December 1547.
gangen wisseil Nllii weder der Rath noch die Heimlichen von Constanz etwas. Wohl erfolgte vor vielen Jah^"und wieder im Jahre 1545 von Einigen von Zürich ein Antrag an Burgermeister Blarer in Betreff ett>crVerständnis;, wobei aber weder mit Bezug auf den Thurgau, noch daß die Stadt ein Ort werden sollte, e»^Anregung erfolgte. Die Heimlichen und ihre Zugeordneten findeil daher, es solle diesfalls die Stadt mnantwortet werden. Es soll daher Ulrich Hochrütiner nach St. Gallen zu demjenigen Freunde, der ihm som)^mitgetheilt hat, geschickt werden, daß er den Rath verantworte und melde was in diesen Kriegsläufen ^dem" (noch im?) 1547. Jahre mit denen von Zürich und Andern verhandelt worden sei, und ihn ersuchtden Rath auch andern Orts zu vcrtheidigen. Gleichfalls soll er an Orten, wo es erschießlich sein möchtesich für den Nothfall in Betreff eines Zusatzes bespreche», „doch nur als für sich selbs, nit uf der stadt beg^und anhalteil", Stadtarchiv Constanz- Urkunden zur Kirchenresorm, Bd. 26'
Die hierauf folgende Instruction Hochrütiners an den betreffenden Freund enthält bezüglich der bisherige"Vorgänge zwischen Constanz und der Eidgenossenschaft im Detail nur das schon Mitgetheilte. nM°m
Der Umstand, daß zum Tage zu Baden vom 22. November (ss) auch von anderer Quelle eineVerhandlung in Betreff von Constanz angedeutet wird, und dort eine Gesandtschaft der Stadt St. Eonsich eingefunden hat (4), ließe schließen, das was an Hochrütiner über den Tag zu Baden mitgetheilt wordf^möchte zum 22. November gehören (der Ausdruck: „der letzte Tag" ist bekanntlich nicht immer buchstm'ltzu nehmen, zumal wenn ein Referent an einem spätem Tage nicht anwesend war); dagegen aber macht ^etwas lange Zwischenraum vom 22. November bis zu Hochrütiners Bericht doch Bedenken.
413.
Wern. 1547, c. 29. December.
Conferenz zwischen Bern und Wallis in Betreff des Meersalzes.
Wir sind auf die Mittheilung folgender Missiven angewiesen:
1) 1547, 29. December. Bern an Boisrigault. Verflossener Tage habe eine Botschaft derer vonbei Bern einen Vortrag gehalten in Betreff des Meersalzes, dessen man sich früher für Wallis, fürUnterthancn von Freiburg und für die savoyischen Lande derer von Bern bedient habe. Es sei dann beschäm,worden, um dem Bedürfnisse genügen zu können und einer unvcrhältnißmäßigcn Preiserhöhung, wie sie cw .die Kallfleute herbeigeführt würde, zu begegnen, sich an den König zu wenden, daß er den genannten ^Parteien ein gewisses Quantum des genannten Salzes um einen leidlichen Preis verabfolgen lasse. ^den Betheiligten aber ungelegen sei, gemeinschaftlich in der Sache vorzugehen (a, cause gue nous
peu avoir ooiumoclits eis eutisrsiuau eeäu^sier (?) par eusaiudls sur sela) und auf nächsten Dreikömgeo 'h,die Pachtverträge in Betreff des Salzes abgeschlossen Werden und daher keine Zeit zu verlieren sei, so ,man ihn, für die genannten Parteien an den König oder seine Beamten zu schreiben, (daß er ihnen ^zugehen lasse, man bedürfe desselben ungefähr 27000 «avios»?). St. A. Ber»- W-pH Miisivcnbuch, e'
Der eingeklammerte Schluß ist im Detail nicht klar und daher möglichst allgemein gegeben. Die >0zahl giebt das Original dem Natalstyl folgend mit 1548.
2) In einer bezüglichen Missive von Freiburg an Bern vom 4. Januar 1548 wird der Bedarf b'Wallis auf 1000, für Freiburg auf 500 „Wägen" Salzes angegeben.
K. A. Freiburg: Missivenbuch Nr. 44, I64S—40, k. »2--
Obwohl das Datum der Conferenz nicht ersichtlich ist, nehmen wir, in Anbetracht des langen Zu'if^'^raumes Anstand, diese Missiven als unmittelbare Folge der Verhandlungen vom 7. und 9. Novcinb^ ^betrachten nnd glauben daher beruhigt, den in Ziffer 1 erwähnten Vorstand von Wallis als eine Büeholung des frühern Anbringens betrachten zu sollen.