926
März 1548.
423.
Waden. 1548, 12. März (Montag nach Lätare).
Staatsarchiv Lucer»: Allg, Absch. n. s, e. SS?. Staatsarchiv Nürich : Abschiede Bd. 17, t> 160. Staatsarchiv Bern: Allg. eidg.Abschiede nr, k. 6ä7<
LandesarclZiv Sciiwyz: Abschiede. LandeSarcinv 4>bwaldei»: Abschiede, jtantvllöarchiv Glarus: Abschiede.KantoilSarchiv Basel: Abschiede 1547—48. KautonSarcliiv Freiburg: Vadische Abschiede Bd. 13. Kantonsarchiv Solothurn : Abschiede Bd. 23.
KantvnSarchiv Sciiasshauseu: Abschiede. Lalldesarchiv Appeuzell: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Johann Haab, alt-Burgermeister; Hans Blenler, des Iiaths. Bern. Hans FranzNägeli, alt-Schultheiß; Wolfgang von Weingarten, Venner und des Raths. Lncern. Hans Bircher, desRaths. Uri. Martin Jinhof, des Raths. Schwyz. Anton Aufdermanr, des Raths. Unterwalden.Heinrich zum Weißenbach, Landammann in Obwalden. Zug. Kaspar Stocker, alt-Ammann. Glarus.Konrad Hässt, des Raths. Basel. Bat Summerer, des Raths. Freiburg. Ulrich Nix, des Raths. Solo-thurn. Urs Schluni, Schultheiß. Schaffhausen. Hans Stierli, des Raths. Appenzell. Moriz Garten-hanser, alt-Ammann. — E. A. A., 1. 94 k.
tt. In Betreff der Viehausfuhr in das Schwabenland und der Besorgnis;, daß hier Mangel an Fleischeintrete, berichten die meisten Orte, daß noch Vieh genug vorhanden sei, wo man solches züchte, und mehrMangel an Heu herrsche; man läßt daher die Sache für dermal ans sich beruhen. Es soll jedoch in Zukunftjedes Ort nach Umständen die geeigneten Maßregeln treffen, damit so starke Ausfuhr abgestellt werde.I». Lucern soll dem Hans Knab verbieten, Anken aus der Eidgenossenschaft wegzuführen, damit die armenLeute nicht so sehr übertheuert werden, v. Der Landvogt im Thurgau schreibt, die Metzger von UlM/Ueberliugen, Ravensburg und andern ennethalb Sees gelegenen Orten kaufen das Vieh zu Mühlheim in«Thurgau von den Viehtreibern; da nun gleich nach dem Palmtag (25. März) ein solcher Markt stattfindensolle, so glaube er, den Zoll von ihnen beziehen zu dürfen, worüber er um Weisung bitte. Heimzubringen/da man nicht instruirt ist und ohnedies ungerne neue Zölle aufrichtet. Jedes Ort soll beförderlich seine Meinungnach Zürich schreiben, damit dieses den Landvogt rechtzeitig benachrichtigen könne. «R. Ueber das Aner-bieten Meinrad Tschudi's von Glarus, das von Schultheiß Kramer zu Sargans ererbte Lehen zu kaufe«/eröffnen die meisten Orte die Absicht, das Lehen bleiben zu lassen wie bisher; andere weisen auf denstand hin, daß der Nutzen der Obrigkeit gefährdet sei, wie es früher, bevor Kramer das Lehen empfangen-eine Zeit lang der Fall gewesen; sie rathen daher, es zu verkaufen, weil doch Tschudi 200 Gl. (sie) nu(N'biete, als der bisherige Zins (30 Münzgulden) ertrage. Heimzubringen, v. Wie Zürich, Uri und Sor-thum auf frühern Tagen erklärt haben, es solle niemand in ihren Gebieten Knechte annehmen oder zu«'Ungehorsam verführen, wobei sie bleiben wollen, zeigen nun auch Lucern, Basel, Freiburg und Schaffhauffnan, daß niemand ihre Knechte aufwiegeln solle, sonst würden sie die Fehlbaren gleich bestrafen wie die obg^nannten Orte. Dagegen eröffnet Ammann zum Weißenbach von Unterwalden, daß seine Herren ihren Haupt"leuten und den Ihrigen von dieser Warnung keine Kenntniß geben werden, indem sie meinen, daß die Or«/die in der Vereinung seien und mit einander zu einem Fürsten ziehen, ihre Knechte wohl unter einanderannehmen dürfen wie bisher üblich; denn die Hauptleute können nicht wisse;;, aus welchen; Ort oder welcheVogtei jeder zu ihnen ziehende Knecht herkomme, und zuletzt käme es dahin, daß sie in keinen; (andern)mehr wandeln dürften. Daher werde Unterwalden die Seinigcn ohne Recht nicht strafen lassen und cl>rdas Recht mit „dcnselbigen" (Orten) brauchen; anders verhalte es sich mit den Orten, die nicht in der