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Januar 1548.
Iii». Vor den VIII Orten, welche in der Grafschaft Baden regieren, waltet folgender Streit. Da-Kloster St. Blasien behauptete das Recht zu besitzen, in den Hoch- und Frohmväldern der Gemeinden Täg"'"felden und Ober- und Niedcr-Endingen das benöthigte Brenn- und Bauholz für die Propstci Klingnau Z»beziehen. Mit dein Bau der neuen erweiterten Propstei vermehrte sich der Holzverbrauch von jährlich30—40 auf 130—140 Klafter, während die Waldungen durch fortwährendes AuSreuten in bedenklich"»Grade geschwächt wurden. Das führte zu Mißverständnissen zwischen den genannten Gemeinden und St. Blaß"''Die hiemit behelligte Tagsatzung zu Baden beauftragte die Amtleute mit der Einsichtnahme van Grund n>^Boden, Siegel und Brief und wenn möglich mit gütlicher Vereinbarung der Parteien. Da letztere nichtgelang, so wird der Handel wieder vor die Gesandten der VIII Orte gebracht. Die Anwälte desKaspar von St. Blasien, Johann Massuletin, Propst in Wislikon, und Jacob Keller, Propst in Kling»^stützen die Behauptung, daß die Wälder, Grund und Boden zu Tägerfelden, Ober- und Nieder-Endingc» ^Gotteshauses eigen seien, ans folgende Briefe: 1. Mit Urkunde vom 0. Iclus .lanunrii (8. Januar)hat Walter von Klingen die Güter zu Ober- und Nieder-Tägerfelden, auch in dem Gerüte mit allen N'geHörden, Zwingen med Vänncn, nur einen Weingarten und ein Wäldchen dabei ausgenommen, dem Gott"-'Haus St. Blasien um 155 Mark Silbers verkauft. I. Sonntag nach St. Lucas (21. October) 1363Herzog Leopold dem Gotteshause St. Blasien gestattet, ohne jemands Irrung und Hindernis; in den Dösi""Endingen und Tägerfelden das benöthigte Brennholz für die Propstei Klingnau sich zu verschaffen. 3. Du'ns^
nach St. Jacob (29. Juli) 1371 hat Herzog Albrccht von Oesterreich benanntem Gotteshause bewilligt, in d"'
Hölzern genannter Dörfer, die in seinen Zwing und Bann gehören, nach Bedürfnis; seines Hauses in Klingszu schalten und zu walten, ewiglich. 4. Freitag nach Vit und Modest (1V. Juni) 1480 haben die eidgen"fischen Räthe dein Gottcshause St. Blasien alle seine Rechte und Freiheiten bezüglich seiner in der Eidgenosseschaft gelegenen Güter und Zehnten bestätigt. 5. Mittwoch nach Peter und Paul (2. Juli) 1490 haben b»eidgenössischen Räthe die Rechte des gleichen Gotteshauses bezüglich des Brenn- und Bauholzes aus b"'Hoch- und Frohmväldern von Endingen und Tägerfelden diesen Gemeinden gegenüber neuerdings gesoM'6. Donnerstag nach St. Jacob (29. Juli) 1540 wurde das Gotteshaus St. Blasien von der Entrichtung ^Nengrützehntens ab seinen Hoch- und Frohmväldern in Endingen und Tägerfelden befreit. Die beklagtGemeinden berufen sich auf den außerordentlichen Holzmangel. Es wird erkannt: der Herr zn St. Blas»'und die Propstei zu Klingnau bleiben bei ihren erlangten Freiheiten, Briefen und Siegeln und demdas sie Kraft solcher Briefe bisher in den Hölzern der Dörfer Tägerfelden und Ober- und Nieder -Endinggeübt haben und ferner ohne jemands Hinderung üben mögen; doch soll der Landvogt zu Baden denzu St. Blasien freundlich bitten, er möchte Vorsorgen, daß die Amtleute in Betracht des Holzniang'
bescheiden vorgehen. Urkunde im Stistsarchiv Zurzach, besiegelt von Wolsgang Herster, Landvogt zu Baden; Regest bei I.
die ehemaligen St. Blastcr Propsteien Klingnau und Wislikofen; Luccrn lS7S, S. S7.
a«. Verhandlung der VII Orte in Betreff der Errichtung einer gemeinsamen Schule; siehe Note- ^I»z». Wahrscheinliche Verhandlung zwischen Zürich und Bern in Betreff des Testaments vonCleberger; siehe Note.
Im Zürcher Exemplar fehlen i, 1>I>, vv, KZ im Berncr v, zx, I», Ii, l, n, «v, II; imIi, «I—I», K, n—HI im Frciburger und Solothurncr I», «I—I», Ii, «Iii—tlst im Schaffhans"v—Ii, Ii, «—tlsi im Appenzeller wie im Basler; zxzp und Iii» aus dem Schwyzer; »i aus dem M'"