochter des Königs habe der König jeden'Gesandten in Anbetracht ihrer großen Mühe zwei goldene Ketten geschenkt, Man sei nun berichtet, daß dievon Zürich die ihrem Gesandten gegebenen Ketten zu ihren Händen genommen, die kleinere der Frau dc6Gesandten geschenkt, die von diesem angeschafften Kleider bezahlt und ihm den Ncitlohn ehrenhaft vergütet habe».Da nun aber die benannten Verehrungen den Boten wegen ihrer großen Mühe und Arbeit gegeben wordensind und die übrigen drei Orte sie den Gesandten belassen haben, in der Meinung, daß sie dann die Koste"für sich und ihre Diener bestreiten sollen, und laut Bericht denen von Zürich, wenn sie diese Kosten übcpnehmen, an der Kette wenig Vortheil bleibe, so wünschte man, es möchte der Panncrhcrr gehalten werde"wie die andern Gesandten und die Kette ihm und den Seinigen zun, Andenken belassen werden, umman die von Zürich freundlich bitte, ohne daß dieses ihrer Reformation und Satzung nachthcilig sei" s'^Es siegelt Landvogt Herster. St,A.Zürich: A,Frankreich.

2) Die Zürcher Instruction für die Jahrrechnnng vom 11, Juni besagt unter Anderm: Ab dem letzte»Tage haben die von Zürich ein Schreiben von der Mehrheit der Orte erhalten wegen der zwei Ketten, '»e^tzder König von Frankreich dem Pannerherr Schmid geschenkt habe. Da früher über diesen Gegenstand R'üjstund Burger gesessen sind und es somit eine ausgemachte Sache ist, so haben beide Räthe sie nicht well'"weisen können, sondern lassen sie „dabi" verbleiben. Sollte nun Antwort verlangt werden, so mögen d"Gesandten sie in diesen, Sinne geben, und die Eidgenossen bitten, die Angelegenheit eine ausgemachte

sein zu lassen. St, A. Zürich: JnstructionSbuch 1544—64, r.w2.

431.

Bern. 1548, 7. Mm.

Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. sot, S, 241,

1. Bein, Nathe zu Bern begehrt der Graf von Greyerz, nachdem man ans das Gut des Herr"Nolle Beschlag gelegt, die Hand abzuziehen oder seinen, Admodiator zu befehlen, die Schulden auszM''^oder die betreffenden Gilter („die") dem Grafen zu übergeben, damit Kosten vermieden werden, mit "Erbieten, auf Verlangen jene wieder zu erstatten. „Ist summarie abgewisen." 2. Der Herr vonbegehrt im Namen der Frau von Varrax, daß mau sich bei gemeinen Eidgenossen um eine Fürdermß ^den König von Frankreich bewerbe; eine gleiche verlangt er von, Nathe zu Bern („von mincn Herreneint eins"). Es wird dieses Gesuch bewilligt, doch soll an die Gesandten derer von Bern ingeschrieben werden.

Untern, 18. Mai wird der Gräfin von Varrax auch eine Fürderniß an Präsident und Parlanic"' 'Caimnerach ertheilt. St. A. Bern: Rathsbuch Nr. 404, S,