Mai 1548,
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"'cht instruirt, will man die Sache den Boten überlassen, die znr Jahrrechnung nach Lauis gehen. (DerArtikel ist gestrichen und dann beigesetzt:) „Demnach ist obgenanntem Viccnzen das Fiscalen-Ampt (die) zweysechsten jar verlichen worden", v. Auf dem letzten Tage wurde dein Landvogt zu Baden aufgetragen, von^n Bürgen des Heinrich Richermut von Zürich die 100 Gulden Neisstrafe zu beziehen. Dieser entschuldigt sich"un unter dem Beistand Bernhards von Cham, des Raths der Stadt Zürich, er habe auf dem letzten Tage"'cht erscheinen können, weil sein Schwäher zu Kempten gestorben sei. Sodann zeigt er an, als er letztes^"hr zu seinem Schwäher nach Kempten habe reiten wollen, sei ihm eine Hauptmannsstelle angetragen ivorden,er als „junger redlicher gsell" angenommen habe; er habe aber keilte Angehörigen aus der Orte Landenund Obrigkeiten aufgewiegelt und weggeführt; alle seien vor ihm „da ussen" gewesen; aus den gemeinen^ogteim habe er nicht über sechs oder sieben Knechte gehabt, sondern sich mit Angehörigen derer von Zürich^Holsen; er bitte daher unterthänig, ihm die Strafe zu erlassen. Weil man ohne Instruction ist, wird derLeitstand iit den Abschied genommen. Antwort auf den nächsten Tag. k. Der ehrwürdige, edle und^reuge Herr Gotthard von Landeitberg, St. Johanns Ordens, überbringt eine Missive Georg Schillings vonInnstadt, Großmeister des Ordens in den deutschen Landen, und läßt dann „uf gliche Meinung des briefs"Offnen: Nachdem er in den Orden getreten und nach Malta gegen die Ungläubigen geschickt worden sei,s>ube er dort so viel erlangt, daß er mit der Coiitineitthnrei des Hauses Lcnggern begabt worden sei. AlsUtln dahin gekommen, habe ihm Lienhard Wyß, der Schaffner zu Leuggern, zwei Schreiben von den Eid-genossen vorgewiesen, kraft dereit er da Schaffner bleiben und keinen neuen Commenthur einsetzen soll:c. Da""" aber der Orden unter allen Potentaten und Obrigkeiten im Reich in der Besetzung und Verwaltung der^Utiuenthureien nicht gehindert werde, auch gar nicht begehre, dem Hause Leuggern etivas abzubrechen,'"'der die Eidgenossen zu handeln, oder ohne ihr Wissen jemand dahin zu setzen, indem das Haus an der"enze liege; da er, von Landenberg, ein geborner Eidgenosse sei und aus besonderer Zuneigung zu ihnenwse Cominenthurei angenommen habe, so bitte er, ihn an der Einnahme des Hauses nicht zu hindern; erwerde sich g^n die Eidgenossen und die Unterthanen geziemend verhalten. Dagegen berichtet der Landvogt^ Vaden, wie dieser von Landenberg 1400—1500 Gulden schuldig sei, seilte Mutter und Geschwister „ver-^ habe und aus dein Lande weichen müßte, wenn er nicht zu der Commeiithurei gekommen wäre; wie^ kürzlich zu Waldshut 700 Gulden aufgenommen, wofür er keilte Pfände, sondern nur Bürgen auf die. '"kaufte von Leuggern hin gestellt habe; an der letzten Fastnacht sei er zu Leuggern gewesen, und als die"terthaueu daselbst in einer Matte getanzt haben, sei er mit Einige» von Waldshut, die ihn begleiteten,den Tanz geritten unter dem Ruf: „hie Walzhut" und mit andern ungeschickten Worten, wobei Einige,° Tanz waren, zu Boden gerannt worden und großes Unglück entstanden wäre, wenn die Sache nicht"" de» Alten gestillct und der Bauer nicht vernünftiger gewesen wäre als der Junker. Die Unterthanen" Leuggeru hätten daher den Landvogt gebeten, die Herren dringend anzukehren, daß sie nicht mit diesem"gen übermüthigen Mann beladen werden, sondern bei dein alten Schaffner bleiben, mit dem sie seit acht-^ ' zwanzig Jahren freundlich ausgekommen seien. Nachdem man Alles, ivas seit einigelt Jahren in der Sache""d gehandelt ivorden, in Betracht gezogen und sich erinnert hat, wie ein Josef von Campian sich^ ^o»l,nenthur ausgegeben und zwei Andere letzthin dem Schaffner im Namen des Ordens 300 Kronen. Zungen, wird der Handel in den Abschied genominen, tun auf dem nächsten Tage das Weitere zu bcrathen.^Luceru zeigt an, daß die Obrigkeit dem Hans Knab befohlen habe, jeden Dienstag nicht mehr als 10 Centner"" Zu kaufen, wie andere Heimische und Fremde, die den Markt besuchen; wenn er in andern Orten mehr