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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Januar 1548. 919

ganz begierig und haben den Boten ermächtigt, die Klöster lim eine Steuer anzugehen. Da beinebens nichtwenig an dem Orte gelegen sei, an welchem die Schule errichtet werde, so finden die von Freiburg, es seinicht nützlich, die Gelehrten, welche bestellt werden, auf zwei oder drei Orte zu vertheilen,dann die bywonuugund communication derselben den schulern ein Übung bringt und meret ir erfarcnheit, zudem nit allein ir,sonders der meisten (meister?) gemüt mit stäter disputation, so gewont sind, in söllichen enden zu pflegen,zur leer und kunst entzündt werden. Deshalb m. g. Herren Meinung wer, daß man die schul in irer statt,da dann von Gottes gnaden ein zimlicher kons an allen dingen für und für ist und kommlicher hnsern undplatzen vil, daß die schulcr ire heimlikeit gfrit (?) und regiment haben mögen; sye ouch nit so ver von andernstetten gelegen, die, Wicwol darzu geschikt, doch dheiner sollichcr gelegcnheit sin mögen".

K. A. Freiburg: JnstructionSbuch Nr. o, k. S7.

Diese Instruction wird auf die Jahrrechnung wiederholt; ibiÄow, k. ö4.

Zu pi». Umnittelbar nach diesem Abschied und seinen Beilagen enthält das Zürcher Exemplar ansbesonder»: Blatt und mit anderer Schrift unter dem Titel:Wegen Hansen Clcbergers sel. Testament" Fol-gendes verzeichnet: Die Gesandte:: von Zürich und Bern berathen sich über das Testament des Johann Cle-berger sel. und das bezügliche Schreiben der Stadt Straßburg. Sie finden, es seien die drei Städte einig,daß Jörg Wegmann (?) von Ulm und Wolf Cleberger, Bruder des Johann sel. zu Straßburg sammt einen:Boten von Bern, welche schon früher hierin gearbeitet haben und denen Clcbergers sel. Verhältnisse bekanntfind, mit Vollmacht und auf Kosten aller fünf Städte nach Lyon gehen, daselbst einen frommen deutschenMann den Knaben und den: Gut als Vogt bestimmen, damit nichts veruntreut werde. Die Städte Straßburg,Augsburg und Ulm sind nämlich der Meinung, daß Zürich und Bern in Frankreich willfähriger aufgenommenwerden als sie und bessern Erfolg erreichen. Wenn nun die Obern von Zürich und Bern die gleiche Meinungtheilen, soll Zürich dieses nach Bern und dieses die Meinung beider Städte nach Straßburg berichten, welchesdie Sache dann weiters mittheilen wird.

417.

Mrunnen. 1548, 9. Februar.

Staatsarchiv Luccril! Allg. Absch. U. 2, k. Wo.

Tag der V Orte.

tt.» Unsere g. l. a. E. (getreuen lieben alten Eidgenossen) von Ob- und Nidwalden, die diesen Tag^^geschrieben haben, zeigen an, wie daß sie erst seit drei Tagen Nachricht erhalten, daß unsere g. l. a. E.Lucern eine Hauptmannschaft haben, die zun: Papst ziehen wolle, was sie sehr befremde, weil ein solcherufbruch leicht sie und andere Eidgenossen berühren könnte. Weil nun die fünf alten Orteein ding undllrch einanderen nit anders dann als brüderen billich söllend gcrächnet werden", so hätten sie geineint, daßElches den andern Orten auch gemeldet werden sollte. Zum Andern haben sie vernommen, daß die AeinterHauptmannschaft allein in Lucern ausgetheilt werden, obschon es hernach heißen dürfte, daß diese Gardeden fünf oder vier Orten ihren Namen habe. Zun: Dritten sei ihnen berichtet worden, daß Dienstknechte^^d Fremde dazu angenommen worden, während sie (Ob- und Nidwalden), wenn der Aufbruch gestattet^'de, viele redliche Laudleute hätten, diedes Dienstes mangelbar" seien und solchen zn finden wünschen.Bote voll Lucern erwiedert, er sei einzig abgefertigt, umufzulosen", was da vorgebracht werde; seinewolle,: sich dann darüber berathen und freundliche Antwort geben. Als persönliche Eröffnung fügt^ er wisse wohl, daß seine Obrigkeit dieser Hauptmannschaft nie etwas nachgefragt; sollst hätte sie