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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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März 1548. 937

der Diener des Evangeliums gegenüber der katholischen („üwercn") Religion an. Auch diesfalls seien dieBoten übel berichtet worden, wcßhalb man bitte, solchen Berichten keinen Glauben zu schenken. Obwohl man(„wir") Mittel und verliehene Gewalt hätte, in diesem Land Statuten und Ordnungen zu machen Widersolche, welche einige Nachbarn gegen die von Neuenbürg gemacht haben, sei man doch nicht gewillt, dieses zuthun, sondern ziehe vor, in gutem Frieden und Nachbarschaft zu leben. Alan möge daher versichert sein,daß nicht nur der Statthalter seines Amtes wegen, sondern die „Hirten" und jedermann in der Grafschaftentschlossen sei, sich gegenüber den VII Orten und gemeiner Eidgenossenschaft mit schuldiger Pflicht zu erzeigenmit Leib und Gut und ivas in ihrem Vermögen sei, jenen zu Gefallen, wie der Brief es enthalte.

K. A. Solothurn- Schreiben von Neuenbürg rooo-Ivo». (Copie.)

3) 1548, 11. April (Mittwoch »ach Qnasimodo). Lucern an Solothurn. Ans das Anbringen der Botenvon Solothurn haben die Gesandten der VII Orte in Betreff der neuen („unserer") Religion widrige Mandate»ach Neuenburg geschrieben, wie der Bote von Solothurn berichtet haben werde. Darauf habe Georg vonNiva die abschriftlich beigelegte Antwort gesandt. a. A. solothurn: Luccrncr Schr-ivm lvoo-ilieo, m. i.

Zu kli. 1) 1548, 12. März. Instruction von Burgermeister und Rath der Stadt Consta»; fürHeinrich Hack, bei den vier evangelischen Städten der Eidgenossenschaft auf dem jetzigen Tag zu Baden zuverrichten: 1. Gruß. 2. Coustanz vernehme, es gehen viele Reden, die Stadt sei mit dem Kaiser versöhnt»nd lasse den bisher gegen die Eidgenossen gehegten nachbarlichen Willen fallen. In Betreff der Aus-söhnung stehe es wie vorher, d. h. man sei nicht versöhnt und könne auf eine leidliche Verständigung imHinblick auf andcrwürtigc bisherige Vorgänge (folgt Ausführung) wenig Hoffnung haben. Das Alles abergehe nicht vom Kaiser selbst aus, sondern sei eine Folge der Aufstiftung der Widerwärtigen derer von Con-sta»;. Es sei nun zu besorgen, daß die gleichen Mißgönncr wie beim Kaiser, so bei der Eidgenossenschafttiber die von Consta»; allerlei Vcrnmglimpfungen und Erdichtungen ausbreiten, als ob man den bisherigenunchbarlichcn Willen gegen die Eidgenossen aufgeben ivolle. Da soll der Bote die Stadt Constanz entschul-digen und bitten, solchen Vorgaben keinen Glauben schenken zu wollen. Die Stadt Constanz sei entschlossen,werde sie mit dem Kaiser versöhnt oder nicht, den Eidgenossen ferner gute Freundschaft und Nachbarschaft zubeweisen. Man wäre nicht ungeneigt gewesen, den Boten an gemeine Eidgenossen abzuordnen, aber umallerlei Argwohn zu verhüten, habe man sich für diesmal darauf beschränkt, im Stillen mit den vier Städtenzu verhandeln Stadtarchiv Constanz: Urlunden zur Geschichte der Kirchcnresorm, Bd. SS.

2) „Neben bcfelch." Wenn der Bote seinen Auftrag bei den vier Städten vollzogen hat und diese fürgut finden, daß er denselben vor gemeinen Eidgenossen wiederholen sollte, soll er dieses nicht thun, sondernlagen, er habe hiefür keinen Auftrag; er besorge auch, die Eidgenossen möchten es ungütig aufnehmen, wenn

als kleinsüge Person, vor sie kommen würde. Es Hütte mehr Ansehen, wen» die Gesandten der vierStädte die Sache vor die Eidgenossen brächten. Bleiben aber jene bei ihrer Meinung, so soll er sagen, er'volle eiligst heim. Würde der Gesandte merken, daß die Eidgenossen davon reden wollen, in Betreff der^tadt Constanz eine Votschaft an den Kaiser zu senden, so soll er (bemerken), wiewohl er diesfalls keine^»stlnction habe, so glaube er doch, man sollte sich vorerst durch besondere Personen bei bcsondcrn PersonenConsta»; erkundigen, ob ein solches Vorgehen dieser Stadt unschädlich sei. Würde er wahrnehmen, daß»von geredet werde, die Pfaffen unter einigen Bedingungen wieder herkomme» zu lassen, so soll er sagen,^ habe hicvon nichts gehört, aber er glaube, es wäre gut „von solichs wegen . . ?.. fttrzenemmcn, denn so'so Pfaffen gan Constanz kommen werden," so sei zu besorgen, daß hieraus der Stadt Unruhe und auch denC'bgenossen Schaden erwachsen werde. Stadtarchiv Constanz: Nrluudc» zur Geschichte der Kirchcnrcfori», Bd. SS.

3) 1548, 17. März. Schultheiß Federli von Frauenfeld NN Zunftmeister Peter Labhart zu Constanz.Erinnerung an die Unterredung in Federlis Haus und dann bei der Krone im Stübli. Federli habe hieruf dasMögliche gcthan; es sei aber unnöthig gewesen, den Handel anzuziehen, denn der Mehrtheil der Boten hätteA" sofort befragt, wie es um Constanz stehe; vielerorts sei nämlich gesagt worden, Consta»; habe suchlcho» ergeben. Federli habe dann gesagt, hievon sei keine Meinung; die Constanzer versehen sich, der Kaiser

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