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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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Januar 1548,

folgen wolle; verneinenden Falls schlagen sie wieder das Recht vor und begehren, daß der Rechtstag sofortangesetzt und die Richter und Zusätzer gemäß den Bünden ernannt werden. Die VII Orte erwiedern, siehätten erwartet, daß die drei Städte von ihrer Forderung gütlich abstehen würden; sie wollen übrigens deinRecht nicht ausweichen, sondern gewärtigen, ob man sie des alten Possesses entsetzen werde. Die Städteentgegnen, sie seien seit 1522 in ruhigem Posseß gewesen und meinen, daß mau sie dessen mit Recht ent-setzen solle. Die VII Orte sind aber anderer Meinung und erinnern, wie die Mannschaft, die Neisverbotcund die Strafen von Alters her ihnen zugehört. Heimzubringen, welcher Theil den andernentsetzen" (d- h-als Kläger auftreten) solle. I»I». Ammann Stocker von Zug stellt das Gesuch um Ehrenwappen und Fensterin die St. Oswaldskirche, ev. Vor den Boten der X Orte erscheinen wieder Joachim von Rappenstei»,die Anwälte der Gemeinde Pfyn und die Boten, die von Ort zu Ort gegangen sind. Jener verlangt, daßdie Gemeinde als Partei ihm Antwort gebe. Ihre Gesandten läugnen aber, daß den Boten die fragliche»Artikel einzuklagen befohlen worden; die Boten bestätigen dies und melden, daß ihnen jene Artikelim UM'fahren geworden", die sie aber nur rathsweise, nicht als Klage angezeigt haben, weßhalb sie keine weitereAutwort glauben schuldig zu sein. Nach mehrfacher Verhörung der Parteien hat man erkannt: Da sich »»-den verhörten Kundschaften genugsam ergebe, daß die Boten der Gemeinde die ehrverletzenden Artikel bei de»Orten klagsweise eingelegt und dabei ausdrücklich gesagt haben, daß ihnen solches befohlen sei, so sollen duGemeinde und die noch lebenden Boten Sächer sein und dem von Nappenstein Antwort geben; es sei jedochder Gemeinde ihr Recht gegen die Boten vorbehalten. Nun bringt der von Rappenstein vor: Da die Gegnerihn so schwer verklagt haben, so sollen sie ihn überweisen oder widerrufen und seine Kosten vergüten. DieBoten von Pfyn wollen aber die Sache zuerst wieder heimbringen, da sie auf diesen Spruch nicht verfaßtgewesen; weil aber der von Nappenstein auf seiner Forderung beharrt, so werden einige Boten mit Abschrift«!»voil den Kundschafteil heimgeschickt, um die Gemeinde zu berichten und Vollmacht zu holen, mit dem Befehl,auf Dienstag den 31. Januar wieder zu erscheinen. Nach ihrer Rückkehr bringen sie diesen Bericht:Gemeiilde habe die Drei ausgestellt und der Sache ernstlich nachgefragt, könne aber nicht finden, daß siejenen Artikeln etivas gewußt oder ihren Boten dazu Auftrag gegebeil habe; sie erwarte daher von der Sacheledig gesprochen zu werden; Mötteli möge sich an die Drei halteil, die jene Artikel eingelegt haben; denn siewisse keine andere lind weitere Antwort zu geben. Da Mötteli bei dem gesprocheneil Urtheil bleiben will,so erwiedern die Anwälte der Gemeinde, sie können sich nicht weiter einlassen und begehren die Sache nochmalsan die Gemeinde zu bringen, da die Zeit zu kurz geweseil w. Auch die drei Boteil verlangen Abschrift«!»der Klageartikel, der Antwort Mötteli's und der aufgenommenen Kundschaften, Verschiebung der Sache, »»^das Recht, auch ihrerseits die nöthigen Kundschaften einzunehmen. Es wird ihnen ein Aufschub bis ;>»"nächsten Tag in Badeil bewilligt und beiden Parteieil die Befugniß crtheilt, weitere Kundschaft in F«K>»Rechteils aufzunehmen und auf dem nächsten Tag vorzulegen; geben dann die Beklagten Antwort oder mclst/so will man nichtsdestoweniger im Rechten fürfahren und das Haupturtheil fällen. Heimzubringen, wie d»drei Boten sich in der Sache verhalten haben; wie es den Obern gefalle, mag man auf dein nächstenzu erkennen geben. «KA. Der Hofmeister der Frauen von Dießenhofen eröffnet persönlich, und der Landvogtim Thurgau schreibt, wie einige Meyerhöfe zu Basadingen, welche Schupflehen seien, von den Meyer»llnblnv und ivust" gelegt worden; iveil das Gotteshaus die Zinse nicht mehr empfangen habe, so habe c->die Lehen diesen Meyern weggenommen; es finden sich aber keine andern Bauern, welche die GüterSchnpflehen übernähmen, als ebenso liederliche als die vorigen;sy" (die Frauen :c.) bitten daher um l>»