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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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März IS48.

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Briefen ergiebt, daß die Landvögte innner im Namen der VII Orte das Lehen verliehen, so wollen dieseBern nnd Schaffhausen von dem Geschäfte ausschließen. Dagegen behaupten die Gesandten der beiden Orte,^ut der ältesten Briefe sei das Lehen im Namen gemeiner Eidgenossen verliehen worden; es sei wohl möglich,man dasselbe häufig ohne ihr Vorwissen vergeben habe; sie haben übrigens in Dießenhofen ebenso vielGewalt als jedes der VII Orte, da es in dem Einnahmsbriefe heiße, man empfange das Schloß mit derBogtei, der Stadt, Leuten und Gütern, mit aller Gewalt, Gerechtigkeit und Zugchörde, wie Sigmund vonÖsterreich es besessen. Nun gehören jene Fischenzen und Zehnten zu der Stadt und liegen in deren Zwingen^bd Bännen. Daher nehmen sie (die zwei Orte) das Recht in Anspruch, mit andern Orten in der Sache^ handeln. Die VII Orte sind jedoch der Ansicht, daß die fraglichen Güter und Lehen in der hohenObrigkeit der Landgrafschaft Thurgau liegen. Damit aber niemand seiner Gerechtigkeit entsetzt werde, hat'»an dem Landvogt im Thurgau befohlen, zu Dießenhofen und im Lehenbuch zu Frauenfeld nachzusehen,^uhin die Güter gehören und es auf dein nächsten Tag zu berichten. Dann soll auch jeder Bote bevoll-mächtigt sein zu beschließen, ob man denen von Schellenberg entsprechen wolle, und wie bald sie das LehenMinder lösen sollen, i»». Den französischen Gesandten wird angezeigt, nach dem Berichte der aus FrankreichUmgekehrten Boten habe der Connctable dem Tresorier den Auftrag gegeben, beförderlich die Pensionen zu^zahlen; man «verde daher acht Tage nach Ostern die Boten nach Solothurn senden, um dieselben in Empfangö" nehmen; die Gesandten mögen dafür sorgen, daß der Tresorier auf jene Zeit mit dem Gelde zu Solo-^nrn eintreffe, i». Betreffend das Begehren, das die französischen Gesandten ans dein letzten Tage ange-sucht haben, nämlich die Botschaften der fremden Fürsten aus dem Lande zu weisen, erfindet sich jetzt ausInstructionen, daß man diesmal niemand wegschicken wolle, a. Der päpstliche Gesandte, Hieronymus^unk, zeigt an, warum er nicht nach Rom geritten, und begehrt Antwort betreffend das Concilium; erlegteinige lateinische Briefe von dem Cardinal Farncse und Cardinal „Fürelan" (Verulan?) ein, von denen^ deutsche Copien jedem Orte zusenden will. Antwort auf nächstem Tag. z». Die Hauptleute, die demvon Frankreich in der Picardie gedient, erzählen, wie es ihnen ergangen; wie man ihnen nur 4 Monate15 bezahlen wollen, und wie mühsam sie es dahin gebracht, daß man noch 5 Tage zuge-

; anders haben sie nicht quittirt. Nun hören sie, daß Herr von Boisrigault ihre Forderung unziemlich'^uannt, und Herr von Lavau gesagt haben solle, der König wollte ihrer keinen mehr brauchen, auch wenn«ne Schlacht mit ihnen zu gewinnen wüßte; das greife ihre Ehre an, und sie begehren, daß die Anwälte^ Königs sich offen erklären, ob sie ehrlich und redlich gedient haben oder nicht; deßgleichen verlangen sieRettung der Ehre, daß der König ihre eigenen Quittanzen herausschicke oder ihnen des Rechten sei; sienochmals dringlich, ihnen dazu behülflich zu sein, wollen übrigens thun, was man ihnen rathe undMan erinnert sich, daß der König den Wunsch geäußert hat, diese Ansprecher abzuweisen, und Lucerndjx ^^Hurn zeigen an, daß sie ihre Hauptleute der zehn Tage halb bereits abgewiesen haben; daher wird^ nochmals in den Abschied genommen, um auf dem nächsten Tage zu entscheiden, ob man den. ^3 zum Recht mahnen wolle, wenn einzelne Orte die Ihrigen nicht abstellen würden, «y, HauptmannAufdermaur von Schwyz und Lüpold Grebcl von Baden klagen für sich und im Namen der Mit-des Gangolf Trülleri von Schaffhausen, ihres Vaters (?) und Schwähers, daß von Schaffhausen undAbzug gefordert werde, was sie unbillig dünke; sie wollen den Abzug gern entrichten, bitten aberkuicn Entscheid, welchem Ort er angehöre, damit sie die Erbschaft theilen und nutzen können. DaraufR der Bote von Schaffhausen an, daß Gangolf Trülleri geschworner Burger gewesen und als solcher