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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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April 1548.

42K.

St. Kassen. 1548, 22. März.

Stadtarchiv St. Gallen: Nathsbuch 1541—1553, von hinten vor«o S.20. 4

Es werden (vom Rath von St. Gallen) Doetor Joachim von Watt, Hans Neiner, UnterburgerimP^und Heini Locher zum Abt abgeordnet, ihn zu bitteu, den Burgern der Stadt zu gestatten, an „schlecht"Feiertagen Holz durch seine Landschaft zu fuhren. Der Abt antwortet, er fei Herr in seinem Land und ha ^Gewalt, daselbst Satzungen zu machen, bei denen er verbleiben wolle. Doch wenn „Eehaftinen" kommen unman ihm gelobe, daß solche vorhanden seien, wolle er entsprechen. Mit dieser Antwort gab sich der Nazufrieden.

427.

Wrunnen. 1548, 16. April (Montag post Misericordiü).

LaiideSarchiv Tchwyz: Abschiede.

Tag der III Orte.

». Dieser Tag ist hauptsächlich auf Begehren derer aus Bollenz angesetzt worden, um gegen die va»Strada wegen der Alp Saffraillen das Recht zu bestehen. Man vernimmt das Schreiben des Vogts, wM"er meldet, Cristan von Strada habe gedroht, das Gut und den Leib zu wagen. Auf das hat man ^schia^dem Vogt zu schreiben, er solle erfahren, wer diese Rede gehört habe und ob die Betreffenden parteiisch,heißt genössig an der Alp seien oder nicht; den bezüglichen Bericht soll er denen von Uri zuschreiben.sollen dann iin Namen der III Orte den Mahnbrief ans Recht nach Jlanz schicken und den Rechtstagbeiden andern Orten anzeigen. Nri soll den Redner, Schwyz und Unterwaldcn die Zugesetzten besti»^und die Bollenzer den Vogt als Rathgeber mitnehmen. Die Bollenzer haben sich entschlossen, die bergelassenen Kosten, wenn deren Betrag ihnen gemeldet werde, zu entrichten und die künftigen bereit zu h"^damit nichts verloren gehe. Aus Gründen, welche die Boten kennen, hat man indessen diesen Punktzum Austrag des Rechtens verschoben. ?». Dem Commissar ist in Betreff der Licenzien zu schreiben, "Nerfahren, wie er einen „rodel habe, wer gfelt old nüt ghalt heig, in Grafschaft gfürt old nit mit dem ^und minen herreu zu schriben". v. Fürschriften um Licenzien soll der Commissar mit dem Rath gebe» "kein Theil ohne den andern, sonst sind die einen und andern nutzlos. «I. „Der zuredung, so den 5von eim in der grafschaft Toggenburg, wend die übrigen ort wie. .." v. Zu gedenken, wie ein ^ ^zu Unterwaldeu im Spital liege, f. Die Kosten dieses Tages werden den Bollenzern verrechnet.

Der Ort der Ccmferenz aus einein spätem Archivtitel n tsi-Ao des Abschiedes.

42».

Ireiöurg. 1548, 18. April.

KantonSarchiv Freibnrg: Nathsbuch Nr. 05.

Vor dein Rath zu Freiburg erscheint der Graf von Greperz persönlich, dankt für die gutenFreiburger Gesandten auf der letzten Tagleistuug und eröffnet, er habe eine Sache anzuzeigen, bezüglich u»