März 1548, 923
^gege» sxj ^ Baden nnt der Botschaft derer von Bünden verhandelt worden, so zwar, daß sie den Handel""s Heimbringen angenommen habe, und man wolle nun die diesfällige Antwort erwarten. L. Es wird^»gt, die Schiffleute uehmeu so hohe Löhnung, daß es für Fremde und Heimische unleidlich sei. Man^ nun die Obern angehen, für jedes Schiff, für jedes Fahren und flir jeden Knecht einen Lohn zu bestimmen^ das auf dein nächsten Tag zusammentragen. K-. „Andenk zivyche (zweifache?) potschaft uf den tag gau^nnen zratschlagen."
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Wern. 1548, 27. Februar bis 6. März.
Staatsarchiv Bern: Rathsbuch Nr. ZV4, S.Z. 15, lo, so, ZI, zo.
, i. (27 Febrilar.) Die Gräfin von Varrax läßt durch einen Edelmann dem Nathe von Bern anzeigen,^ Herr von Nolle habe ihre Tochter wider den Willen der Mutter entführt, und ruft den Rath um Recht an.^uer beschließt, an die Vögte von Morsee und Neus zu schreiben, daß sie dem von Nolle ein Gelöbniß^dehimii, sich sammt seiner Braut angends zu stellen, da eine Botschaft der Gräfin hier sei und Rechts^hre. ^ (I.März.) Boten aus Burgund im Namen der Gräfin von Varrax eröffnen dein Nathe zuwie der Herr von Nolle eine Tochter der Gräfin, die nur eilfjährig sei, mit Geivalt entführt habe,^uber die Gräfin in großen Kummer verseht worden sei; sie legen schriftlich ihre Instruction vor undLehren ebenfalls schriftliche Antwort. Daneben danken sie für den guten Anfang, der auf das Begehren" Herr» von Tartre gemacht worden sei und verlangen beförderliches Recht gemäß dem Burgrccht, das sie^ llalls vorlegen. Der Rath beschließt, ihnen zu antworten, man habe an die Amtleute zu Morsee und(geschrieben), daß sie die Pässe versehen, „angends den Herrn von Nolle sammt der tochter harus-^vrzu haltind". III. (2. März.) 1. Der Graf von Greyerz und sein Hofmeister Curtille und dervon Crans eröffnen vor dem Nathe zu Bern, wenn jemand hier sei, der gegen den Herrn von Nollede/" ^ wollen sie „für ein ansang" in seinem Namen Ned und Antwort geben. Der Rath bemerktstatt der Herr von Rolle habe den Amtleuten gelobt, sich anher zu verfügen; warum diesem nicht
^ ^than werde? „und des künigs citation gevordcrt". Die Abgeordneten antworten, als sie von dem vonha/ gefertigt worden seien, habe er ihnen „sömlichs" angezeigt; den Brief haben sie ihm nicht geheischen,er/" daran gedacht; es werde sich aber Alles als wahr erfinden, er habe kein Recht zu scheuen. 2. Esde/"^ vuch der Bruder der Gräfin von Varrax, verdankt die gestern ertheilte freundliche Antwort und^r von Rolle sich entfernt habe, daß man „inen" einen Nathsboten beigebe, um die Tochter,noch im Lande sei, zum Recht zu führen, oder wenn sie weiter gebracht worden märe, ihnen dortselbst»»dz bcrathen zu sein. Der Rath eröffnet, wie der Graf von Greyerz für den von Nolle Bescheid^ ntwort gebeit wolle. Es wird verlangt, daß die Tochter herkomme und Gericht und Recht hier ergehe,gesn ^^Mngen der Burgunder eröffnet der Rath dein Grafen von Greyerz, worauf dieser mit seinen Mit-djx, /n einen Verdank begehrt und dann bemerkt: „Es dünke sy nit, wüße nit, ob er deß gwalt habe,^cher ^ ^ ^ procurator im könne sy nit har kon, er habe sömlichs nie gsechen bruchen, daß ein»b s procurator by einanderen sin söllind, so sy aber der Burgundern klag verstandind, wellind sy lugen,h habend". Der Rath beschließt, man wolle die Braut beschicken, aber keiner Partei ein Recht