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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Marz 1548.

Zürich haben vom Landschreiber zn Baden in ihren Kosten Abschriften aller den Joachim Mötteli betreffen-den Kundschaften verlangt. Er hat diese besorgt und fordert nun von jeder Kundschaft, deren 135 si»t>,einen Batzen, will aber annehmen, was ihm jedes Ort diesfalls übersendet, «v. Die von Zürich sollen demHeinrich Richmut anzeigen, daß er auf dem nächsten Tag zu Baden dein Landvogt Wolfgang Herster Redund Antwort gebe; wenn er nicht erschiene, so würde man gleichwohl auf Verlangen des Landvogts eineErkauntniß ertheilen. II. Oswald Wydler und Peter Albert bitten, sie in ihren Schreiberämtern zu Mendtsund im Mainthal zu bestätigen. Es geschieht das, doch auf Wohlverhalteu und so lauge sie den Ober»gefällig sind. Die Boten von Schwyz und Nidwalden eröffnen hierbei, daß sie wider das Mehr nichts rede»!da sie aber ohne Instruction seien, so können sie ohne Vorwissen ihrer Obern nicht mitstimmen.

K-K-. Die VIII Orte schreiben dem Landvogt im Rheinthal: 1. Der Gesandte des römischen Königshabe auf diesem Tage vorgebracht, daß Hans Peter auf Blatten oder zu Rüti dem königlichen Vogt z»Neuburg jährlich drei Scheffel Weizen zu zinsen habe, die er längere Zeit entrichtet habe, jetzt aber »et-weigere; man möge ihn anhalten, daß er diesen Zins ferner erstatte. Es berichtet nun zwar Vogt Grüniiig"/daß Hans Peter schon unter seiner Amtsverwaltung sich dessen weigerte und Briefe und Siegel zu sehe"verlangte; wenn er aber bekennt, daß er und seine Vorfahren diesen Zins entrichtet haben, soll der Vogiihn zu bestimmen suchen, daß er ihn fernerhin ohne Widerrede erstatte. I. Derselbe Gesandte habe vor-gebracht, daß die Fischer im Oberried gegen dein Schloß Ncuburg (den Rhein) überfachen und mit Rüsche"besetzen; er bitte, diesfalls ein nachbarliches Einsehen zu thun. Der Vogt soll sich nun an Ort und Stelleverfügen, sich erkundigen, wie es früher gepflogen worden sei, und dafür sorgen, daß das frühere Verfahre"auch in der Folge beobachtet werde. Es siegelt der Landvogt zu Baden, Wolfgang Herster, den 16. März 1546-

St. A. Zürich: Rhcinthaler Abschiedebuch, S. 172. — StiftSarchiv St. Gallen: Rhcinthaler Original-Abschiede, k. 1°°'

I»I». Die Boten von Zürich und Bern sind abermals über Hans Clebergers sel. Testament gesell"'und haben auch die frühern Beschlüsse vor Augeil genommen und gefunden, daß in dem genannten Test"'mcilt Georg Wickmann und Clebergers Stiefsohn Clebergers rechtem Sohn David als Vögte verordnet ivorde"seien. Würden nun andere Vögte bestimmt, so würde hiedurch dein Testamente zuwider gehandelt. ^wurde daher beschlossen, Zürich soll im Namen beider Städte an Straßburg schreiben, daß dieses nebst Nür-burg die Stadt Ulm angehe, damit diese den Georg Wickmann, ihren Burger, vermöge, die genannte Vogt"in Gemäßheit des Testaments zu übernehmen; da er häusig die Messen zu Lyon besuche, so sei ihm di°genannte Vogtei nicht besonders beschwerlich. Wenn Wickmann im Vorbeireisen nach Bern komme, 'volle derRath daselbst nicht minder ernstlich in ihn dringen, daß er dem Testament willfahre.

Et. A.Zürich: A. Frankreich, mit dem Datum vom 20. März 1548. Der Ort der Verhandlung muß »»» d"zu des Abschiedes vom 22. November 154V gegebenen Note entnommen werden.

Ii. Verhandlung der VII Orte betreffend Neuenburg; siehe Note,itlt. Verhandlung der evangelischen Städte mit Constanz; siehe Note.

Ii. Verhandlung in Betreff Joachim Möttelis und seiner Frau; siehe Note,in»»». Verhandlung betreffend St. Katharinathal; siehe Note.

Im Zürcher Abschied fehlen p und n; im Berncr v, «I, p, v, >v; in, Basier v, «I, L, I,im Freiburger v, I, v, >v; im Solothurner v—v, v, >v; im Schaffhanser <?, «>'6 im Appenzeller v, <1, k, I, 8, II— KV—KV ans dem Zürcher: Nk aus de», Sch»"^

und Obwaldner; ee auch im Schwyzcr Exemplar.