December 1547.
Troße Frau, trage einen rothen und griinen Nock von Lnndtnch, diene zu Basel zum weiß- und rothcnSchild und habe einige Kinder verderbt. 2. Jacob Syr ans dein Eschenthal. 3. Vier Mörder, Cristan,Peter und Ulrich aus Savoyen; die haben zumeist zu Schwarzcnburg im Bernergebiet gemordet.^ Elisabeth au der March von Saancn, diene zu Basel bei der Sonne und habe einen roth- und grünenvon Landtuch. 5. Grethli Hofstetter aus dem Eschenthal, sei jung und diene zu Gümligen bei Bern. Au^klagen trage sie einen schwarzen, an Feiertagen einen rotheu Nock. L. Margi au der March von Sitten.' Ein fernerer „gspil" heiße Elch Danuwart von St. Moritzen, sei nicht klein, noch jung und habe jetzt einen"un, Jacob Bühler im Grindelwald in Lauterbrunuen. >». Denen von Schaffhausen wird aufgetragen, nach°bveil zu berichten, was auf diesem Tage in Betreff der Gevatterschaft nach Frankreich beschlossen worden ist.
Verhandlung der evangelischen Städte unter sich in Betreff der Stadt Constanz; siehe Note.
Im Bcrner Abschied fehlen kl» und v; im Freiburger und Solothurncr —v, I»; im Schaffhauser n—e,1; in aus dem Zürcher, n und <> aus dem Beruer, p aus dem Schaffhauser Abschied; in mit passenderRedaction auch im Glarner und Solothurner Exemplar.
In der Lucerner Sammlung ist dieser Abschied in das Jahr 1557 versetzt.
Zu «I. Der Rath zu Constanz verwendet sich sachbezttglich mit einem Schreiben vom 17. December beiden Boten gemeiner Eidgenossen und mit einem solchen vom gleichen Datum bei denen der vier evangelischenStädte, in welchem auf jenes verwiesen wird. Die Antwort der Eidgenossen, besiegelt vom Landvogt zuBaden, Wolfgaug Herster, datirt vom 21. December. Inhaltlich besagen die drei Missiven nicht mehr als
der Abschiedetext. Stadtarchiv Constanz: Urkunden zur Geschichte der Nirchenrcsorm, Bd. «8.
Zll t hat der Zürcher, Glarner und Solothurner Abschied den Zusatz: Die von Zürich, Schwyz, Unter-Calden und Solothurn sollen dein Landschreiber zu Baden berichten, welche Boten sie zum König abordnen,damit er für dieselben die Credenz stellen könne.
Zu Ic. Der Schaffhauser Abschied enthält den Namen des Bündner Gesandten nicht.
Zu beachten ist folgende Missive:
1548, 3. Januar, Chur. Die Rathsboteu der III Bünde an Zürich. Auf das freundliche Gesuch derBotschaft des Königs von Frankreich habe man eine Botschaft nebst derjenigen der Eidgenossen zur Taufeder neugeboruen Königin nach Frankreich abordnen wollen. Nachdem aber der Rathsgesandte der III Bünde,Landrichter von Capol, angezeigt hatte, daß „ir" (Zürich? die Eidgenossen?) einen Boten im Namen derIII Bünde verordnet haben und ihren Schild und Wappen in den „Stpgpfenning" einverleiben lassen, so bitteMan die Verordneten zu beauftragen, die neugeborne Fürstin auch im Namen der III Bünde aus der Taufe zuheben. Dabei übersende man die den III Bünden auferlegten zwanzig Kronen. St. «. Zürich: A. Frankreich.
Zu 1548, 14. Januar. Vor den Geheimen und den Zugeordneten der Stadt Constanz berichtetUlrich Hochrütiner, wie gestern „etliche" von St. Gallen hier (in Constanz) gewesen seien, von denen Einer,^ssen Namen er nicht nennen wollte, guten Willen angezeigt und gemeldet habe, er sei beim letzten Tage zuBaden auch dort gewesen; da hätten ihn einige von den vier Städten Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen's) eine „Stuben" genommen und im Geheim gesagt, es könne in Betreff derer von Constanz bei gemeinenEidgenossen nichts angebracht werden, „dann sy wellent nun zevil haben und sich an ain zimlichs nit benugcn'äffen, sp begcrint des ganzen Thurgow nnd ander orten hoch anhin sin und ein (unklares Wort) versatz (?)haben". Hochrütiner habe hierauf die Stadt Constanz verantwortet und gesagt, er glaube nicht, das; so etwasöeschehen sei, Wohl aber sei vor Jahren von solchen Dingen geredet worden. Der „andere" aber habe bemerkt,"on den „abgedachten" sei gesagt worden, daß solche Handlung eben jetzt geschehen sei. Bon solchen Vor-