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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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März 1548.

ergehen lassen, außer es sel der Herr von Rolle persönlich auch da. IV. (5. März.) Die Botschaft der Vw'gnnder eröffnet dein Rath, sie sehe, wie auf ihren Vortrag fleißig gehandelt und ein guter Anfang g^"worden sei; sie begehre (fernere) schriftliche Antworten und bitte, die Angelegenheit für empfohlen zu lM"'Der Rath antwortet schriftlich, er habe zum zweiten Mal den Amtleuten geschrieben und einen Rathsboä>>nach der Tochter abgefertigt, „diewpl aber und . .. stat die antwnrt im instructionenbuch der lange na 1(findet sich aber daselbst nicht vor). V. (6. März.) (Auf einen Vorstand) der Freundschaft der GräfinVarrax (beschließt der Rath) zwei offene Schreiben an die Amtleute, daß wo sie den Herrn von Nolledie entführte Tochter betreten, sie dieselben auf Recht hin niederwerfen und zun: Recht anhalten, dochRath zu Bern diesfalls berichten sollen. Ebenso werden Misfiven ans Parlament zu Cammerach, nach Anm'ü)und an die Frau von Nemour beschlossen, das Begehren enthaltend, im Falle des Betretens der betreffe»^Personen denen von Bern, deren Burgerinen die Gräfin von Varrax und ihre beiden Töchter seien undin Kraft dieses Burgrechts angerufen worden seien, zum Recht zu verhelfen.

Die Nedaction des Originals von V läßt nicht immer ganz klar, was Vortrag der Partei und Beschs!'des Nathes ist. ^

Die noch oft wiederkehrenden Verhandlungen über die Angelegenheit der Gräfin von Varraxvon Rolle dürften mitunter Bedenken errege», ob sie in den Nahmen unserer Sammlung gehören. ^ihr Znsammenhang mit einigen Verhandlungen gemeiner eidgenössischer Tage gestattet ein Jgnorirc» ^wohl, abgesehen davon, daß sie inzwischen auch Berührungspunkte zwischen eidgenössischen Orten undKaiser und dem König von Frankreich bilden.

422.

Wrunnen. 1548, 10. März.

Landesarchiv Nidwalden: Abschiede.

Tag der III Orte. „

Dieser Tag ist allermeist angesetzt worden wegen der Münz und des Schlages oder „SteMPllEs verlangt nämlich Hans Kuhn von Nri, alter Vogt zu Bollenz, für sich und Hans Knab,

Lucern, daß ihnen von den III Orten die Münze geliehen werde. Die Obern haben nun bewilligt,Gesandte mit den Bewerbern Capitel stellen und es haben nun die Gesandten folgende Artikel aüfgm1. Man leiht den genannten beiden Bewerbern „unfern Stampf und Gebräch" für die nächstfolgendenJahre. Sollte während dieser Zeit durch Krieg oder Pest Stampf und Münze unterdrückt werden, s" ^die betreffende Zeit später nachgeholt werden. Für diese Münze zahlen die Uebernehmer den III Orten60 Kronen, zum ersten Mal von jetzt Mitte März über ein Jahr „so man 1548 jar zellt". 2-ans Basler Währung Münze schlagen. Zu diesem Zwecke soll die Probe jetzt genommen werden,Kreuzer, Doppler, Basler Plaphart und Thaler, von jeder Sorte für einen Gulden. Der halbe Thclldann probirt und nach demselben gemünzt; der andere halbe Theil wird aufbehalten, damit man ^

Probe habe, gleichviel, ob die Münze derer von Basel oder die der genannten Münzgenossen sich versch^ i

Weil» dann von letztern aus ihrer Schmiede ein falscher Pfenning ausgegeben wird, so sollen sie ^vierfach ersetzen. Wenn aber jemand die Münzgenossen fälschlich verklagen würde, der soll von jeder w