18 Januar 1548,
Zu in und «. Der LandSgcmeindcbeschlufi von Uri geht dahin: Auf das Begehren des Kaisers unddes Königs von Frankreich betreffend Errichtung von Bündnissen wird betrachtet: Die Altvordern haben mitdein Kaiser und dein römischen König die Erbeinung und mit dem König von Frankreich den Frieden unddie Vercinung eingegangen; die will man getreulich halten, so lange dasselbe gegenüber denen von lü'igeschieht; nach Ablauf der Bcreinnng aber ist man entschlossen („gemütiget"), wie die Vordern, aller fremdenFürsten und Herren sich zu müssigen; das werde kein Fürst übel nehmen können, da man gegen niemandetwas Feindseliges beabsichtige, sondern gegen jedermann gute Nachbarschaft halten wolle, so lange das auchvon anderer Seite geschieht. Durch daS Geld der Fürsten aber ist Theurung, alle Hoffahrt, Ueppigkeit,New, Zank und Häver entstanden, sind die Eidgenossen vielfach in Zerwürfnis; gekommen und ist Verlustvieler redlicher Leute und Anderes erfolgt, wie solches Bruder Klaus in seinen Ermahnungen und Warnungenals eine Folge der Miet und Gaben der fremden Fürsten, wodurch Mittlerzeit die Eidgenossenschaft zerstörtwerde, geschildert hat. Diesem kann annoch Halt geboten werden, wenn man einhellig ist und es muß daherirgend ein („ctlichs") Ort sich entschließen, den Anfang zu machen. Es wollen nun die von Uri das Jnchund die Bürde ans den Hals nehmen und bitten gemeine Eidgenossen dasselbe zu thnn um der Eidgenossen-schaft Wohlstand, Lob und Ehre wieder zu äufncn. Sollten nicht alle Eidgenossen hicmit einverstanden sein,so hoffe man doch auf die Zustimmung einzelner Orte. eopic beim Z>>r-hcr suM-d,
Zu i,'. 1548, 25. Januar, Baden. Die Boten der zwölf Orte an Zürich. Auf diesem Tage habeder Graf von Grcycrz d(p Eidgenosse» dringend gebeten, den nach Frankreich zur Taufe Verordneten auf-zutragen, den König zu bitten, in der Angelegenheit des Grafen das Beste thnn zu wollen. Bei der hierauserfolgten Eröffnung der Instructionen haben die Boten von Bern angezeigt, ihre Obern hätten gemäß bcsletzten Abschiedes denen von Solothnrn geschrieben, sie möchten bewilligen, daß den nach Frankreich Abgeordnetenaufgetragen würde, de» Graf bei dem König zu befürworten. Auch die Boten der übrigen Orte seien instrnirtgewesen, solches zu vollziehen, wie denn das vorher den Verordneten in den Befehl gegeben und zugeschriebenworden sei. Auf das hätten die Gesandten von Zürich angezeigt, sie wollen in dem betreffenden Schreibennicht begriffen sein; die Ansprache des Grafen rühre von Pensionen und Kriegsdienst her; da nun die vo»Zürich sich dieser Sachen einschlagen haben, so gezieme ihnen nicht, sich in diese Angelegenheiten zu vertiefen.Da nun aber der Graf in dem Bund, den die zehn Orte (bei denen auch Zürich) mit einander gemachthaben, mit Land und Leuten begriffen, zu Bern und Frciburg Bürger und mit ihnen zu reisen pstichtig st-auch die Grcyerzer bei der letzten Schlacht in Piemont, obwohl sie in den Nachtheil gekommen seien/ bnstlvortheilhaft gewirkt haben, so bitte man die von Zürich, sich von den übrigen Orten nicht zu söndern, sondernseine Gesandten zu ermächtigen, sich in dem betreffenden Schreiben den Andern anzuschließen, zumal Einervon Zürich »ach Frankreich abgeordnet sei und es üble Nachreden zur Folge hätte und auf Trennung derEidgenossenschaft geschlossen würde, wenn bei diesem Punkt der Gesandte von Zürich von den drei übrige»abtreten würde. Es siegelt Wolfgang Hcrster, Landvogt zu Baden.
St. A. Zürich: A. Frankreich; auch beim Bcrner, Solothurner und Appenzeller Abschied-
Zu tr. Es ist die erste Ausgabe der Chronik von Johann Stumpf (erschien 1546) gemeint. Daß derAnzug über diese „Zürcher kronncck" (sie) nur unter den V Orten fallen sollte, ist aus der Instruction Z»ersehen. In der Instruction für den 7. Mai 1548 instrnirt Luccrn seinen Boten „der nüwcn kronickhalb" dahin: „Beschwürt min g. h., daß der gschichtschriber schribt, die Zürcher sigent mit clciner anzal Z»Cappel gsin, do aber ir panerherr (und?) fendrich todt bliben, das gschütz 13 stuck verloren, ir pancr ku>»darvon kon; das sot er bschribcn ha». Der Macht halb uf dem berg schribt er, sch sigen von den v ortenüberfallen; schribt ouch nit, was für gschütz und fendlin uf dem berg bliben, und daß sy uns hindcrzicche»wellen. Schribt, die v ort habcnt mit crzhcrzog Ferdinands ein puntnns gmacht, doruf Hab der erst Eaplcrkrieggsolgt, do aber Zürcher und Bcrner vor und ce um Eostanz und Straßbnrg burgrecht gmacht".
St. A. Lncern: Abschiede 2, 5- 4^'
Zu Die Freiburger Instruction für deu 12. März besagt: „als ouch von wegen einer Höchenauzug gcschcchcn »ndcr den sibcn christcnlichen orten", soll der Gesandte eröffnen, die von Frciburg seien dcsst»