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4,1,d (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1541 bis 1548
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December 1547.

412.

Wilden. 1647, 19. December (Montag vor St. Thomas).

Staatsarchiv Lucer» ! Allg. Absch. H.s, k.7üz. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. l? k. iso. Staatsarchiv Bcr»: Allg. eidg. AbschiedeLaildeöarchiv Schwnz: Abschiede. Kailtousarciiiv Glarus: Abschiede. Kantousarchiv Freibnrg: Vadische Abschiede Vd. 15.

Kautousarchiv Solothuru: Abschiede Bd. 28. Kautousarcliiv Seliaffhailsen: Abschiede.

Gesandte: Zürich. Jtelhans Thumysen, des Raths. Bern. Wolfgang von Weingarten, Venner unddes Raths. Lucern. Hans Bircher, des Raths. Uri. Martin Jmhof, des Raths. Schwyz. DietrichJnderhaldcn, alt-Landammann. Nnterwalden. Niklaus Jinfeld, Ritter, des Raths. Zug. Christian Heß/des Raths. Glarus. Konrad Hässi, des Raths. Basel. Bat Suinmerer, des Raths. Frei bürg-Ulrich Nix, des Raths. Solothurn. Niklaus von Wenge, alt-Schultheiß. Schaffhausen. Hans Stierst,des Raths. Appenzell. Othmar Kurz, Landammann. E. A. A., 1. 94.

!». Die Gesandtschaft von Zug und die Verwandten Vogt Niffli's, des ehemaligen Wirths zum Hirschenin Mellingen, bringen die Bitte an, daß man in Betracht der geringen Schulv an seinemUnfall" undseiner herzlichen Neue nur einen Theil von dessen Vermögen beziehe und ihm den Rest überlasse. Der Land-vogt von Baden berichtet dagegen, daß der Entleibte zu frieden begehrt und mit Niffli nichts zu schafstugehabt habe, daß dieser daher als Todtschläger erklärt worden sei und alle Folgen zu tragen habe. Der Vogtsoll sich erkundigen, wie viel Vermögen Niffli zu Mellingen besitze und auf nächstem Tag darüber berichten-1». Vor einigen Tagen hatten Zürich, Lucern, Unterwalden, Zug und Glarus ihre Boten in Hitzkirch,einige Kundschaften aufzunehmen. Nebenbei hat der Landvogt in den Aemtern denselben geklagt, wie duUnfern einander schelten, den Frieden brechen und diese Frevel verschweigen oder verthädigen, und derLandvogt von vielen andern unziemlichen Sachen keine Kenntniß erhalte. Nun sei das Haus und die Herr-schaft Hilfikon feil-, sie schlagen daher vor, dasselbe zu kaufen und einen Landvogt dahin zu setzen, damit ervon Allem, was vorginge, Bericht erhalte, und die großen Kosten, die ein Landvogt von Glarus, von Uri,und andern entfernten Orten mit deinDarryteu" haben, erspart würden, mit denen er wohl haushaltenkönnte; in 14 bis 15 Jahren möchte die Kaussumme aus den gebläßten Freveln gedeckt werden. Heimzu-bringen. e. Vogt Bircher von Lucern begehrt eine Abschrift der zu Hitzkirch aufgenommenen Kundschaften-Antwort auf dem nächsten Tag. «1. Die Gesandten des Kaisers und des Gubernators in Mailand zeige»an, wie sie gerüchtweise vernommeil, daß eidgenössische Unterthanen mit Gewehr und Harnisch in die StadtConstanz gezogen seien; sie glaubeil es freilich nicht, und wenn etivas daran sein sollte, so setzen sie dochvoraus, daß es ohne Wissen und Willeil der Herreil gescheheil sei, und hoffen auch, daß dieselben die Freund-schaft wie bisher erhalteil werden. Daß der Kaiser die Güter derer von Constanz mit Arrest belegt, s^geschehen, weil sie nicht haben gehorchen wollen, wie andere Städte im Reich w.; die Gesandten bitt^daher, daß die Eidgenossen sich (neutral) verhalteil wie in vergangenen Zeiteil. Sie bitten auch um allcr-förderlichste gütige Antwort auf ihren letzten Vortrag. Sie werden berichtet, wie noch allerlei Reden aus-gestreut werden, daß der Kaiser die Eidgenossen zu beschweren gedenke, was wir aber nicht glauben sollenEs wird der Botschaft das gethane Erbieten verdankt mit der Anzeige, daß man von einem Auszug »achConstanz nichts gewußt, die Sache aber heimbringen wolle. Uri meldet, es sei ihm von einer vertrautenEhrenperson berichtet worden, daß der Sigrist oder Mehner von Constanz letzthin, als er zu Mittag oder