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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Mai 1543.

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^ dringend bitte, daß sie geheim gehalten werde bis auf ihre Zeit. Wie bekannt, habe der Herr von Rolleeine Tochter des Grafen von Varrax „überkommen". Da nnn die Sache des von Nolle auch die desGrafen sei, indem sie immer brüderlich zusammengehalten haben, so bitte er dringend, daß man den vonRolle nebst seiner neuen Frau zum Bürger annehme; er wolle sich bürgerlich halten und den Zins, der ihmauferlegt werde, jährlich bezahlen. Könnte das nicht geschehen, so wolle man ihn doch als Gast in der Stadt8reibnrg sitzen lassen; er erbiete sich, hier zu Recht zu stehen. Für den gleichen von Nolle habe er auch vou„vier orten der lendern" eine Fürdernuß an den König erlangt; er bitte um eine solche auch die von8reiburg. Es wird ihm geantwortet: 1. Das verlangte Burgrecht sei eine wichtige Sache und jetzt unver-sehens angezogen worden, so daß man bei der kleinen Zahl der anwesenden Nathsglieder die Antwort ver-schieben müsse. 2. Dagegen wird ihm bewilliget, sich hier zu setzen, und man verspricht, ihn vor Gewalt zuSchern. 3. Ein möglichst unvorgreiflicher Brief und ein Fußbote wird ihm gestattet.

429.

JüriH. 1548, nach 5. Mai.

Staatsarchiv Zürich: Rathsbuch l, 2ig.

Vor Bürgermeister und beiden Nöthen der Stadt Zürich eröffnet Hans Rudolf vou Graffenricd im Namenklein und großen Rathen der Stadt Bern, letztere habe vor Kurzem den Johann Haller zum Vorstandchrer Kirche erwählt und begehrt. Damals aber sei ihnen derselbe, wie man annehme freundlicher Meinung,^'weigert worden. Nun aber habe sich unter den Gelehrten zu Bern mit Bezug auf einige Artikel ihrer"Vgion allerlei Unruhe und Uneinigkeit zugetragen, so daß sie einige geurlaubt haben, weßhalb nun großer'Mgel tzei ihrer Kirche sei. Deßwegen sei ihre ernstliche und freundliche Bitte, ihnen genannten Haller zu^ein Vorstand ihrer Kirche gütlich zu überlassen, in der Hoffnung, daß durch seine Predigt und Lehre dieöstliche Einigkeit wieder hergestellt werde. Da nun die von Zürich ihren Eidgenossen von Bern als christ-chen Religionsverwandten gerne in allen möglichen Dingen Freundschaft zu beweisen geneigt sind und denvNigev Mangel an geeigneten Personen einsehen, so wollen sie, in der Voraussetzung, daß es bei der Beur-"Ubung siuer, welche die Uneinigkeit angerichtet haben, sein Verbleiben habe, Gott zu Lob, denen von Bern^ Gefallen und zur Förderung der Einigkeit ihrer Kirche und Gemeinde den Herrn Johann Haller auf eine^ "uinte Zeit verwilligen. Haller soll sich sogleich nach Bern begeben und wird (vorläufig) ungefähr einen^>at lang der Kirche daselbst vorstehen med dienen. Wenn er dann denen von Bern anmuthig und gefüllig ist,° '"ag er mit seinem „Völkle" (Familie?) hinaufziehen und ein halbes Jahr lang haushäblich daselbst wohnen,^i'den die von Bern seiner nach Verfluß dieses halben Jahres noch weiter bedürfen und sein ferneres Wirkensein, so soll er der Stadt Bern auf ein weiteres halbes Jahr bewilligt sein, Alles, mit EinschlußHin- und Herzuges, auf Kosten der letztern. Nach Ablauf dieses halben oder ganzen Jahres soll dann^ er wieder zurückkehren und den Dienst bei der Kirche in Zürich wieder versehen, welcher nebst Haus undUind ihm offen belassen wird. Die Kirche will man (inzwischen) durch einen Andern versehen lassen.