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weise, und eröffnet einleitungsweise verschiedene Warnungen und preist des Königs Gunst und Gnade g^'die Eidgenossen. Man hat ihm für dieses gnädige Wohlerbicten verbindlichst gedankt, dabei aber geantwor -daß es denen von Lucern nicht gebühre, sich der Stadt Constanz anzunehmen, und daß man auch mit remFug die Gesandten des Kaisers fortweisen könne, weil sie (soviel man wisse) gegen Frankreich nichts ha»und niemand etwas Leides thun; den König wolle man auch „demüthiglich" bitten, „in und mit warm>»Suns jederzyt in gnaden zu bedenken" zc. St. A. Lucern, Beilage zum Abschied vom 13. Februar-
Der bezügliche Vortrag, „gehört in Lucern am 20. Februar 1548", befindet sich ebenfalls m ^Lucerner Sammlung lil. 2, k. 508. Betreffend die Verweisung der kaiserlichen Gesandten (erster Punkt ^Vortrages) benennt er diese nicht ausdrücklich, sondern bewirbt sich dafür, daß mau keine Practicirer ^Lande dulde, wie man es auch nicht billigen würde, wenn der König Widersacher der Eidgenossen (»"'^duldete. Constanz betreffend wird gesagt, wie bei einer Besetzung dieser Stadt durch feindliche Trupps"Verkehr (mit den Eidgenossen) gehemmt und das Land dem Mangel ausgesetzt würde, und angefügt,der König bedenke, daß die Aufnahme von Constanz den (katholischen) Orten vielleicht zu schwer fallen "habe er doch nicht versäumen wollen, auf den großen Vortheil hinzuweisen, der ihnen aus der Erl)"'der Stadt in ihrem jetzigen Wesen entsprechen müßte.
420.
Wnmnen. 1548, 27. Februar.
LandcSarchiv Nidwaldc»: Abschiebe.
Tag der III Orte.
t». Da mit dem Zusatz in Bellenz täglich Kosten laufen und man findet, es könnten diese erspart wen ^meßwegen hauptsächlich dieser Tag angesetzt wurde, so hat man dem Commissar geschrieben, er solle den >"Zusatz entlassen, so daß derselbe zu Mittefasten hier anlange, und nur die Alten drei in jedem Schlosse beh" ^Doch sollen aus den Neuen von jedem Ort Einer in den Sasso Corbe („Sax orabe") verlegt werden, s"dort Sechs seien. Es soll aber der Commissar den Bescheid der Orte gewärtigen, welche sie daselbst Vwollen, t». Der Commissar meint, ihm und seinen Nachfolgern sei an ihrem Recht und an ihrem ,Abbruch geschehen, weil verfugt worden ist, daß niemand eine Licenzia zugeben sei, er habe denn vomzu Bellenz eine Empfehlung an die Obern („uns"). Es ist nun aber nicht die Meinung gewesen/Commissar etwas zu benehmen; vielmehr wird erläutert, der Commissar soll den betreffenden Rathssitz"".^beiwohnen gemäß den Statuten, und wenn er erfährt, wer mit den Licenzien gefehlt habe, den soll er bet ' „und überhaupt gutes Aufsehen haben, ob der Rath oder Andere in dieser Hinsicht betrnglich Handel»/niemand hintergangen werde, e. Der Commissar hat ferner geschrieben, es werde die neue Münzegleich gegeben und genommen, und er habe deßhalb einige Maßregeln getroffen. Man antwortet ihn«/ ^in dieser Weise fortfahren, damit der arme gemeine Mann nicht Übernossen werde. «R. Der Vogt von ^ ^hat an die Obern berichtet, die Bollenzer vermuthen, daß der Fähnrich in Betreff des Streites wegc" ^Alp etwas hinterlistige Händel treibe. Man schreibt nun dem Vogt, er solle den Fähnrich genau beoba) ^seinen Handlungen nachfragen und das Ergebniß den Obern berichten. «» Derselbe Vogt hat gem^^Z .sBollenzer verlangen in Betreff ihrer Alp gegen die von Strada das Recht zu bestehen, und hätten sch"" uverlangt, diesfalls vor die Landlente und Gemeinden der III Orte zu treten. Darauf wird dem VoPmals („aber") geschrieben, man gestatte den Bollenzern nicht, im Mai vor den Landsgemeinden zu ersä"