December 1547.
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^sper hätte läuten sollen, „eilten guten Trunk gehabt" und deßwegen die unrechte, nämlich die Sturmglocke"»gezogen habe, worauf viele aus dem Thurgau bewaffnet in die Stadt gelaufen seien. Da aus solchemZulaufen der Eidgenossenschaft eine schwere Last erwachsen könnte, so wird dem Landvogt im Thurgau derVefehl zugeschickt, solches abzustellen und (vorkommenden Falls) eilig nach Zürich zu schreiben. Burgermeister»ud Rath der Stadt Constanz bitten in einem freundlichen Schreiben, den von ihren Mißgönnern aus-gestreuten Reden, daß sie gegen die Eidgenossen verbittert seien und die alte Nachbarschaft wollen fahren lasset: w.,keinen Glauben beizumessen und keinen Univillen gegen sie zu fassen :c. Antwort: Man wisse von solchenVerunglimpfungen nichts, wolle aber ihr Schreiben in den Abschied nehmen, v. Der Landvogt im Thurgautreibt zu Anfang des Tages, daß die von Ueberlingen, Radolfzell und andern Orten, weil Constanz indes Kaisers Ungnade stehe, die dortigen Märkte nicht besuchen, sondern im Thurgau das Vieh kaufen unddei Gottlieben über den Rhein führen und dafür um die Erlaubniß des Landvogts werben. Gegen Endedes Tages schreibt er wieder, die von Constanz haben einen Nathsboten zu ihm geschickt und geklagt, daßdie voil Ueberlingen seit vierzehn Tagen bei Kreuzlingen eine Art neuen Markt einführen wollen, währenddie Stadt doch niemand den freien Zugang wehre; es bedürfe daher keines neuen Marktes, wenn nicht dieAbsicht obwalte, sie mit den Eidgenossen zu entzweien; sie glauben sich aber bisher so nachbarlich gehalten zuhaben, daß sie hoffen dürfen, wir werden eine solche Neuerung nicht gestatten zc. Der Landvogt bestätigt,daß der seile Kauf in Constanz niemand abgeschlageil sei, und bittet um Rath. Heimzubringen. 4'. Vogtwunderlich erscheint im Namen des Herrn von Boisrigault und entschuldigt dessen Ausbleiben mit Krankheit,»»d dringt 1. auf baldigste Abfertigung der Boten zur Gevatterschaft, die auf der Hinreise bei dem Gesandteileinkehren und dessen Befehle empfangen sollen; 2. wünscht er förderliche Antwort betreffend die Erneuerungder Vereitlung. Die Boten der XIII Orte eröffnen darüber ihre Instructionen; Wallis, Abt und StadtGallen, Mühlhausen, Biel und Rotweil habeil geschriebeil, sie wollen an der Ehre der Gevatterschaft michAntheil nehmen und in Allem begriffen sein, was mir beschließen. Daher wird erkannt: Zürich, Schwyz,kliiterwalden lind Solothurn sollen ihre Nathsbotschaften ernennen, die in Aller Namen die junge Fürstin ausder Taufe heben sollen; Hans Jacob Stampfer, Goldschmied in Zürich, soll einen Pfenning für 300 Kronen»wchen, auf welchem die Schilde aller Orte zu stechen sind,'als Einbund für das Kind; für jede der beidenPilthimlen („Gölten") wird ein Stigpfenning" voll gleicher Gestalt im Werthe von 50 Kronen bestellt;"» die Kosteil dieser Geschenke gibt jedes der XIII Orte 25 Kronen; Wallis und die III Bünde (wenn sie"ach mithalten wollen) und der Abt von St. Gallen je 20 Kronen, die Stadt St. Gallen, Mühlhausen, Biel»ad Notweil je 15 Kronen. Die Gesandten der vier Orte solleil am Sonntag nach hl. Dreikönigen (6. Januar)ö» Solothurn eintreffen und von da gemeinsam abreiten; fernere Kosten der Botschaft solleil hernachdezahlt werden. Uri und Glarus wollen aber nichts davon wissen, indem sie meineil, daß jedes Ort seineGesandten besolden solle. K. Basel war von dem letzten Tag aus schriftlich ersucht wordeil, weitere Kund-schaft einzuholeil und darüber auf diesem Tage Bericht zu erstatten; es hat dies mit großeil Kosten gethan»ad meldet nun Folgeildes, was man bestens verdankt: Von Basel bis Straßburg sei niemand feiler Kails"dgeschlagen. Ob der Kaiser nach Straßburg komme, wisse man nicht, denn niemand rüste sich auf dessenAnkunft. Es heiße, der Kaiser sei schwer erkrankt; bei ihm befinden sich sein Brnder, die Königin Maria"us den Niederlanden, eine Herzogin von Lothringen, der junge Herzog vckil Savoyen lind der Herr vonVüren; nach eiller gemeinen Sage werde man, wenn der „Bund" zu Stande komme, die „Schwyzer" nicht"^'gessen. Das Concilium solle zu Trient gehalten werden und jeder für Leib und Leben gesichert sein;