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Mai 1548.
kaufe, fo dürfe er denselben doch nicht aus der Eidgenossenschaft wegführen. Heimzubringen, damit ihm jedesOrt verwehren könne, Anken aufzukaufen. I». Anwälte der Gemeinde Pfyn erzählen in langem Vortrag/wie sie mit ihrem Proceß gegen Joachim von Nappenstein über 700 Gulden Kosten gehabt haben; wenn sienun noch die 100 Gulden Strafe und die Kosten der Kundschaften bezahlen müßten, so würde mancher vonihnen mit Weib und Kind an den Vettelstab gebracht; sie bitten um Gottes willen, ihnen die Strafe in Gnadennachzulassen. Heimzubringen, i» Betreffend Hilfikon ist die Mehrheit gesonnen, die Vogtei zu versehen wievon Alters her und auf einen Kauf nicht einzutreten, ik.» (VII katholische Orte.) Ab dem letzten Tag?hat man dein Herrn von „Brentschi" (Prangin), Landvogt zu Neuenburg, geschrieben; seine Antwort anLucern ist jedem Ort abschriftlich zugekommen. Nun zeigt der Bote von Solothurn an, man habe nurgerüchtweise vernommen, daß die Vier, die der Grafschaft Recht aufschreiben, unter Anderm verordnet habenes solle niemand zu der Messe gehen, noch sich „im Papstthum" verehlichen oder seine Kinder „dahin" indie Schule thun. Daß aber Farelus gesagt, unser Glaube sei ärger als der türkische, mit vielen rohere»Worten, wie die Copie ausweise, sei durch das Zeugniß biderber Leute erhärtet. Der Landvogt habe astokeine Ursache, über Lügen zu klagen, denn die Hauptsache sei wohl bekannt; wenn Einer den Eid, die Refor-mation zu halten, verletze und darum gescholten werde, so finde er kein Recht und müsse „den Schmutz(Schimpf) an sich selber haben. Solothurn habe jener Schmähung wegen dem Herrn von Guise geschriebenund die Frage daran geknüpft, ob man den Farel vertreiben möchte. Nachträglich berichtet der Bote anseinein Schreiben von Landeroi? her, wie ein Prädicant einem jungen Ehepaar die „Bestätigung" nach deinBrauch des Ortes („Corno") verweigert habe und wie den? Kirchherrn zu Grissach letzthin auf den?zu Neuenbürg zum Spott eii? Schwanz voi? einem Kalb angehängt worden sei. Da man besorgt, daß anssolchen? Händeln Unruhen entspringen möchten, so wird Solothurn beauftragt, sich bis zun? nächsten Tag üb?»Alles gründlich zu erkundigen. Heimzubringen. I. Ueber dei? Verkauf des Erblehens, welches MeinrabTschudi von seinen? Schwäher Schultheiß Kramer ererbt, und das er als Eigcnthun? zu erwerben wünschtsind die Instructionen noch ungleich. Vogt Bircher von Lucern legt nun eine Abschrift des Lehenbriefes vor(d.d. (?) März 1521), von welchem jedes Ort eine Copie erhält; gemäß demselben verleiht Mauriz »o»Mettenwpl voi? Lucern, Landvogt zu Sargans und Freudenberg, den? Schultheiß Christoph Kramer zu Sarga»sdas näher beschriebene Gut als eiviges Erblehen gegen einen jährliche?? Zins von 00 Pfund Heller, Sar-ganser Landeswährung, auf Lichtmeß fällig, und dei? Einsatz eines Zinses von 9 Pfund Heller ab des GeigersHof, für den Fall der geringste?? Versäumnis; zc. Heimzubringen, um sich weiter darüber zu berathcwi»». Vogt Bircher verlangt abermals eine Abschrift der Kundschaften, die mau über die Märchen zwisilsi»Münster und dein Hitzkircheramt aufgenommen hat und daß man Leute verordne, um de?? Span unverzüglichzu besichtige??, damit man sich wo möglich in Güte vereinbare. Es wird ihn? erwiedert ivie früher, daß w»vdie Kundschaft nicht zustellen könne, weil Lucer?? Kläger sei; de?? andern Punkt hat man ??? de?? Absclsi^genommen. »». (Es folgt eine Wiederholung von «, und I».) ». Die französische?? Gesandten, RR?'Ludwig Daugerant, Herr zu Voisrigault, und Herr voi? Lava?? fordern Antwort auf ihre?? letzten Vortragbetreffend die Erneuerung der Vereinung. (1.) Die Instructionen erfinden sich gar ungleich. Uri hat kein?'»Bote?? geschickt, sondern geschrieben, es verbleibe bei seinen? vorige?? Entschluß. Es wird nun voi? der Mehrhuifür gilt erachtet, au die französischen Gesandten die Frage zu richte??, ob sie Vollmacht haben, zur Einleünngder Sache Artikel vorzulegen, auf welche man diesmal eintreten könnte, doch immerhin ohne Zusage, sond?»»auf Hintersichbringen und Gefalle?? der Ober?? hin. Darauf eröffne?? die Gesandte?? ihre (bezügliche??) Credit?^