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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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913
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Januar 1548. 91;;

^"stig bekommen, und bisher die Steuern bezahlt haben, diese sollen der benannten Freiheit nicht genießen.^ Landschaft Lauis soll denen von Carona und Ciona an die Kosten achtzig Kronen an Gold entrichten,"ch der Satzung der Eidgenossen märe die Landschaft Lanis in eine Strafe von fünfzig Dueatcn verfallen ; da^ der größere Theil der Gemeinde von diesem Handel keine Kenntniß hat, so wird ihr mit Rücksicht auf ihre' die benannte Strafe erlassen. RI. Vor denselben Gesandten erscheinen die gleichen Parteien, vertretender^z Anwälte und es eröffnet Poccobello, Seckelmeister zu Lanis, die Obern haben letztes Jahr

^ Landschaft Lauis befohlen, dem Landvogt ein neues Hans zu bauen, welches sie zu bauen verdinget undKosten sich auf mehr als fünfzehnhundert Kronen belaufen. Diese Kosten haben sie ans die Commnncn. M. Da weigern sich nun die von Carona und Ciona ihren Theil zu entrichten. Ans diesfüllige Klage vorfr Tagleistnng zu Baden sei dem Landvogt geschrieben worden, daß er die Gegenpartei anhalte, ihr Bc-. '"w zu entrichten oder auf diesen Tag ihre bezüglichen Freiheiten vorzulegen. Die Anwälte von Caronar» die Freiheiten, die sie von den Herren von St. Severin», als Herren des Laniserthales, und den Her-k» vog Mailand erhalten haben, vor und beglanben, daß sie laut denselben von der Landschaft Lanis'^h gesöndert seien; sie haben auch bisher weder an Steuer noch Bräuch, die auf die Landschaft gelegt^ rn, etwas beitragen müssen; endlich haben die von Lauis für dasjenige Haus, welches bisher der Land-^ bewohnte, einen jährlichen Zins entrichtet, an welchen die von Carona auch nie etwas bezahlt haben;

daher auch an das neue Haus nichts schuldig zu sein. Poccobello rcplicirt, die genannten Frei-Aiid^ Earona und Ciona beziehen sich ans die Befreiung vom Zoll für Korn, Wein, Salz und

. auf die Söndernng von der Landschaft Lanis; da aber jetzt von der obersten Herrschaft ein

l>ch ^ ^uen befohlen worden sei, und dieses die Herrschaft berühre, so werde die Gegenpartei auch daranseicht" Bussen. Diese wiederholt ihre frühern Anbringen und fügt bei, wenn die Landschaft das betref-/ Hans baue, sei sie des Zinses, den sie sonst bezahlen müsse, ledig; endlich werden in diesem Hausebe Läden erbaut, wovon die Landschaft den jährlichen Zins nehme. Die Gesandten erkennen -. Da die^ leiten derer von Carona und Ciona nur lauten, daß sie von der Landschaft Lanis abgesondert und ihreh, Beuern, Kosten med Schaden nichts zu geben schuldig sind, nun aber die Obern der Landschaft Lauissei, ^ zu bauen befohlen haben, so sollen die von Carona und Ciona billig ihrer obersten Herrschaft gehorsam»>it Hauses beitragen. Doch soll der Landvogt den Bau besichtigen und

^zug ans die Läden, deren Zins die Landschaft einnimmt, einen billigen Abzug berechnen. Das soll denderer von Carona und Ciona, wornach sie der Landschaft Lauis an die ihr auferlegten Stenern,^ und Schaden nichts schulden, die Obrigkeit der Orte hierin gegen ihnen vorbehalten, unschädlich sein.

St. A. Luccrn: A. Lauis, vidimirte Copien, getrennte Ausfertigungen besonders siir jeden Artikel, beide besiegeltaus l. Februar durch den Landvogt zu Baden, Wolfgang Hörster von Zug.

i>bkr Hässi zog (bei obigen Verhandlungen) an, es seien die von Lauis von Ort zu Ort geritten,

H Obern nicht erschienen. Das befremde dieselben sehr, da sie doch an den ennetbirgischen

.^^fwn glKchg,, Antheil haben wie andere Orte. Da er in Folge des ermähnten Umstandes keine Jn-^twn ^ ^ dermalen der Verhandlung des betreffenden Gegeilstandes nicht beiwohnen, sonderng, Milche verschieben. Nachdem man aber die erlangten guten Rechte und Freiheiten derer von Carona, der,^'^Aei der Lauiser, untersucht und eingesehen hatte, daß die von Lauis jene unbillig Herlimtreiben, hatso/ erbeten, bei den übrigen Voten zu sitzen, damit die Sache ausgetragen werde. Künftig

^ ^e von Glarus in solchen Sachen wie andere Orte besucht werden. A»s dem Glum»- Abschied.

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